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   OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1506/13   

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https://dejure.org/2014,9145
OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1506/13 (https://dejure.org/2014,9145)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.03.2014 - 7 U 1506/13 (https://dejure.org/2014,9145)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. März 2014 - 7 U 1506/13 (https://dejure.org/2014,9145)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Straßenbahn, Sturz, Mitverschulden, Fahrgast

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • verkehrslexikon.de

    Sturz eines Fahrgastes infolge einer Notbremsung bei der Annäherung an eine Haltestelle; Mitverschuldensvorwurf und Anscheinsbeweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Halters einer Straßenbahn beim Sturz eines Fahrgastes; Abwägung der Betriebsgefahr gegenüber dem Mitverschulden des Fahrgastes aufgrund fehlender Eigensicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HaftpflG § 1 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 1
    Haftung des Halters einer Straßenbahn bei Sturz eines Fahrgastes

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Sturz des Fahrgastes in der Strassenbahn beim Abbremsen - Schmerzensgeld?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Straßenbahnsturz: Nicht zu früh aufstehen…sonst Mitverschulden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Sturz in der Straßenbahn

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sturz eines Fahrgastes aufgrund Notbremsung einer Straßenbahn

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sturz in der Straßenbahn und die Betriebsgefahr

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkehrsbetriebe haften nicht für selbstverschuldeten Sturz eines Fahrgastes bei Notbremsung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    In der Straßenbahn gestürzt - Notbremsung vor der Haltestelle: Passagiere müssen sich festhalten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verkehrsbetriebe haften nicht für selbstverschuldeten Sturz eines Fahrgastes bei Notbremsung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Sturz des Fahrgastes in der Strassenbahn beim Abbremsen - Schmerzensgeld?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sturz in Bus/Straßenbahn: Haftet Verkehrsunternehmen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturz aufgrund Notbremsung einer Straßenbahn: Fahrgast muss stets mit berechtigter Notbremsung rechnen und sich daher sicheren Halt verschaffen - Sturz aufgrund mangelnder Vorsicht begründet überwiegendes Mitverschulden des Fahrgastes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 897
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Dresden, 05.04.1995 - 12 U 63/95

    Mitverschulden des Fahrgastes einer Straßenbahn

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1506/13
    Er ist deshalb selbst dafür verantwortlich, dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen einer Straßenbahn oder eines Linienbusses nicht zu Fall kommt und muss sich Halt auch gegen plötzliche Bewegungen der Straßenbahn verschaffen (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 05.04.1995 - 12 U 63/95, juris; OLG Dresden, Urt. v. 21.02.2006 - 13 U 2195/05, juris; vgl. auch LG Dresden, Urt. v. 12.05.2010 - 4 O 3263/09, NZV 2011, 202).

    Die Rechtsprechung nimmt regelmäßig nur dann eine Quotierung vor, wenn es sich um einen atypischen Fall handelt (vgl. etwa OLG Dresden, Urt. v. 05.04.1995 - 12 U 63/95, juris: Sturz des Fahrgastes unmittelbar nach Schließen der Wagentür beim Anfahren aufgrund eines ungewöhnlichen, starken Rucks ohne vernünftigen Grund!).

  • LG Dresden, 12.05.2010 - 4 O 3263/09
    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1506/13
    Er ist deshalb selbst dafür verantwortlich, dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen einer Straßenbahn oder eines Linienbusses nicht zu Fall kommt und muss sich Halt auch gegen plötzliche Bewegungen der Straßenbahn verschaffen (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 05.04.1995 - 12 U 63/95, juris; OLG Dresden, Urt. v. 21.02.2006 - 13 U 2195/05, juris; vgl. auch LG Dresden, Urt. v. 12.05.2010 - 4 O 3263/09, NZV 2011, 202).

    Auch dies entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. nur OLG Dresden, Urt. v. 21.02.2006 - 13 U 2195/05, juris; ebenso LG Dresden, Urt. v. 12.05.2010, a.a.O.), wobei die Rechtsprechung durchaus auch in Fällen nur leichter Fahrlässigkeit die Betriebsgefahr zurücktreten lässt (OLG Dresden, Urt. v. 21.02.2006 - 13 U 2195/05, juris).

  • OLG Dresden, 21.02.2006 - 13 U 2195/05
    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1506/13
    Er ist deshalb selbst dafür verantwortlich, dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen einer Straßenbahn oder eines Linienbusses nicht zu Fall kommt und muss sich Halt auch gegen plötzliche Bewegungen der Straßenbahn verschaffen (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 05.04.1995 - 12 U 63/95, juris; OLG Dresden, Urt. v. 21.02.2006 - 13 U 2195/05, juris; vgl. auch LG Dresden, Urt. v. 12.05.2010 - 4 O 3263/09, NZV 2011, 202).

    Auch dies entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. nur OLG Dresden, Urt. v. 21.02.2006 - 13 U 2195/05, juris; ebenso LG Dresden, Urt. v. 12.05.2010, a.a.O.), wobei die Rechtsprechung durchaus auch in Fällen nur leichter Fahrlässigkeit die Betriebsgefahr zurücktreten lässt (OLG Dresden, Urt. v. 21.02.2006 - 13 U 2195/05, juris).

  • OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10

    Haftung des Bahnbetreibers: Überwiegendes Mitverschulden des Fahrgasts bei

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1506/13
    b) Auch deliktische oder sekundärvertragliche Ansprüche, die neben § 1 HaftpflG anwendbar bleiben und auf die die angefochtene Entscheidung allerdings nicht eingeht (vgl. nur zuletzt OLG Nürnberg, Urt. v. 30.12.2011 - 14 U 852/10, NJW-RR 2012, 542), scheiden im vorliegenden Fall aus.
  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 280/94

    Normadressat des Vertiefungsverbots

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1506/13
    Grund ist, dass in einem solchen Fall auch gegen den Verrichtungsherrn (hier die Beklagte zu 1) im Falle eigenen (zurechenbaren) Handelns kein Anspruch bestünde (BGH, Urt. v. 12.07.1996 - V ZR 280/94, NJW 1996, 3205).
  • KG, 01.03.2010 - 12 U 95/09

    Haftung für den Sturz eines Fahrgastes in der Straßenbahn auf Grund scharfen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1506/13
    Der Fahrgast muss in diesem Zusammenhang durchaus auch jederzeit mit einem scharfen Bremsen des Verkehrsmittels rechnen (vgl. nur KG, Urt. v. 01.03.2010 - 12 U 95/09, MDR 2010, 1111).
  • OLG Celle, 21.02.1974 - 5 U 93/73
    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1506/13
    Allerdings gilt dies für Fälle, in denen sich der Fahrgast bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von Gerätschaften zwangsläufig nicht ausreichend festhalten konnte (so etwa OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.1998 - 1 U 245/97, VersR 2000, 71 für den Fall, dass der Fahrgast sich wegen des Entwertens des Fahrscheins bei einer Notbremsung nicht mit beiden Händen festhalten konnte, oder OLG Celle, Urt. v. 21.02.1974 - 5 U 93/73, juris, in einem Fall, in dem der Fahrgast während des Bezahlvorgangs an einer festen Zahlstelle stürzt).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.1998 - 1 U 245/97

    Verletzung eines Fahrgastes infolge einer Notbremsung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1506/13
    Allerdings gilt dies für Fälle, in denen sich der Fahrgast bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von Gerätschaften zwangsläufig nicht ausreichend festhalten konnte (so etwa OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.1998 - 1 U 245/97, VersR 2000, 71 für den Fall, dass der Fahrgast sich wegen des Entwertens des Fahrscheins bei einer Notbremsung nicht mit beiden Händen festhalten konnte, oder OLG Celle, Urt. v. 21.02.1974 - 5 U 93/73, juris, in einem Fall, in dem der Fahrgast während des Bezahlvorgangs an einer festen Zahlstelle stürzt).
  • BGH, 11.05.1976 - VI ZR 170/74

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Einordnen und Abbiegen nach links neben

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1506/13
    Deshalb neigt der Senat der Auffassung zu, dass in derlei Fällen regelmäßig davon auszugehen ist, dass der Beweis des ersten Anscheins für die Annahme spricht, dass der Sturz eines Fahrgastes auf mangelnde Vorsicht zurückzuführen ist (vgl. nur KG, Urt. v. 07.05.2012 - 22 U 251/11, juris; einschränkend: BGH, Urt. v. 11.05.1976 - VI ZR 170/74, VersR 1976, 932).
  • KG, 07.05.2012 - 22 U 251/11

    Zur Haftung beim Sturz eines Fahrgastes beim Einsteigen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1506/13
    Deshalb neigt der Senat der Auffassung zu, dass in derlei Fällen regelmäßig davon auszugehen ist, dass der Beweis des ersten Anscheins für die Annahme spricht, dass der Sturz eines Fahrgastes auf mangelnde Vorsicht zurückzuführen ist (vgl. nur KG, Urt. v. 07.05.2012 - 22 U 251/11, juris; einschränkend: BGH, Urt. v. 11.05.1976 - VI ZR 170/74, VersR 1976, 932).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2015 - 12 U 16/14

    Schadensersatzansprüche von Fahrgästen eines Linienbusses

    Da Fahrgäste in Linienbussen sowohl beim Anfahren, während der Fahrt und auch beim Anhalten stets für die eigene Sicherheit zu sorgen und sich festen Halt zu verschaffen haben (§ 4 BefBedV), besteht ein Beweis des ersten Anscheins, dass ein Sturz während der Fahrt auf eine schuldhafte Verletzung der Pflicht zur Gewährleistung eines festen Halts zurückzuführen ist (OLG Dresden, 7 U 1506/13; OLG Naumburg, 1 U 129/12; OLG Bremen, 3 U 19/10; OLG Frankfurt, 14 U 209/09; 1 U 75/01; KG, 12 U 95/09, 12 U 30/10; OLG Köln, 2 U 173/90).
  • OLG München, 20.12.2019 - 10 U 3110/17

    Aufwendungsersatzanspruch für Krankenhausbehandlung wegen eines Sturzes in einem

    Er ist deshalb selbst dafür verantwortlich, dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen einer Straßenbahn oder eines Linienbusses nicht zu Fall kommt und muss sich gegen plötzliche Bewegungen Absicherung verschaffen (vgl. OLG Dresden, MDR 2014, 897; Urt. v. 5.4.1995 - 12 U 63/95, juris; Urt. v. 21.2.2006 - 13 U 2195/05, juris; vgl. auch LG Dresden, Urt. v. 12.5.2010 - 4 O 3263/09, NZV 2011, 202).
  • LG Darmstadt, 05.05.2020 - 28 O 263/16

    Verkehrsunfall Linienbus: Fahrgastanspruch auf Schadenersatz

    So geht die Rechtsprechung üblicherweise von einem Anscheinsbeweis aus, wenn ein im Bus stehender Fahrgast bei abrupten Bewegungen des Fahrzeugs zu Fall kam (so zB ausdrücklich OLG Dresden, Beschluss vom 26.03.2014, Az. 7 U 1506/13 - juris).
  • LG Köln, 12.07.2018 - 2 O 56/17

    Sturz in Straßenbahn - Schadensersatz und Schmerzensgeld

    Zulasten der Klägerin greift ein Anscheinsbeweis ein, wonach der Umstand, dass ein Fahrgast in einer Straßenbahn zu Fall gekommen ist, den Rückschluss auf eine unfallursächliche Unachtsamkeit zulässt (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 03.11.2017 - 1 U 62/16 (2); OLG Dresden, Beschluss vom 26.03.2014 - 7 U 1506/13; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.11.2010 - 14 U 209/09; KG Berlin, Beschluss vom 1.3.2010 - 12 U 95/09; LG Wiesbaden, Urteil vom 01.04.2010 - 2 O 296/07; a.A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.1998 - 1 U 245/97).
  • LG Essen, 04.01.2016 - 18 O 325/15
    Steht wie im vorliegenden Fall ein Verstoß des Fahrgastes gegen die Pflicht zur Eigensicherung fest, so tritt dahinter die Gefährdungshaftung des Betreibers des öffentlichen Verkehrsmittels regelmäßig vollständig zurück (vgl. OLG Dresden MDR 2014, 897; OLG Frankfurt NZV 2011, 199).
  • AG Köln, 25.02.2015 - 123 C 390/14

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Falle

    Auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts Köln (Urt. vom 2.04.2009, Az. 29 O 134/08, zitiert nach juris) mit weiteren Nachweisen zur einschlägigen Rechtssprechung (vgl. auch jüngst OLG Dresden, Urteil vom 26.03.2014, Az. 7 U 1506/13 = MDR 2014, 897), denen sich das erkennende Gericht ausdrücklich anschließt, sowie die ebenfalls zutreffenden Ausführungen der Beklagten im Schriftsatz vom 28.01.2015 wird Bezug genommen.
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