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   OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 7 U 158/09   

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OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 7 U 158/09 (https://dejure.org/2011,13137)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2011 - 7 U 158/09 (https://dejure.org/2011,13137)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 7 U 158/09 (https://dejure.org/2011,13137)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflichten des Veräußerers eines Kraftfahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflichten des Veräußerers eines Kraftfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Händler müssen umfassend über Pkw-Historie informieren - OLG Brandenburg urteilt auf Rückzahlung und Schadenersatz

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 38/09

    Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 7 U 158/09
    24 Bei der Durchführung von Vertragsverhandlungen ist jeder Vertragspartner verpflichtet, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für den anderen Teil von wesentlicher Bedeutung sind, wenn und soweit der andere Teil die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten kann (BGH NJW 2010, 858; 2007, 3057, 3059; 2001, 2163, 2164).

    Ein solcher Umstand liegt bei der Veräußerung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs regelmäßig vor, wenn - wie hier mit dem Erwerb von dem nicht im Fahrzeugbrief eingetragenen Zwischenveräußerer P... geschehen - der Verkäufer das Fahrzeug zuvor von einem "fliegenden Zwischenhändler" erworben hat, weshalb der Verkäufer dies ungefragt dem Käufer mitzuteilen hat; denn ohne einen solchen Hinweis darf der Käufer davon ausgehen, dass der Veräußerer das Fahrzeug von der als letztem Halter in den Fahrzeugbrief eingetragenen Person erworben hat, wohingegen in Fällen des Erwerbs von einem "fliegenden Zwischenhändler" stets der Verdacht naheliegt, dass es zu Manipulationen am Fahrzeug oder sonstigen Unregelmäßigkeiten gekommen ist (BGH NJW 2010, 858; OLG Bremen NJW 2003, 3713 f.; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rn. 1599).

    Auch dazu hat sich der Beklagte zu entlasten; denn es ist regelmäßig zu vermuten, dass der Geschädigte sich "aufklärungsrichtig" verhalten hätte, weshalb derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, darlegen und erforderlichenfalls beweisen muss, dass der Geschädigte den Hinweis im Falle seiner Erteilung unbeachtet gelassen und gleichwohl den Vertrag wie geschehen geschlossen hätte (BGH NJW 2010, 858, 859; 2007, 3057, 3060; 2001, 2163, 2165; 1998, 302, 303; Palandt/ Heinrichs, a.a.O., § 280, Rn. 39).

  • BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00

    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 7 U 158/09
    24 Bei der Durchführung von Vertragsverhandlungen ist jeder Vertragspartner verpflichtet, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für den anderen Teil von wesentlicher Bedeutung sind, wenn und soweit der andere Teil die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten kann (BGH NJW 2010, 858; 2007, 3057, 3059; 2001, 2163, 2164).

    Auch dazu hat sich der Beklagte zu entlasten; denn es ist regelmäßig zu vermuten, dass der Geschädigte sich "aufklärungsrichtig" verhalten hätte, weshalb derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, darlegen und erforderlichenfalls beweisen muss, dass der Geschädigte den Hinweis im Falle seiner Erteilung unbeachtet gelassen und gleichwohl den Vertrag wie geschehen geschlossen hätte (BGH NJW 2010, 858, 859; 2007, 3057, 3060; 2001, 2163, 2165; 1998, 302, 303; Palandt/ Heinrichs, a.a.O., § 280, Rn. 39).

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 7 U 158/09
    24 Bei der Durchführung von Vertragsverhandlungen ist jeder Vertragspartner verpflichtet, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für den anderen Teil von wesentlicher Bedeutung sind, wenn und soweit der andere Teil die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten kann (BGH NJW 2010, 858; 2007, 3057, 3059; 2001, 2163, 2164).

    Auch dazu hat sich der Beklagte zu entlasten; denn es ist regelmäßig zu vermuten, dass der Geschädigte sich "aufklärungsrichtig" verhalten hätte, weshalb derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, darlegen und erforderlichenfalls beweisen muss, dass der Geschädigte den Hinweis im Falle seiner Erteilung unbeachtet gelassen und gleichwohl den Vertrag wie geschehen geschlossen hätte (BGH NJW 2010, 858, 859; 2007, 3057, 3060; 2001, 2163, 2165; 1998, 302, 303; Palandt/ Heinrichs, a.a.O., § 280, Rn. 39).

  • BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 70/98

    Voraussetzungen und Folgen eines selbständigen Garantieversprechens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 7 U 158/09
    Dass das Schreiben eine Ablehnungserklärung nach § 250 Satz 1 BGB nicht enthält, ist - jetzt - unschädlich, da der Beklagte jedenfalls durch seine Rechtsverteidigung im Prozess unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er eine jede Leistung von Schadensersatz ernsthaft und endgültig verweigert (vgl. BGH NJW 2004, 1868 f.; 1999, 1542, 1544; 1992, 2221, 2222; NJW-RR 1996, 700; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 250, Rn. 2).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 116/06

    Mitverschulden eines Bauherrn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 7 U 158/09
    Das geht zulasten des Beklagten, da er als Schädiger die Darlegungs- und Beweislast für ein mitwirkendes Verschuldens des Klägers nach § 254 Abs. 1 BGB trägt (vgl. BGH NJW 2007, 1063; 1994, 3102, 3105; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 254, Rn. 72).
  • OLG Bremen, 08.10.2003 - 1 U 40/03

    Vom Stand des Kilometerzählers erheblich abweichende tatsächliche Fahrleistung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 7 U 158/09
    Ein solcher Umstand liegt bei der Veräußerung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs regelmäßig vor, wenn - wie hier mit dem Erwerb von dem nicht im Fahrzeugbrief eingetragenen Zwischenveräußerer P... geschehen - der Verkäufer das Fahrzeug zuvor von einem "fliegenden Zwischenhändler" erworben hat, weshalb der Verkäufer dies ungefragt dem Käufer mitzuteilen hat; denn ohne einen solchen Hinweis darf der Käufer davon ausgehen, dass der Veräußerer das Fahrzeug von der als letztem Halter in den Fahrzeugbrief eingetragenen Person erworben hat, wohingegen in Fällen des Erwerbs von einem "fliegenden Zwischenhändler" stets der Verdacht naheliegt, dass es zu Manipulationen am Fahrzeug oder sonstigen Unregelmäßigkeiten gekommen ist (BGH NJW 2010, 858; OLG Bremen NJW 2003, 3713 f.; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rn. 1599).
  • BGH, 18.09.2001 - X ZR 107/00

    Rückabwicklung eines durch Täuschung und Drohung einer Vertragspartei zustande

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 7 U 158/09
    Die vom Kläger unter dem 14.4.2008 und vom Beklagten im Schriftsatz vom 4.5.2010 erklärten Anfechtungen des Kaufvertrags stehen der Anwendbarkeit des § 311 Abs. 2 BGB und der daraus folgenden Haftung des Beklagten nicht entgegen, da die Möglichkeit und Durchführung der Anfechtung die Schadensersatzpflicht aus vorvertraglichem Verschulden nicht ausschließt, sondern neben jene tritt (BGH NJW 2006, 845, 847; NJW-RR 2002, 308, 309 f.; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 311, Rn. 13).
  • BGH, 26.05.1994 - IX ZR 39/93

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs im Wege der Stufenklage aufgrund Erteilung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 7 U 158/09
    Das geht zulasten des Beklagten, da er als Schädiger die Darlegungs- und Beweislast für ein mitwirkendes Verschuldens des Klägers nach § 254 Abs. 1 BGB trägt (vgl. BGH NJW 2007, 1063; 1994, 3102, 3105; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 254, Rn. 72).
  • BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 243/94

    Ausklammerung einzelner zum Grund des Anspruchs gehörender Fragen in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 7 U 158/09
    Dass das Schreiben eine Ablehnungserklärung nach § 250 Satz 1 BGB nicht enthält, ist - jetzt - unschädlich, da der Beklagte jedenfalls durch seine Rechtsverteidigung im Prozess unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er eine jede Leistung von Schadensersatz ernsthaft und endgültig verweigert (vgl. BGH NJW 2004, 1868 f.; 1999, 1542, 1544; 1992, 2221, 2222; NJW-RR 1996, 700; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 250, Rn. 2).
  • BGH, 29.04.1992 - VIII ZR 77/91

    Pflichten des Treuhänders bei Weiterleitung des vom Bauherrn gezahlten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 7 U 158/09
    Dass das Schreiben eine Ablehnungserklärung nach § 250 Satz 1 BGB nicht enthält, ist - jetzt - unschädlich, da der Beklagte jedenfalls durch seine Rechtsverteidigung im Prozess unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er eine jede Leistung von Schadensersatz ernsthaft und endgültig verweigert (vgl. BGH NJW 2004, 1868 f.; 1999, 1542, 1544; 1992, 2221, 2222; NJW-RR 1996, 700; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 250, Rn. 2).
  • BGH, 10.01.2006 - XI ZR 169/05

    Widerruf der Verpfändung von Wertpapieren zur Besicherung einer

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

  • OLG München, 14.03.2018 - 20 U 2499/17

    Rückabwicklung Kaufvertrag - Aufklärungpflicht beim Gebrauchtwagenkauf

    Zum anderen betrifft die vorstehend zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs - wie auch die dieser Entscheidung folgende Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (z.B. Brandenburgisches OLG vom 12.01.2011, AZ: 7 U 158/09; OLG Bremen vom 08.10.2003, AZ: 1 U 40/03) - den Verkauf durch einen Gebrauchtwagenhändler, den ohnedies verschärfte Pflichten gegenüber seinem Kunden treffen (vgl. BGH vom 17.04.1991, AZ: VIII ZR 114/90 TZ. 13).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2015 - 22 U 159/14

    Gebrauchtwagenkaufvertrag - fortbestehender SIS-Eintrag als Rechtsmangel

    Beim Erwerb von einem Händler kann der Käufer zwar nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass der Verkäufer das Fahrzeug zuvor von demjenigen übernommen hat, der im Fahrzeugbrief (bzw. nunmehr ZB II) als letzter Halter eingetragen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2009, Aktenzeichen, NJW 2010, 858; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.01.2011, 7 U 158/09, www.juris.de), da die Beschaffungswege eines Fahrzeughändlers vielfältig sein können (vgl. Reinking/Eggert, a.a.O., Rn 3226 mwN).
  • LG Dessau-Roßlau, 24.02.2012 - 2 O 126/09

    Gebrauchtwagenkauf: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des Verkäufers über Erwerb

    a) Der Kläger beruft sich zu Recht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Offenbarungspflicht des Zwischenerwerbs eines Gebrauchtwagens durch einen sog. fliegenden Zwischenhändler (BGH NJW 2010, 858), der sich - soweit erkennbar - auch die obergerichtliche Rechtsprechung angeschlossen hat (OLG Brandenburg, Urteil vom 12.01.2011 - 7 U 158/09 - zit. nach juris) und der auch das erkennende Gericht folgt.
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