Rechtsprechung
OLG München, 27.02.2019 - 7 U 1935/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 97 Abs. 1
Nachweis einer Maklerangelegenheit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Maklerlohnanspruch bei Unterbrechung des Kausalverlaufs zwischen dem Nachweis des Maklers und dem schließlich zustande gekommenen Vertrag
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Nachweis einer Maklerangelegenheit
- ra.de
- RA Kotz
Maklervertrag - Voraussetzungen für Vertragsabschluss
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 652 Abs. 1
Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerlohn - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Nachweismakler, Finanzmakler, Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Darlehnsgeschäfts, Darlehnsvertrag, Kreditvertrag, Exposé, Maklerlohn, Unterbrechung des Kausalverlaufs zwischen Nachweisleistung und Abschluss des Hauptvertrages
Verfahrensgang
- LG München I, 14.05.2018 - 15 HKO 14976/17
- OLG München, 27.02.2019 - 7 U 1935/18
- BGH, 05.03.2020 - I ZR 69/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07
Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des …
Auszug aus OLG München, 27.02.2019 - 7 U 1935/18
Dem gegenüber ist nicht von einer Unterbrechung des Kausalverlaufs auszugehen, wenn der Maklerkunde seine Vertragsabsicht vorübergehend aufgegeben hatte, während der nachgewiesene Interessent seinerseits vertragsbereit geblieben war (BGH…, Urteil vom 25.2.1999 - III ZR 191/98, Rz. 13;… Urteil vom 23.11.2006 - III ZR 52/06, Rz. 15; Urteil vom 13.12.2007 - III ZR 163/07, Rz. 14).c) Nichts anderes ergibt sich aus dem Grundsatz, dass sich der Schluss auf den Ursachenzusammenhang zwischen Maklerleistung und Vertragsschluss von selbst ergibt, wenn der Makler eine Gelegenheit zum Vertragsschluss nachgewiesen hat und der Vertragsschluss der Maklertätigkeit in angemessenem Zeitabstand nachfolgt (BGH…, Urteil vom 25.2.1999 - III ZR 191/98, Rz. 7; Urteil vom 13.12.2007 - III ZR 163/07, Rz. 10).
Denn aus der Kausalitätsvermutung folgt für die vorliegende Fragestellung lediglich, dass die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für eine Unterbrechung des Kausalverlaufes trägt (BGH, Urteil vom 13.12.2007, a.a.O.).
- BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98
"wesentliche Maklerleistung"
Auszug aus OLG München, 27.02.2019 - 7 U 1935/18
Dem gegenüber ist nicht von einer Unterbrechung des Kausalverlaufs auszugehen, wenn der Maklerkunde seine Vertragsabsicht vorübergehend aufgegeben hatte, während der nachgewiesene Interessent seinerseits vertragsbereit geblieben war (BGH, Urteil vom 25.2.1999 - III ZR 191/98, Rz. 13;… Urteil vom 23.11.2006 - III ZR 52/06, Rz. 15;… Urteil vom 13.12.2007 - III ZR 163/07, Rz. 14).c) Nichts anderes ergibt sich aus dem Grundsatz, dass sich der Schluss auf den Ursachenzusammenhang zwischen Maklerleistung und Vertragsschluss von selbst ergibt, wenn der Makler eine Gelegenheit zum Vertragsschluss nachgewiesen hat und der Vertragsschluss der Maklertätigkeit in angemessenem Zeitabstand nachfolgt (BGH, Urteil vom 25.2.1999 - III ZR 191/98, Rz. 7;… Urteil vom 13.12.2007 - III ZR 163/07, Rz. 10).
- BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88
Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Identität zwischen nachgewiesenem und …
Auszug aus OLG München, 27.02.2019 - 7 U 1935/18
Eine Unterbrechung des Kausalverlaufs zwischen dem Nachweis des Maklers und dem schließlich zustande gekommenen Vertrag hat die Rechtsprechung in den Fällen, in denen der intendierte Vertrag zunächst scheitert und schließlich doch noch zustande kommt, dann angenommen, wenn der vom Makler nachgewiesene Interessent seine Vertragsabsicht zunächst aufgibt und sie später neu fasst (vgl. BGH, Urteil vom 16.5.1990 - IV ZR 337/88, Rz. 23;… Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 93/90, Rz. 14).Dem korrespondiert der Hinweis im Urteil des BGH vom 16.5.1990 (a.a.O. Rz. 27), dass in Fällen der vorliegenden Art der Makler den Kunden gerade auf die neue Vertragsgelegenheit nach zwischenzeitlichem Abbruch der Verhandlungen durch den nachgewiesenen Interessenten hingewiesen haben muss, damit ein Maklerlohnanspruch entsteht.
- BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90
Anfall der Maklerprovision
Auszug aus OLG München, 27.02.2019 - 7 U 1935/18
Nach der Rechtsprechung genügt es zum Abschluss eines Maklervertrages, dass der Makler dem Kunden ein Expose mit ausdrücklichem Provisionsverlangen übersendet und der Kunde daraufhin weitere Maklerleistungen in Anspruch nimmt (BGH, Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 93/90, Rz. 10 m.w.Nachw.).Eine Unterbrechung des Kausalverlaufs zwischen dem Nachweis des Maklers und dem schließlich zustande gekommenen Vertrag hat die Rechtsprechung in den Fällen, in denen der intendierte Vertrag zunächst scheitert und schließlich doch noch zustande kommt, dann angenommen, wenn der vom Makler nachgewiesene Interessent seine Vertragsabsicht zunächst aufgibt und sie später neu fasst (vgl. BGH…, Urteil vom 16.5.1990 - IV ZR 337/88, Rz. 23; Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 93/90, Rz. 14).
- BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06
Kausalität der Maklerleistung bei vorherigem Rücktritt vom Vertrag
Auszug aus OLG München, 27.02.2019 - 7 U 1935/18
Dem gegenüber ist nicht von einer Unterbrechung des Kausalverlaufs auszugehen, wenn der Maklerkunde seine Vertragsabsicht vorübergehend aufgegeben hatte, während der nachgewiesene Interessent seinerseits vertragsbereit geblieben war (BGH…, Urteil vom 25.2.1999 - III ZR 191/98, Rz. 13; Urteil vom 23.11.2006 - III ZR 52/06, Rz. 15;… Urteil vom 13.12.2007 - III ZR 163/07, Rz. 14).
- BGH, 05.03.2020 - I ZR 69/19
Voraussetzungen der Annahme einer Unterbrechung des Kausalzusammenhangs zwischen …
Die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG München, Urteil vom 27. Februar 2019 - 7 U 1935/18, juris). - OLG Brandenburg, 27.04.2022 - 4 U 248/20
Anspruch auf Zahlung von Maklerprovision für den Nachweis eines Grundstücks; …
Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis eines eindeutigen Provisionsverlangens, etwa in einem ihm übersandten Objektnachweis oder Exposé, die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er den in dem Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Abschluss eines Maklervertrags annehmen will (st. Rspr, BGH, Beschluss vom 24.11.2016 - I ZR 37/16 juris, Rn.17; Urteil vom 07.07.2016 - I ZR 30/15 juris, Rn.19; OLG München, Urteil vom 27. Februar 2019 - 7 U 1935/18).