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   OLG Schleswig, 01.08.2019 - 7 U 14/18   

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https://dejure.org/2019,26705
OLG Schleswig, 01.08.2019 - 7 U 14/18 (https://dejure.org/2019,26705)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.08.2019 - 7 U 14/18 (https://dejure.org/2019,26705)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. August 2019 - 7 U 14/18 (https://dejure.org/2019,26705)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    KFZ-Unfall - Rettungsassistent erreicht die Unfallstelle - Explosion des Gastanks des KFZ - Traumafolgestörung des Rettungsassistenten - Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG nur soweit Rettungsassistent selbst von Explosion betroffen ist - kein haftungsrechtlicher Zusammenhang ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Verletzungen befreundeter Rettungskräfte als allgemeines Lebensrisiko eines Rettungsassistenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 ; StVG § 11 S. 2; VVG § 115
    Berufsspezifisches Risiko; Rettungsassistent; Zurechnungszusammenhang; Schmerzensgeld; Anpassungsstörung; Gastank; Explosion Verkehrsunfall; Feuerwehr

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einsatz eines Rettungssanitäters - Was sind (noch) berufsspezifische Risiken?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berufsspezifisches Risiko bei Verletzung befreundeter Rettungskräfte

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1118
  • MDR 2019, 1379
  • NZV 2020, 263
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.04.2018 - VI ZR 237/17

    Haftung eines Amokläufers für die psychische Gesundheitsverletzung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2019 - 7 U 14/18
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung können (auch) durch ein Geschehen ausgelöste psychische Störungen von Krankheitswert eine Verletzung des geschützten Rechtsguts Gesundheit darstellen; eine Anpassungsstörung als Reaktion auf eine schwere seelische Belastung, die eine medizinische Behandlungsbedürftigkeit zufolge hat, kann eine psychische Störung von Krankheitswert darstellen (BGH VI ZR 237/17, Urteil vom 17.04.2018, Rn. 10).

    Daran fehlt es an der Regel, wenn sich eine Gefahr realisiert hat, die dem allgemeinen Lebensrisiko und damit dem Risiko des Geschädigten zuzurechnen ist (BGH VI ZR 237/17, Urteil vom 17. April 2018, Rn. 13 m.w.N., NJW 2018, 3250).

  • BGH, 26.03.2019 - VI ZR 236/18

    Realisierung des Schadens erst nach einer zeitlichen Verzögerung von eineinhalb

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.08.2019 - 7 U 14/18
    Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben, d.h. wenn bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug (mit)geprägt worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH VI ZR 236/18, Urteil vom 26.03.2019 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 08.12.2020 - VI ZR 19/20

    Zurechenbarkeit einer psychischen Gesundheitsverletzung eines Polizeibeamten

    Andererseits wird vertreten, dass dann, wenn sich das typischerweise mit der konkreten Berufstätigkeit verbundene Risiko verwirkliche, besonders belastenden Situationen ausgesetzt zu werden, und ein entsprechender Berufsträger infolge dessen eine psychische Gesundheitsstörung erleide, der Schädiger nicht hafte, weil dieses Risiko freiwillig oder bewusst übernommen worden sei (OLG Celle, VersR 2006, 1376, 1377, juris Rn. 11 [Bundesgrenzschutzbeamter]; OLG Schleswig, NJW-RR 2019, 1118 Rn. 27 [Rettungsassistent]; LG Duisburg, Urteil vom 28. September 2015 - 8 O 361/14, juris Rn. 35 [Feuerwehrmann]; Oetker, MK-BGB, 8. Aufl., § 249 Rn. 197; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 13. Aufl., Rn. 9; Würdinger, jM 2018, 408, 409 f.).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2020 - 22 U 128/19

    Haftung für rein psychische Schäden aus einem Verkehrsunfall; Grundsätze der

    Im Ausnahmefall können, wie bereits ausgeführt, Ansprüche derjenigen bestehen, die unmittelbar am Unfallgeschehen beteiligt waren (vgl. Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 26. Auflage 2020, Vor § 249 BGB, Rz. 123; BGH, Urteil vom 27.01.2015 - VI ZR 548/12, BGH NJW 2006, 3268; OLG Schleswig, Urteil vom 01.08.2019 - 7 U 14/18, MDR 2019, 1379 - 1380).
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