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OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 7 U 17/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen Arzthaftung; Beginn der Verjährungsfrist; Kenntnis aller anspruchsbegründenden Tatsachen; Wesentliche Umstände des Behandlungsverlaufs; Unterlassen einer medizinisch gebotenen Befunderhebung; Darlegungslast bezüglich materieller Schäden
- Judicialis
BGB § 852
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 852
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 22.12.2000 - 2 O 50/00
- OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 7 U 17/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.11.1994 - VI ZR 189/93
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Arztes; Verjährung der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 7 U 17/01
Sie kannte darüber hinaus alle wesentlichen Umstände des Behandlungsverlaufs aus denen sich für sie - auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es sich bei der Klägerin um einen medizinische Laien handelte - ergab, dass die behandelnden Ärzte Maßnahmen nicht getroffen hatten, die nach dem ärztlichen Standard zur Beherrschung der Folgen ihres Sturzes und zur Vermeidung künftiger Komplikationen erforderlich waren (vgl. zu diesem Maßstab BGH, NJW 1995, 776, 777 f.). - BGH, 12.12.2000 - VI ZR 345/99
Selbständige Prüfung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 7 U 17/01
Dass der Geschädigte bei der - hier gegebenen - Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen und den die ersatzpflichtbegründeten Tatsachen die einen Schadensersatzanspruch begründende Rechtsnorm nicht kennt bzw. den Sachverhalt nicht unter eine solche Norm subsumieren kann, hindert den Beginn der Verjährungsfrist nicht (vgl. BGH, VersR 2001, 381, 382).
- OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 143/01
Arzthaftung wegen unzureichender Operationsaufklärung: Wirksamkeit der …
Auch für einen medizinischen Laien ergaben sich daraus die jetzt im Rechtsstreit gerügten angeblichen Fehler (vgl. zu diesem Maßstab BGH NJW 1995, 776, 777 f.; Senat, OLGR 2002, 169).