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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 09.09.2002 - 7 U 16/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6328
OLG Braunschweig, 09.09.2002 - 7 U 16/02 (https://dejure.org/2002,6328)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09.09.2002 - 7 U 16/02 (https://dejure.org/2002,6328)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09. September 2002 - 7 U 16/02 (https://dejure.org/2002,6328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Klage eines deutschen Verbrauchers gegen einen ausländischen Unternehmer aus einer Gewinnzusage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 657 BGB; § ... 661a BGB; § 3 AGBG; § 3 ZPO; § 97 Abs. 1 ZPO; § 543 ZPO; § 708 Nr. 10 ZPO; § 711 ZPO; Art. 14 Abs. 1 des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ; Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
    Internationale Zuständigkeit eines Gerichts gemäß Art. 14 Abs. 1 des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ); Verbrauchersache im Sinne von Art. 14 Abs. 1, 13 Abs. 1 Nr. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit eines Gerichts gemäß Art. 14 Abs. 1 des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ); Verbrauchersache im Sinne von Art. 14 Abs. 1, 13 Abs. 1 Nr. ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.09.2002 - 7 U 16/02
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass anders als in der Entscheidung des EuGH vom 11.07.2002 (Geschäftsnummer: C-96/00; veröffentlicht unter www.europa.eu.int/jurisp) im hier zur Entscheidung anstehenden Fall keine untrennbare Verbindung zwischen der Gewinnzusage und der Warenbestellung hergestellt worden ist.

    Zudem dient Art. 13 EuGVÜ dem Schutz des schwächeren und rechtlich weniger erfahrenen Vertragspartners, dem die gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen nicht dadurch erschwert werden darf, dass er vor den Gerichten des Staats, in dem sein Vertragspartner seinen Sitz hat, klagen muss (vgl. EuGH Rs.C-96/00, Ziffer 39 der Urteilsbegründung).

    Das korrespondiert mit dem Hinweis des EuGH, dass im Interesse einer geordneten Rechtspflege eine Häufung von Gerichtsständen vermieden werden müsse (EuGH Rs.C-96/00 Ziffer 57 f der Urteilsbegründung).

  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.09.2002 - 7 U 16/02
    In den Anwendungsbereich können wegen ihrer besonderen sozialpolitischen Bedeutung insbesondere Verbraucherschutznormen fallen, soweit sich Art. 29 EGBGB als lückenhaft erweist (BGHZ 123, 380; Heldrich in Palandt a. a. O., Art. 34 EGBGB, Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2003 - 25 U 89/03

    Gewinnzusage: Gerichtliche Auslegung der übersandten Erklärung; Beachtlichkeit

    aa) Bei der Auslegung dieses weit gefaßten Merkmals ist maßgeblich, ob der durchschnittliche Verbraucher aus seiner Sicht nach einem generell-abstrakten Maßstab ohne nähere Prüfung zu der Überzeugung gelangt, den Preis g9wonnen zu haben (OLG Braunschweig, OLGR 2003, 47, 49; OLG Hamm, MDR 2003, 17, 18; OLG Hamm, OLGR 2003, 78, 80; OLG Koblenz, OLGR 2003, 25; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 55, 60; OLG Stuttgart, OLRG 2003, 124, 128f.; Sprau, in Palandt, BGB, 62. Aufl.; § 661 a, Rn. 2; LG Potsdam, VersR 2003, 378, 379; Lorenz NJW 2000, 3305, 3306; Schneider, BB 2002, 1653, 1654; Timme, JuS 2003, 638, 641); die Entscheidung über die Vergabe des Preises muß sich dem Verbraucher bereits als vollzogen darstellen.

    auch OLG Braunschweig, OLGR 2003, 47, 49f.; OLG Oldenburg, OLGR 2003, 165, 166; s.a. OLG Frankfurt, OLGR 2002, 168, 170).

  • OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 6 U 195/03

    Gewinnzusage: Wirksamkeit einer Bedingung zur fristgerechten Abrufung eines

    Es genügt, dass durch eine reißerische Aufmachung so getan wird, als ob der Empfänger bereits gewonnen habe (vgl. OLG Stuttgart v. 25.11.2002 - 6 U 135/02, OLGReport Stuttgart 2003, 124; und 6 U 136/02; vgl. auch OLG Braunschweig v. 9.9.2002 - 7 U 16/02, OLGReport Braunschweig 2003, 47; OLG Saarbrücken v. 27.8.2002 - 4 U 686/01-137, OLGReport Saarbrücken 2003, 55; OLG Dresden NJ 2002, 542).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des OLG Braunschweig (OLG Braunschweig v. 9.9.2002 - 7 U 16/02, OLGReport Braunschweig 2003, 47), auf welches das angefochtene Urteil Bezug nimmt; dort wird lediglich festgestellt, dass die Anforderung des Gewinns nicht durch Formhürden erschwert werden dürfe.

  • OLG Saarbrücken, 23.06.2004 - 1 U 578/03

    Voraussetzungen einer Gewinnzusage

    Ist der Eindruck eines bereits gewonnenen Preises objektiv erweckt , ist der Anspruch nach § 661 a BGB begründet , ohne dass er , über die zeitnahe Anforderung des tatsächlichen oder vermeintlichen Gewinns mittels des dafür vorgesehenen Anforderungsschreibens hinaus , von weiteren formalen Voraussetzungen abhängig gemacht werden darf ( vgl. OLG Braunschweig OLGR 2003, 47 ; Lorenz NJW 2000, 3005 ; wohl auch OLG Nürnberg a.a.O. ) .
  • OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 4 U 171/03

    Gewinnzusage: Zustellung einer Gewinnanforderung mit Auswahlrecht; Überprüfung

    Es kann nicht erwartet werden, dass jemand die Innenseite eines Briefumschlages in Augenschein nimmt, um zu überprüfen, ob dort noch wesentliche Mitteilungen zu finden sind (OLG Braunschweig, Urteil vom 09.09.2003, 7 U 16/02, OLGR Braunschweig 2003, 47 [49]).
  • OLG Braunschweig, 04.07.2005 - 7 U 105/04

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte für Klagen auf Auszahlung von

    Auch der vorliegend entscheidende Senat hat bereits in diesem Sinne erkannt (7 U 16/02, Urteil vom 09.09.2002; 7 U 89/02, Urteil vom 17.03.2003).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02   

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https://dejure.org/2002,6077
OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02 (https://dejure.org/2002,6077)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.06.2002 - 7 U 16/02 (https://dejure.org/2002,6077)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 7 U 16/02 (https://dejure.org/2002,6077)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wesentlicher Verfahrensmangel bei Nichtberücksichtigung eines Parteivortrags als Berufungsgrund; Schadensersatz wegen Arzthaftung; Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht; Ursächlichkeit für einen Schaden ; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; ...

  • Judicialis

    ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 287; ; BGB § 823; ; BGB § 847

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 137; ZPO § 287; ZPO § 296 n. F.; ZPO § 411; ZPO § 520 n. F.; ZPO § 538 n. F.
    Voraussetzung für eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht nach neuem Zivilprozessrecht

  • rechtsportal.de

    ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1
    Wesentlicher Mangel des Verfahrens - Zurückverweisung des Rechtsstreits

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 224
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00

    Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02
    Zum anderen war die mit Verfügung vom 10.9.2001 gesetzte Frist (I 211) nicht wirksam, weil sie nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO durch das Gericht - also die Kammer - hätte gesetzt werden müssen (BGH, Urt. v. 22.5.2001 - VI ZR 268/00, NJW-RR 2001, 1431).
  • OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 65/95

    Außenknöchelfraktur; Aufklärungspflicht; Arzt; Operation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02
    Soweit den Beklagten ein Aufklärungsversäumnis zur Last fallen sollte, beträfe die Frage nach den Folgen des wegen fehlender Einwilligung schon an sich rechtswidrigen Eingriffs die haftungsausfüllende Kausalität, so dass die Regelung des § 287 ZPO Anwendung findet (BGH, Urt. v. 4.11.1975 - VI ZR 226/73, NJW 1976, 363; Urt. v. 13.1.1987 - IV ME 82/66 [richtig: VI ZR 82/86 - d. Red.] , NJW 1987, 1481, 1482; OLG Oldenburg, Urt. v. 17.10.1995 - 5 U 65/95, VersR 1997, 192, 193).
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 19/84

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen mangelhafter Aufklärung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02
    Die Beweislast liegt hier ebenso wie bei der Haftung wegen eines Behandlungsfehlers bei der Patientenseite (BGH, Urt. v. 1.10.1985 - VI ZR 19/84, NJW 1986, 1541, 1542).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Feststellungsinteresse nur verneint werden, wenn aus Sicht des Patienten bei verständiger Beurteilung kein Grund bestehen kann, mit Spätfolgen immerhin zu rechnen und ihretwegen dem Einwand der Verjährung vorzubeugen ist (BGH, Urt. v. 16.1.2001 - VI ZR 381/99, BGHReport 2001, 182 = NJW 2001, 1431 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.1987 - VI ZR 82/86

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer varisierenden Osteotomie; Umfang des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02
    Soweit den Beklagten ein Aufklärungsversäumnis zur Last fallen sollte, beträfe die Frage nach den Folgen des wegen fehlender Einwilligung schon an sich rechtswidrigen Eingriffs die haftungsausfüllende Kausalität, so dass die Regelung des § 287 ZPO Anwendung findet (BGH, Urt. v. 4.11.1975 - VI ZR 226/73, NJW 1976, 363; Urt. v. 13.1.1987 - IV ME 82/66 [richtig: VI ZR 82/86 - d. Red.] , NJW 1987, 1481, 1482; OLG Oldenburg, Urt. v. 17.10.1995 - 5 U 65/95, VersR 1997, 192, 193).
  • BGH, 04.11.1975 - VI ZR 226/73

    Ärztliche Aufklärung - Konsultationen - Patient - Verjährungsfrist -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02
    Soweit den Beklagten ein Aufklärungsversäumnis zur Last fallen sollte, beträfe die Frage nach den Folgen des wegen fehlender Einwilligung schon an sich rechtswidrigen Eingriffs die haftungsausfüllende Kausalität, so dass die Regelung des § 287 ZPO Anwendung findet (BGH, Urt. v. 4.11.1975 - VI ZR 226/73, NJW 1976, 363; Urt. v. 13.1.1987 - IV ME 82/66 [richtig: VI ZR 82/86 - d. Red.] , NJW 1987, 1481, 1482; OLG Oldenburg, Urt. v. 17.10.1995 - 5 U 65/95, VersR 1997, 192, 193).
  • BGH, 28.11.2000 - VI ZR 386/99

    Zurückweisung der Berufung vor Aufklärung von Widersprüchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Feststellungsinteresse nur verneint werden, wenn aus Sicht des Patienten bei verständiger Beurteilung kein Grund bestehen kann, mit Spätfolgen immerhin zu rechnen und ihretwegen dem Einwand der Verjährung vorzubeugen ist (BGH, Urt. v. 16.1.2001 - VI ZR 381/99, BGHReport 2001, 182 = NJW 2001, 1431 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 63/18

    Wirksamkeit eines durch ein Scheingeschäft verdeckten Rechtsgeschäfts

    Verkennt indes ein Gericht den Kern des (Primär- bzw. Hilfs-)Vorbringens bzw. (verdeckten) Hilfsbegehrens einer Partei derart, dass entscheidungserhebliche Fragen unbeantwortet bleiben, stellt sich das nicht nur als materiell-rechtlicher Fehler, sondern zugleich als Verfahrensfehler i.S.v. § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO dar (vgl. Zöller-Heßler, a.a.O., § 538, Rn 18 mwN; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2002, 7 U 16/02; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.06.1981, 5 UF 266/80). .
  • OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Rückgriff auf Gutachten im

    Übergeht das Gericht Sachvortrag einer Partei, wie hier den Vortrag der Beklagten zur fehlenden Kausalität der physischen und psychischen Beeinträchtigungen des Klägers für die Betriebsaufgabe und zur fehlenden Ursächlichkeit des Unfalls für die zu Grunde liegenden Beeinträchtigungen, ohne dass dafür eine tragfähige Grundlage besteht, so stellt diese einen wesentlichen Mangel des Verfahrens dar, der auch nach neuem Berufungsrecht die Zurückverweisung des Rechtsstreits rechtfertigt (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2003, 224 f.).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines Teilurteils bei mehreren einfachen

    Es übersieht aber, dass nach dieser ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (a. a.O.; VersR 1988, 179, 180 = BGHZ 102, 17; VersR 1996, 293; vgl. auch VersR 1982, 771, 772) und des Senats (OLGR 2002, 20; OLGR 2002, 363 =VersR 2003, 224, 225; MedR 2003, 229; zuletzt Urteil vom 26.11.2003 - 7 U 63/02) die Wahl der Behandlungsmethode zunächst Sache des Arztes und über Behandlungsalternativen dann aufzuklären ist, wenn die Methode des Arztes nicht diejenige der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen aber andersartigen Risiken besteht (vgl. auch Senat OLGR 2003, 233, 234; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn .
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2003 - 7 U 63/02

    Arzthaftungsprozess: Verfahrensfehlerhafte Ablehnung eines verspäteten Antrages

    Über Behandlungsalternativen ist aufzuklären, wenn die Methode des Arztes nicht die der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht (BGH VersR 1988, 190, 191; VersR 2000, 766, 767; Senatsurteile OLGR 2002, 20; OLGR 2002, 363 = VersR 2003, 224, 225).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.12.2002 - 7 U 16/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22798
OLG Frankfurt, 04.12.2002 - 7 U 16/02 (https://dejure.org/2002,22798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.12.2002 - 7 U 16/02 (https://dejure.org/2002,22798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 7 U 16/02 (https://dejure.org/2002,22798)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungspflicht bei Dienstunfähigkeit eines für eine Angestelltentätigkeit beurlaubten Beamten unter Beibehaltung des Beamtenstatus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 53
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99

    Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung - Prüfung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2002 - 7 U 16/02
    Ob darüber hinaus (vgl. OLG Düsseldorf zfs 2001, 469), kann offen bleiben.
  • OLG Köln, 23.12.1997 - 5 U 152/97

    Beamtenklausel i.d.F. VerBAV 84, 129

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2002 - 7 U 16/02
    Der Senat folgt der Ansicht, dass die Bindungswirkung an den die Versetzung in den Ruhestand anordnenden Bescheid dann entfällt, wenn die Entlassungsverfügung auf sonstige, nicht gesundheitliche Erwägungen gestützt worden ist (vgl. auch BGH VersR 1997.1520; BGH VersR 1993.1220; OLG Köln VersR 1998, 1272).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2017 - 4 U 195/16

    Begriff der Berufsunfähigkeit i.S. einer Beamten-Dienstunfähigkeitsklausel in der

    Die Klausel enthält damit eine unwiderlegbare Vermutung, so dass der Versicherer weder den Eintritt der Berufsunfähigkeit prüfen noch den Versicherten auf eine andere Tätigkeit verweisen noch nach das Nachprüfungsverfahren einleiten kann, solange die Pensionierung oder Entlassung aufrechterhalten bleibt (BGH VersR 1989, 903; 1995, 1174; r+s 1996, 374; Hamm r+s 1988, 61; Düsseldorf VersR 2004, 1033; 2001, 972; Frankfurt a. M. VersR 2004, 53; Karlsruhe r+s 2009, 386).
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