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   OLG Köln, 03.03.1994 - 7 U 191/93   

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https://dejure.org/1994,2230
OLG Köln, 03.03.1994 - 7 U 191/93 (https://dejure.org/1994,2230)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.03.1994 - 7 U 191/93 (https://dejure.org/1994,2230)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. März 1994 - 7 U 191/93 (https://dejure.org/1994,2230)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schadensersatz Vermögensschaden

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StrEG § 7; BGB § 249; BGB § 253
    Schadensersatz Vermögensschaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entschädigung wegen des Verdachts einer Vergewaltigung eines Kindes; Feststellung eines Vermögensschadens bei laufender Beziehung des Gehalts während der Inhaftierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 920
  • MDR 1994, 658
  • VersR 1994, 1075
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55

    Unfall eines Arbeitnehmers

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.1994 - 7 U 191/93
    Vielmehr ist von der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß Leistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstberechtigten nach § 616 BGB, § 133 c GewO oder § 63 HGB die Schadensersatzpflicht des verantwortlichen Schädigers unberührt lassen (BGHZ 21, 112; NJW 1965, 1592, 1593).

    Allerdings soll die Ersatzleistung letztlich dem Arbeitgeber zugute kommen, denn der Arbeitnehmer ist aufgrund des Dienstvertrags oder entsprechender Anwendung des § 255 BGB zur Herausgabe des von dem Schädiger Erlangten bzw. zur Abtretung seines Schadensersatzanspruchs an den Arbeitgeber verpflichtet (BGHZ 21, 112, 119).

  • BGH, 11.01.1983 - VI ZR 222/80

    Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Urlaubs

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.1994 - 7 U 191/93
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögensschaden unter dem Gesichtspunkt des sog. Kommerzialisierungsgedankens nur noch dann zu bejahen, wenn der Urlaubsgenuß unmittelbar oder mittelbar Gegenstand einer vertraglichen Leistung ist, während dem Ersatzanspruch im Falle der deliktischen Haftung die Vorschrift des § 253 BGB entgegensteht (BGHZ 86, 212, 216 ff.).

    Für die Bewertung des Urlaubs macht es auch keinen Unterschied, ob der geschädigte Arbeitnehmer (wie der Kläger) oder selbständig (wie der praktische Arzt im Fall BGHZ 86, 212) ist.

  • BGH, 10.10.1974 - VII ZR 231/73

    Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei mangelhaften

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.1994 - 7 U 191/93
    Nach früher herrschender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung hatte der Urlaub als solcher Vermögenswert, jedenfalls unter der Voraussetzung, daß er der Erhaltung oder Wiedererlangung der Arbeitskraft diente und durch Arbeitsleistung verdient oder durch besondere Aufwendungen für eine Ersatzkraft ermöglicht wurde (BGHZ 63, 98, 100 ff.; 77, 116, 120 ff.; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Für die Heranziehung des Kommerzialisierungsgedankens gelten deshalb die gleichen Regeln (BGH 63, 98, 103 f.).

  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 158/79

    "Vertane Urlaubszeit"

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.1994 - 7 U 191/93
    Nach früher herrschender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung hatte der Urlaub als solcher Vermögenswert, jedenfalls unter der Voraussetzung, daß er der Erhaltung oder Wiedererlangung der Arbeitskraft diente und durch Arbeitsleistung verdient oder durch besondere Aufwendungen für eine Ersatzkraft ermöglicht wurde (BGHZ 63, 98, 100 ff.; 77, 116, 120 ff.; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.1994 - 7 U 191/93
    Diese Differenzierung zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung ist letztlich damit zu rechtfertigen, daß § 253 BGB vertraglich abbedungen werden kann (BGHZ 98, 212, 222/223).
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87

    Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.1994 - 7 U 191/93
    Die Auslegung hat deshalb nach den Vorschriften der §§ 249 ff. BGB unter Heranziehung der dazu ergangenen Rechtsprechung zu erfolgen (BGHZ 65, 170, 173; 106, 313, 315).
  • BGH, 18.09.1975 - III ZR 139/73

    Pkw; Sicherstellung des Führerscheins; Finanzielle Mehraufwendungen;

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.1994 - 7 U 191/93
    Die Auslegung hat deshalb nach den Vorschriften der §§ 249 ff. BGB unter Heranziehung der dazu ergangenen Rechtsprechung zu erfolgen (BGHZ 65, 170, 173; 106, 313, 315).
  • BGH, 18.05.1965 - VI ZR 262/63

    Erwerbsschaden bei Fortzahlung des Arbeitseinkommens; Berechnung des "normativen

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.1994 - 7 U 191/93
    Vielmehr ist von der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß Leistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstberechtigten nach § 616 BGB, § 133 c GewO oder § 63 HGB die Schadensersatzpflicht des verantwortlichen Schädigers unberührt lassen (BGHZ 21, 112; NJW 1965, 1592, 1593).
  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 84/07

    Besorgnis der Befangenheit (Parteilichkeit; Voreingenommenheit; Willkür; Irrtum;

    Die Entscheidung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Reichsgerichts und mit Stimmen in der Literatur, wonach die Vernehmung des Angeklagten zur Sache gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO mündlich erfolgt und er sich nicht durch seinen Verteidiger vertreten lassen kann (vgl. RGSt 44, 284; BGHSt 3, 368; BGH NStZ 2000, 439; NStZ 2004, 163, 164; NStZ 2004, 392; NStZ 2007, 349; Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 243 Rdn. 30; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 243 Rdn. 88, 100; Tolksdorf in KK StPO 5. Aufl. § 243 Rdn. 44, 45; Pfeiffer StPO 5. Aufl. § 243 Rdn. 10 f.; Schlüchter in SK StPO § 243 Rdn. 48; Beulke in Festschrift zu Ehren des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, 2006, S. 87, 92; Olk, JZ 2006, 204, 206 f.; Meyer-Mews JR 2003, 361, 362; Michel MDR 1994, 658; Fezer JR 1980, 82, 83; a.A. OLG Hamm JR 1980, 82; OLG Saarbrücken NStZ 2006, 182; Salditt StV 1993, 442; Park StV 1998, 59, 60; vgl. auch Beulke a.a.O. S. 93 f. m.w.N.; Eisenberg/Pincus JZ 2003, 397, 403).
  • OLG Dresden, 10.07.2002 - 6 W 674/02

    Ersatz des Vermögensschadens nach unberechtigter Inhaftierung

    Der gesondert zu beurteilende Fall verlorener Freizeit, nämlich entgangener Urlaub, der in besonders gelagerten Fällen auch im Rahmen des § 7 StrEG Berücksichtigung fndet (Meyer, aaO. § 7 Rn 12; ders., MDR 1994, 658 ), liegt hier ebenso wenig vor.

    Diese Grundsätze, die der Bundesgerichtshof primär für den Bereich der deliktischen Haftung aufgestellt hat, gelten auch für die Ersatzpflicht aus § 7 StrEG (OLG Köln, Urteil vom 03.03.1994 - 7 U 191/93, NJW-RR 1994, 920).

  • OLG Koblenz, 11.04.2000 - 1 W 55/00

    Entschädigung für entgangenen Urlaub

    Ersatz für nicht genommenen bzw. nicht nehmbaren Urlaub kann der Antragsteller nach allem nach den Vorschriften des StrEG nicht verlangen (so auch ausdrücklich OLG Köln, NJW-RR 1994, S. 920 f., Palandt-Heinrichs a.a.O., abw.
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