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   OLG Köln, 23.01.2012 - 7 U 153/11   

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https://dejure.org/2012,37507
OLG Köln, 23.01.2012 - 7 U 153/11 (https://dejure.org/2012,37507)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.2012 - 7 U 153/11 (https://dejure.org/2012,37507)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - 7 U 153/11 (https://dejure.org/2012,37507)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 839 Abs. 1
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2012 - 7 U 153/11
    Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und gegebenenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 4.8.2011 - 7 U 82/11; vgl. auch z. B. BGH VersR 1979, 1055 und OLG Hamm, Urt. v. 6.7.2004 - 9 U 33/04 -).
  • LG Bonn, 15.08.2011 - 1 O 399/10

    "Ler Teller" zur Verkehrsberuhigung müssen nicht besonders gekennzeichnet werden;

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2012 - 7 U 153/11
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 15.8.2011 - 1 O 399/10 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 06.07.2004 - 9 U 33/04

    Netzrisse, Fahrbahndecke, Kontrolle, Verkehrssicherungspflicht, Verkehrsbelastung

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2012 - 7 U 153/11
    Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und gegebenenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 4.8.2011 - 7 U 82/11; vgl. auch z. B. BGH VersR 1979, 1055 und OLG Hamm, Urt. v. 6.7.2004 - 9 U 33/04 -).
  • OLG Köln, 02.07.2015 - 7 U 8/15

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast hinsichtlich

    Die gefahrlose Ermöglichung solcher sportlicher Betätigung ist grundsätzlich weder Aufgabe noch Zweck der Anlage öffentlicher Straßen; derartige Sicherungsmaßnahmen sind den Gebietskörperschaften nicht zumutbar (vgl. Beschluss des Senats vom 08.12.2011, 7 U 153/11).
  • OLG Köln, 14.09.2017 - 7 U 84/17

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Beschaffenheit einer Straße

    Die gefahrlose Ermöglichung solcher sportlicher Betätigung ist grundsätzlich weder Aufgabe noch Zweck der Anlage öffentlicher Straßen, und derartige Sicherungsmaßnahmen sind den Gebietskörperschaften nicht zumutbar (Senat, Beschl. v. 08.12.2011 - 7 U 153/11, n.v., S. 2; Senat, Urt. v. 02.07.2015 - 7 U 8/15, juris Rn. 2; ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.03.1993 - 18 U 253/92, juris Rn. 13; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.06.1995 - 18 U 188/94, juris Rn. 2; OLG Braunschweig, Urt. v. 20.11.2002 - 3 U 47/02, juris Rn. 31; OLG Stuttgart, Urt. v. 30.10.2002 - 4 U 95/02, juris Rn. 8).
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