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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.01.2013 - 7 U 137/12   

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https://dejure.org/2013,49207
OLG Frankfurt, 18.01.2013 - 7 U 137/12 (https://dejure.org/2013,49207)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.01.2013 - 7 U 137/12 (https://dejure.org/2013,49207)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Januar 2013 - 7 U 137/12 (https://dejure.org/2013,49207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Wirksamkeit von § 5 a VVG a.F.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von § 5 a VVG a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 8; BGB § 355
    Zeitliche Grenzen des Widerrufsrechts bei Abschluss eines Kapitallebensversicherungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2013 - 7 U 137/12
    Dabei hat er die Auffassung vertreten, dass eine Befristung eines Widerspruchsrechts den Grundsätzen der Heininger-Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Rs. C-481/99) widerspreche, so dass ihm ein unbefristetes Widerspruchsrecht zugestanden habe.

    Verstößt eine nationale Regelung, derzufolge die unterlassene Übermittlung der vorvertraglichen Informationen lediglich durch ein Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers sanktioniert wird, gegen Art. 31 und Anhang II.A der Richtlinie 92/96/EWG des Rates vom 10. November 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 79/267/EWG und 90/619/EWG (Dritte Lebensversicherung) (ABl. EG L 360 vom 9. Dezember 1992, S. 1 ff.) bzw. Art. 36 Abs. 1 und Anhang III.A. der Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 5. November 2002 über Lebensversicherungen (ABl. EG L 345/1 vom 19. Dezember 2002, S. 1 ff.) und gegen die vom EuGH in der Rechtssache Heininger (Rs. C-481/99, Slg. 2001, I-9945) aufgestellten Grundsätze sowie gegen den Grundsatz der "wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionierung" (Art. 4 Abs. 3 EUV) und das Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 1 S. 3 EUV, Art. 47 S. 1 EuGRCh), wenn der Versicherungsnehmer ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie das Widerrufsrecht verliert, obwohl er niemals oder unvollständig die vorgeschriebenen Informationen erhalten hat, insbesondere nicht bzw. nicht richtig über sein Widerrufsrecht gem. Art. 31 und Anhang II.A.a.13. der Richtlinie 92/96/EWG bzw. Art. 36 Abs. 1 und Anhang III.A.a.13. der Richtlinie 2002/83/EG belehrt worden ist?.

    Entgegen der Auffassung des Klägers kann die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über die Rechtsfolgen von Belehrungsmängeln bei Haustürgeschäften in der Rechtssache Heininger gegen Bundesrepublik Deutschland (C-481/99) nicht zur Begründung eines "ewigen" Widerspruchsrechts entsprechend herangezogen werden.

  • BGH, 28.03.2012 - IV ZR 76/11

    Vorlage an den EuGH zur Vereinbarkeit der Vorschrift des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2013 - 7 U 137/12
    Der Kläger hat umfangreich Hinweise verschiedener Instanzgerichte wie auch des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vorgelegt, aus denen er Zweifel an der Gemeinschaftsrechtskonformität des § 5 a VVG a.F. herausliest, sowie schließlich den Beschluss des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 28.03.2012 in der Sache IV ZR 76/11, mit dem die Frage der Richtlinienkonformität des § 5 a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vorgelegt worden ist.

    Die Revision ist mit Blick auf die sich aus § 5 a VVG a.F. ergebenden Rechtsfragen zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, nachdem nunmehr in einem vergleichbaren Fall eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch den Bundesgerichtshof (Beschluss vom 28.03.2012 - IV ZR 76/11 -) erfolgt ist.

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2013 - 7 U 137/12
    Dabei muss die Partei nach der Lebenserfahrung glaubhaft machen, sich an gewisse Dinge nicht mehr erinnern zu können (BGH NJW 1995, 130 Rn 21 in juris).
  • LG Gießen, 21.03.2012 - 2 O 434/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2013 - 7 U 137/12
    Die Berufung des Klägers gegen das am 21. März 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Gießen (Az.: 2 O 434/11) wird zurückgewiesen.
  • OLG Dresden, 29.11.2016 - 4 U 677/16

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in vergangenen Entscheidungen ähnliche oder gleichlautende Formulierungen unter Verwendung des Wortes "spätestens" nicht beanstandet (vgl. BGH, Urt. v. 16.07.2014 - IV ZR 73/13 [vorangehend Urteil OLG Frankfurt vom 18.01.2013 - 7 U 137/12]; BGH, Beschl. v. 17.08.2015 - IV ZR 293/14 [vorangehend Landgericht München 10 O 5150/13; OLG München, 25 U 1044/14]; BGH, Beschl. v. 19.10.2015 - IV ZR 136/14; [vorangehend LG Bonn 9 0 231/13 und OLG Köln 20 U 201/13], ohne dort allerdings explizit zur Verwendung der Formulierung "spätestens" Stellung zu nehmen.
  • AG Bonn, 16.03.2016 - 101 C 616/15

    Widerspruch Versicherungsvertrag Fondsgebundene Lebensversicherung, Verfristung

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Widerspruchsbelehrung wie die auf Seite 2 des hier verfahrensgegenständlichen Versicherungsscheins den gesetzlichen Vorgaben genügt (BGH, Urteil vom 16.7. 2014, IV ZR 73/13; siehe zum Wortlaut der dort verfahrensgegenständlichen Belehrung Vorinstanz OLG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 18.01.2013 - 7 U 137/12).
  • LG Bonn, 28.11.2014 - 9 O 282/14

    Rückerstattung und Verzinsung der geleisteten Versicherungsbeiträge aufgrund

    Der Bundesgerichtshof hat auch entschieden, dass eine Widerspruchsbelehrung wie auf Seite 2/3 des hier verfahrensgegenständlichen Versicherungsscheins den gesetzlichen Vorgaben genügt (BGH, Urteil vom 16.7. 2014, IV ZR 73/13; siehe zum Wortlaut der dort verfahrensgegenständlichen Belehrung Vorinstanz OLG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 18.01.2013 - 7 U 137/12).
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OLG Köln, 14.02.2013 - 7 U 137/12 (https://dejure.org/2013,1979)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche des Eigentümers eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs wegen eines Motorschadens in Folge des Abschleppvorgangs

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 Abs. 1; OBG NRW § 39 Abs. 1 lit. a
    Ansprüche des Fahrzeugeigentümers wegen eines Motorschadens aufgrund eines Abschleppvorgangs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Amtshaftungsanspruch, wenn Motorschaden beim Abschleppen wegen einer Vorschädigung entsteht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.07.1992 - III ZR 105/91

    Umfang der Sorgfalt einer Gemeinde bei Erteilung einer Baugenehmigung

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2013 - 7 U 137/12
    Es handelt sich also nicht um einen Fall der öffentlich rechtlichen Gefährdungshaftung (vgl. BGH Beschluss vom 09.07.1992 III ZR 105/91 zitiert nach juris Rnr. 7).

    Da, wie nach den Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen feststeht, der Abschleppvorgang als solcher "lege artis" erfolgte, die Entstehung des Motorschadens auf der konstruktiven Unzulänglichkeit des speziellen Motors und vor allem auf einer verschleißbedingten Vorschädigung beruhte, war der Eintritt des Schadens unter Anlegung des in diesem Zusammenhang maßgeblichen objektiven Sorgfaltsmaßstabs auch nicht erkennbar (vgl. insgesamt hierzu BGH Beschluss vom 09.07.1992 III ZR 105/91 zitiert nach juris Rnr. 7), so dass die Rechtswidrigkeit der ordnungsbehördlichen Maßnahme entgegen der Ansicht des Landgerichtes nicht daraus hergeleitet werden kann, dass der Abschleppvorgang im Ergebnis zu Schädigungen geführt hat.

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