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Rechtsprechung
   KG, 01.07.2014 - 7 U 161/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,64728
KG, 01.07.2014 - 7 U 161/13 (https://dejure.org/2014,64728)
KG, Entscheidung vom 01.07.2014 - 7 U 161/13 (https://dejure.org/2014,64728)
KG, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - 7 U 161/13 (https://dejure.org/2014,64728)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 309 Nr 5 Buchst b BGB, § 323 Abs 1 BGB, § 3 Abs 2 GewO§34cDV
    Bauträgervertrag: Rücktrittsrecht des Bauträgers bei Zahlungsverzug des Erwerbers; Schadenspauschalierung in Formularklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Bauträgers nach Rücktritt vom Vertrag wegen Zahlungsverzugs des Käufers einer Musterwohnung; Formularmäßige Vereinbarung pauschalierten Schadensersatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Bauträgers nach Rücktritt vom Vertrag wegen Zahlungsverzugs des Käufers einer Musterwohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erwerber zahlt nicht: Bauträger kann zurücktreten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erwerber zahlt nicht: Bauträger kann zurücktreten! (IBR 2016, 457)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.04.1998 - VII ZR 47/97

    Aufforderung zur Nachbesserung am Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus KG, 01.07.2014 - 7 U 161/13
    Macht ein Erwerber derartige Ansprüche geltend, kann er seine Leistung in Höhe der Mängelbeseitigungskosten unter Berücksichtigung des Druckzuschlages verweigern (vgl. BGH Urteil vom 30. April 1998 - VII ZR 47/97 -, juris Rn. 26).

    Dem steht die in BauR 1998, 738 veröffentlichte Entscheidung des BGH vom 30. April 1998 - VII ZR 47/97 - nicht entgegen, welche die Schlussrate betrifft, um die es im vorliegenden Fall nicht geht.

  • BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag bei bestehendem Interesse an

    Auszug aus KG, 01.07.2014 - 7 U 161/13
    Daran fehlt es, wenn nur die Leistung des Schuldners, nicht auch die Leistung des Gläubigers teilbar ist (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2009 - V ZR 203/08 -, juris Rn. 17).
  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07

    Zum Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom

    Auszug aus KG, 01.07.2014 - 7 U 161/13
    Darin liegt der Grund dafür, dass die vor dem Rücktritt tatsächlich gezogenen oder möglich gewesenen Nutzungen der Kaufsache nach Erlöschen der gegenseitigen Erfüllungsansprüche nicht mehr dem Käufer, sondern dem Verkäufer gebühren und deshalb der Käufer zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet ist (vgl. BGH NJW 2008, 911 f.).
  • BGH, 12.01.1984 - III ZR 95/82

    Begriff der offenbaren Unrichtigkeit; Rechtskraft eines Berichtigungsbeschlusses

    Auszug aus KG, 01.07.2014 - 7 U 161/13
    § 319 ZPO ist aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit dabei weit auszulegen (BGH NJW 1985, 742 f).
  • BGH, 15.05.2003 - III ZR 7/02

    Drittwirkung von Amtspflichten

    Auszug aus KG, 01.07.2014 - 7 U 161/13
    Dabei muss das Gericht aufgrund dieser Darstellung beurteilen können, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (BGH, Urteil vom 15. Mai 2003 - III ZR 7/02 -, juris Rn. 15).
  • OLG Bamberg, 18.09.2008 - 8 W 60/08

    Werkvertrag: Begriff des nicht unwesentlichen Mangels; Abnahmeverweigerung und

    Auszug aus KG, 01.07.2014 - 7 U 161/13
    In der Regel liegt die in Rechtsprechung und Literatur vielfach angenommene Erheblichkeitsschwelle bei 10 % (vgl. nur OLG Bamberg, Beschluss vom 18.9.2008 - 8 W 60/08, juris Rn. 10; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 323 Rn 32 m.w.N.), die hier deutlich überschritten wird.
  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 123/09

    Wirksame Klausel zur Schadenspauschalierung in Auto-Kaufvertrag

    Auszug aus KG, 01.07.2014 - 7 U 161/13
    Eine Klausel mit dem Wortlaut "Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist" hat der BGH daher noch als ausreichend angesehen, den Empfänger auf die Möglichkeit, einen niedrigeren Schadenersatzes zu bewiesen, aufmerksam zu machen (BGH NJW 2010, 2122).
  • BGH, 05.12.2008 - V ZR 144/07

    Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung ( MaBV ) als Schutzgesetz i.S.v.

    Auszug aus KG, 01.07.2014 - 7 U 161/13
    Der Senat lässt nicht außer Betracht, dass die Entgegennahme nicht fälliger Raten durch den Bauträger einen Schadenersatzanspruch aus unerlaubter Handlung auslösen kann, weil der Erwerber vor Entgegennahme ungesicherter Vorleistungen durch den Bauträger geschützt werden soll (BGH NJW 2009, 673).
  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in

    Auszug aus KG, 01.07.2014 - 7 U 161/13
    Die Beurteilung, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung, wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (BGH, Urt. v. 17.2.2010 - VIII ZR 70/07, juris Tz 23 m.w.N.; NJW 2013, 1365 Rn. 16).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83

    Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus KG, 01.07.2014 - 7 U 161/13
    Die Angabe näherer Einzelheiten, die Zeit, Ort und Umstände bestimmter Ereignisse betreffen, ist dann entbehrlich, wenn diese Einzelheiten für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 12. Juli 1984 - VII ZR 123/83 -, juris Rn. 12).
  • LG Berlin, 16.07.2013 - 9 O 421/12

    Erwerber zahlt nicht: Bauträger kann zurücktreten!

  • BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 374/11

    Nachbesserungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens

  • KG, 07.05.2019 - 21 U 139/18

    Rücktritt vom Bauträgervertrag: Fristsetzung mit Zuvielforderung; Unerheblichkeit

    § 323 Abs. 5 S. 2 BGB findet auch auf den Rücktritt des Geldleistungsgläubigers eines gegenseitigen Vertrages Anwendung - also auf den Rücktritt durch den Bauträger (KG, Urteil vom 1. Juli 2014, 7 U 161/13; Basty, Der Bauträgervertrag, 9. Auflage, 2018, Rz. 199; a.A. Ernst in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2019, § 323 BGB, Rz. 243; Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle, 6. Auflage, 2018, Rz. 388).

    Ein Schwellenwert in Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung (so KG, Urteil vom 1. Juli 2014, 7 U 161/13, Rz. 59) erschiene dem Senat auch als zu hoch (so auch Pause a.a.O., Rz. 388, und OLG Schleswig, Urteil vom 1. März 2016, 3 U 12/15: "5 %"; abschwächend Basty, a.a.O., Rz. 199: "5 bis 10 %").

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.02.2014 - I-7 U 161/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21826
OLG Köln, 28.02.2014 - I-7 U 161/13 (https://dejure.org/2014,21826)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.2014 - I-7 U 161/13 (https://dejure.org/2014,21826)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2014 - I-7 U 161/13 (https://dejure.org/2014,21826)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Schadensersatzansprüche einer kommunalen Gebietskörperschaft aufgrund der Veruntreuung von Leistungen nach dem SGB II im Rahmen der Tätigkeit einer ARGE

  • rechtsportal.de

    BGB § 826
    Schadensersatzansprüche einer kommunalen Gebietskörperschaft aufgrund der Veruntreuung von Leistungen nach dem SGB II im Rahmen der Tätigkeit einer ARGE

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Köln, 23.07.2013 - 5 O 439/12
    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2014 - 7 U 161/13
    Auf die Berufung des Klägers und nach Abtrennung der gegen die ehemalige Beklagte zu 3) gerichteten Ansprüche wird das am 23.07.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 5 O 439/12 -, soweit es die Beklagten zu 1) und 2) betrifft, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Landgericht hat durch Urteil vom 23.07.2013 - Az.: 5 O 439/12 -, auf das wegen der Sachverhaltsdarstellung im Übrigen Bezug genommen wird (Bl. 84 ff. GA), die Klage insgesamt abgewiesen.

    Die Klägerin hat vor der Abtrennung der gegen die Beklagte zu 3) gerichteten Ansprüche beantragt, 1.das am 23. Juli 2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 5 O 439/12 - abzuändern und die Beklagten zu 1), zu 2) und zu 3) als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin 57.150,95 EUR und die Beklagten zu 1) und 3) als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin weitere 125.566,68 EUR, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit, zu zahlen;hilfsweisedas am 23. Juli 2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 5 O 439/12 - abzuändern und die Beklagten zu 1), zu 2) und zu 3) als Gesamtschuldner zu verurteilen, an das Jobcenter S 57.150,95 EUR und die Beklagten zu 1) und 3) als Gesamtschuldner zu verurteilen, an das Jobcenter S weitere 125.566,68 EUR, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit, zu zahlen;2.festzustellen, dass die Verbindlichkeiten der Beklagten zu 1) und 2) aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen resultieren.

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2014 - 7 U 161/13
    Zwar stünde den geltend gemachten Ansprüchen nicht der Umstand entgegen, dass das BVerfG mit Urteil vom 20.12.2007 (NJW 2008, 1212) die ursprüngliche gesetzliche Regelung hinsichtlich der Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II für verfassungswidrig erklärt habe, weil das BVerfG sich darauf beschränkt habe, die Unvereinbarkeit der beanstandeten gesetzlichen Regelung mit dem Grundgesetz festzustellen, und weil nach deren Auslaufen mit dem 31.12.2010 zum 01.01.2011 eine verfassungskonforme Neuregelung erfolgt sei, so dass für die ARGE durchgehend eine gesetzliche Grundlage bestanden habe.

    Soweit beklagtenseits unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 (NJW 2008, 1212) geltend gemacht wird, die Klägerin könne sich nicht auf den ARGE-Kooperationsvertrag vom 23.12.2004 berufen, wird auf die zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Ausführungen des Landgerichts in dem angefochtenen Urteil verwiesen (Zf. 2 a der Entscheidungsgründe).

  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 17/05

    Nachweis einer Forderung aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2014 - 7 U 161/13
    Diese ist auf die Erlangung eines entsprechenden Titels durch das Prozessgericht angewiesen, weil damit der Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 302 InsO geführt werden kann (BGH NJW 2005, 1663, 1664).
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2014 - 7 U 161/13
    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (BGH NJW-RR 2013, 550).
  • BGH, 22.10.2009 - III ZR 295/08

    Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2014 - 7 U 161/13
    Die vom Landgericht herangezogene Begründung, nur das Gesellschaftsvermögen könne geschädigt sein, lehnt sich zwar an die Argumentation des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 22.10.2009 (VersR 2010, 346 ff. - zitiert nach juris) an, jedoch nur soweit dieses sich zur Rechts- und Prozessfähigkeit der ARGE verhält.
  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2014 - 7 U 161/13
    Für die Annahme der Sittenwidrigkeit genügt weder der Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift noch die Tatsache eines eingetretenen Vermögensschadens; vielmehr muss sich die besondere Verwerflichkeit des Verhaltens aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben (BGH, NJW 2012, 1800, Rn. 28 - zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 28.02.2014 - 7 U 20/14
    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2014 - 7 U 161/13
    Durch Beschluss vom 18.02.2014 sind die Ansprüche gegen die frühere Beklagte zu 3) abgetrennt worden; dieses Verfahren wird seitdem unter dem Aktenzeichen 7 U 20/14 geführt.
  • OLG Köln, 28.02.2014 - 7 U 20/14

    Rechtsweg für Ansprüche gegen eine ehemalige Mitarbeiterin der ARGE wegen der

    Diese Ansprüche hat sie ursprünglich in einem Rechtsstreit gegen Frau L (frühere Beklagte zu 1) und deren Tochter (frühere Beklagte zu 2) sowie gegen die Beklagte (frühere Beklagte zu 3) als Gesamtschuldnerin geltend gemacht (Az.: 5 O 439/12 LG Köln, früheres Aktenzeichen 7 U 161/13 OLG Köln).
  • LG Flensburg, 23.11.2018 - 7 O 114/18

    Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog.

    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (BGH, Urteil vom 03.12.2013, XI ZR 295/12, Rn. 23, NJW 2014, 1098 [1099], zitiert Beck-online, BGH, Urteil vom 20.11.2012, VI ZR 268/11, Rn. 29, NJW-RR 2013, 550 [552], zitiert Beck-online; OLG Köln, Urteil vom 28.2.2014, 7 U 161/13, Rn 28, NJOZ 2015, 290 [291]; zitiert Beck-online; OLG Dresden, Urteil vom 06.02.2014, 8 U 954/11, zitiert Beck-online, BeckRS 2014, 05017).
  • LG Flensburg, 06.06.2019 - 4 O 365/18

    Tathandlungskausalität bei erst 2016 erworbenem Dieselskandal-Fahrzeug

    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (BGH, Urteil vom 03.12.2013, XI ZR 295/12, Rn. 23, NJW 2014, 1098 [1099]; BGH, Urteil vom 20.11.2012, VI ZR 268/11, Rn. 29, NJW-RR 2013, 550 [552]; OLG Köln, Urteil vom 28.2.2014, 7 U 161/13, Rn 28, NJOZ 2015, 290 [291]; OLG Dresden, Urteil vom 06.02.2014, 8 U 954/11, BeckRS 2014, 05017).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 161/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,60276
OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 161/13 (https://dejure.org/2017,60276)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.05.2017 - 7 U 161/13 (https://dejure.org/2017,60276)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - 7 U 161/13 (https://dejure.org/2017,60276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 826
    Ansprüche der Bundesagentur für Arbeit wegen Veruntreuung von Geldern durch die Sachbearbeiterin einer ARGE

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Köln, 23.07.2013 - 5 O 439/12
    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 161/13
    Auf die Berufung der Klägerin und nach Abtrennung der gegen die ehemalige Beklagte zu 3) gerichteten Ansprüche wird das am 23.07.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 5 O 439/12 -, soweit es die Beklagten zu 1) und 2) betrifft, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Landgericht hat die Klage durch Urteil vom 23.07.2013 - Az.: 5 O 439/12 -, auf das wegen der Sachverhaltsdarstellung im Übrigen Bezug genommen wird (Bl. 84 ff. GA), insgesamt abgewiesen.

    Die Klägerin beantragt nunmehr, 1.das am 23. Juli 2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 5 O 439/12 - abzuändern und die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin 57.150,95 EUR und die Beklagte zu 1) darüber hinaus zu verurteilen, an die Klägerin weitere 125.566,68 EUR, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2013 zu zahlen;hilfsweise,das am 23. Juli 2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 5 O 439/12 - abzuändern und die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner zu verurteilen, an das Jobcenter Rhein-Erft 57.150,95 EUR und die Beklagte zu 1) darüber hinaus zu verurteilen, an das Jobcenter Rhein-Erft weitere 125.566,68 EUR, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2013 zu zahlen;.

    weiter hilfsweise,das am 23. Juli 2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 5 O 439/12 - abzuändern und die Beklagten zu 1) und zu 2) als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Bundesrepublik Deutschland 57.150,95 EUR und die Beklagte zu 1) darüber hinaus zu verurteilen, an die Bundesrepublik Deutschland weitere 125.566,68 EUR, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2013 zu zahlen.

  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 48/99

    Frist zur Ausübung des Zinsanpassungsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 161/13
    Dies gilt insbesondere auch für fortlaufende finanzielle Zuwendungen aus dem Haushalt der Bundesrepublik Deutschland an in den Bundeshaushalt eingegliederte Institutionen, wie dies hier bezüglich der Klägerin der Fall ist (vergleiche BGH, Urteil vom 04.04.2000 -XI ZR 48/99, NJW 2000, 3062, 3063).

    Da dieser Entscheidung des Gesetzgebers ein verallgemeinerungsfähiges Prinzip des versagten Vorteilsausgleichs zu Grunde liegt und damit die Eingliederung der Klägerin in den Bundeshaushalt bzw. die taggleiche Erstattung der Auslagen der Klägerin durch den Bund ohne weiteres zu vergleichen ist, führt die Erstattung durch den Leistungsträger nicht zum Entfall des bei der Klägerin zuvor bereits durch die unberechtigte Auszahlung/Überweisung eingetretenen Schadens (vergleiche BGH, Urteil vom 04.04.2000-XI ZR 48/99, NJW 2000, 3062, 3063).

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 158/14

    Aktivlegitimation und Passivlegitimation im Prozess der Agentur für Arbeit zur

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 161/13
    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. April 2016 -VI ZR 158/14- in dieser Sache festgestellt hat, fehlt es an der Verletzung einer der Beklagten zu 1) gegenüber einem Dritten obliegenden Amtspflicht, da es sich bei der Klägerin mangels widerstreitender Interessen der Klägerin und der Anstellungskörperschaft der Beklagten zu 1) nicht um einen Dritten im Sinne von § 839 Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 34 S. 1 GG handeln kann (BGH, Urteil vom 12.04.2016, VI ZR 158/14, Rn. 15).

    Im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung der Frage der Aktivlegitimation ist die zugrundeliegende Rechtsfrage bereits durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.04.2016, Az: VI ZR 158/14, geklärt worden.

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 161/13
    Zwar stünde den geltend gemachten Ansprüchen nicht der Umstand entgegen, dass das BVerfG mit Urteil vom 20.12.2007 (NJW 2008, 1212) die ursprüngliche gesetzliche Regelung hinsichtlich der Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II für verfassungswidrig erklärt habe.

    Soweit beklagtenseits unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 (NJW 2008, 1212) geltend gemacht wird, die Klägerin könne sich nicht auf den B-Kooperationsvertrag vom 23.12.2004 berufen, wird auf die zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Ausführungen des Landgerichts in dem angefochtenen Urteil verwiesen (Zf. 2 a der Entscheidungsgründe).

  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 17/05

    Nachweis einer Forderung aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 161/13
    Diese ist auf die Erlangung eines entsprechenden Titels durch das Prozessgericht angewiesen, weil damit der Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 302 InsO geführt werden kann (BGH NJW 2005, 1663, 1664).
  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 161/13
    Für die Annahme der Sittenwidrigkeit genügt weder der Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift noch die Tatsache eines eingetretenen Vermögensschadens; vielmehr muss sich die besondere Verwerflichkeit des Verhaltens aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben (BGH, NJW 2012, 1800, Rn. 28 - zitiert nach juris).
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 161/13
    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (BGH NJW-RR 2013, 550).
  • OLG Köln, 28.02.2014 - 7 U 20/14

    Rechtsweg für Ansprüche gegen eine ehemalige Mitarbeiterin der ARGE wegen der

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2017 - 7 U 161/13
    Dieses Verfahren ist alsdann unter dem Aktenzeichen 7 U 20/14 geführt und mit Beschluss des Senats vom 28.02.2014 an das Sozialgericht Köln verwiesen worden.
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