Rechtsprechung
   OLG München, 22.11.2006 - 7 U 1650/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,26454
OLG München, 22.11.2006 - 7 U 1650/06 (https://dejure.org/2006,26454)
OLG München, Entscheidung vom 22.11.2006 - 7 U 1650/06 (https://dejure.org/2006,26454)
OLG München, Entscheidung vom 22. November 2006 - 7 U 1650/06 (https://dejure.org/2006,26454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,26454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beteiligung an einem Filmfonds: Prospekthaftungsanspruch bzw. Anspruch wegen Kapitalanlagebetrugs gegen die Tochtergesellschaft einer Großbank, die einen Vertrag über Beratungsleistungen und die Vertriebskoordination abgeschlossen hatte und im Prospekt auch als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 29.11.2006 - 15 U 1775/06
    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 7 U 1650/06
    und 11.06.2008 erklärten beide Parteien ihr Einverständnis mit einer Verwertung der Aussagen der in Parallelverfahren des Oberlandesgerichts München (Az. 5 U 4081/05, 17 U 2374/05, 18 U 1698/06 und 15 U 1775/06) einvernommenen Zeugen.

    Auch die Voraussetzungen einer deliktischen Haftung nach §§ 31, 826, 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 264a StGB liegen nicht vor (vgl. OLG München, Urteil vom 06.08.2008, Az. 15 U 1775/06).

    Der Zeuge T., Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, die als Produktionsdienstleisterin auftrat, gab bei seiner Einvernahme vor dem 15. Senat des OLG München im Verfahren 15 U 1775/06 am 11.06.2008 unter Bestätigung seiner Aussagen vor dem 5. Senat (Az. 5 U 4081/05) vom 09.11.2007, Seiten 3-5 und 9-11, sowie vom 27.11.2007, Seiten 15/16, vor dem 18. Senat (Az. 18 U 1698/06) vom 27.11.2007, Seiten 4-7, und vor dem 17. Senat (Az. 17 U 2374/05) vom 28.01.2008, Seiten 5/6, Folgendes an (Protokoll vom 11.06.2008, S. 3 ff.):.

  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 7 U 1650/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung verjähren diese Ansprüche bei einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung in analoger Anwendung der in den gesetzlich geregelten Fällen der Prospekthaftung bestimmten kurzen Verjährung (§ 20 Abs. 5 KAGG, § 12 Abs. 5 AuslInvestmG, jeweils in der bis zum 30.06.2002 geltenden Fassung) in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektmangels, spätestens jedoch in drei Jahren nach dem Beitritt (vgl. BGHZ 83, 222/224; BGH NJW 2004, 3420/3421; BGH, Beschluss vom 20.12.2007, III ZR 306/06, Rn. 8).

    Hiernach haftet derjenige für Mängel des bei den Verhandlungen benutzten Prospekts, der bei den Vertragsverhandlungen als künftiger Vertragspartner, Vertreter, Sachverwalter oder Garant gegenüber dem Anleger persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat (vgl. BGHZ 83, 222/227; BGH BB 2006, 1933).

  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 306/06

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 7 U 1650/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung verjähren diese Ansprüche bei einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung in analoger Anwendung der in den gesetzlich geregelten Fällen der Prospekthaftung bestimmten kurzen Verjährung (§ 20 Abs. 5 KAGG, § 12 Abs. 5 AuslInvestmG, jeweils in der bis zum 30.06.2002 geltenden Fassung) in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektmangels, spätestens jedoch in drei Jahren nach dem Beitritt (vgl. BGHZ 83, 222/224; BGH NJW 2004, 3420/3421; BGH, Beschluss vom 20.12.2007, III ZR 306/06, Rn. 8).

    Dass sich der Bundesgerichtshof im zurückverweisenden Beschluss vom 20.12.2007 mit der Frage der Verjährung nicht auseinandergesetzt hat, lässt nicht den Schluss zu, dass eine Verjährung nicht eingetreten wäre (vgl. auch Beschluss des BGH vom 20.12.2007, III ZR 306/06, Rn. 8).

  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02

    Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 7 U 1650/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung verjähren diese Ansprüche bei einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung in analoger Anwendung der in den gesetzlich geregelten Fällen der Prospekthaftung bestimmten kurzen Verjährung (§ 20 Abs. 5 KAGG, § 12 Abs. 5 AuslInvestmG, jeweils in der bis zum 30.06.2002 geltenden Fassung) in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektmangels, spätestens jedoch in drei Jahren nach dem Beitritt (vgl. BGHZ 83, 222/224; BGH NJW 2004, 3420/3421; BGH, Beschluss vom 20.12.2007, III ZR 306/06, Rn. 8).
  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 7 U 1650/06
    Hiernach haftet derjenige für Mängel des bei den Verhandlungen benutzten Prospekts, der bei den Vertragsverhandlungen als künftiger Vertragspartner, Vertreter, Sachverwalter oder Garant gegenüber dem Anleger persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat (vgl. BGHZ 83, 222/227; BGH BB 2006, 1933).
  • BVerfG, 29.02.2008 - 1 BvR 371/07

    Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs (Begriff des Verschweigens

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 7 U 1650/06
    Ein solcher Vorsatz als Voraussetzung einer Haftung nach §§ 823 Abs. 2 BGB, 264a StGB kann auch nicht ohne hinreichende Tatsachengrundlage unterstellt werden (vgl. BVerfG NJW 2008, 1726).
  • BGH, 25.06.2009 - III ZR 222/08

    Anforderungen an die Risikoaufklärung im Prospekt eines Medienfonds;

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 3. September 2008 - 7 U 1650/06 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 23/07

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

    Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 22. November 2006 - 7 U 1650/06 - zugelassen, soweit es die gegen die Beklagte zu 1 gerichtete Klage betrifft.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht