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   OLG München, 18.08.2010 - 7 U 2114/10   

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OLG München, 18.08.2010 - 7 U 2114/10 (https://dejure.org/2010,9994)
OLG München, Entscheidung vom 18.08.2010 - 7 U 2114/10 (https://dejure.org/2010,9994)
OLG München, Entscheidung vom 18. August 2010 - 7 U 2114/10 (https://dejure.org/2010,9994)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Qualifizierte Haftung des Frachtführers: Mitverschulden des Auftraggebers bei Unterlassen eines Hinweises auf einen drohenden ungewöhnlich hohen Schaden

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitverschulden durch Unterlassen eines Hinweises auf den Wert einer Warensendung

  • tis-gdv.de

    Qualifiziertes Verschulden, Mitverschulden

  • rabüro.de

    Qualifiziertes Verschulden bei bewusstem Verzicht auf Schnittstellenkontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitverschulden durch Unterlassen eines Hinweises auf den Wert einer Warensendung

  • rechtsportal.de

    Mitverschulden durch Unterlassen eines Hinweises auf den Wert einer Warensendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen keine Abbedingung von Schnittstellenkontrollen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 109/04

    Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration

    Auszug aus OLG München, 18.08.2010 - 7 U 2114/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa BGHZ 149, 337, 353; BGH TranspR 2003, 317, 318; TranspR 2005, 311, 314; NJW-RR 2008, 347, 349) begründet das Unterlassen eines Hinweises auf den Wert der Warensendung und auf den dadurch für den Fall des Verlustes drohenden ungewöhnlich hohen Schaden (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) auch im Fall der qualifizierten Haftung nach § 435 HGB ein Mitverschulden.

    Der Bundesgerichtshof (etwa BGH NJW-RR 2006, 1108, 1110; 2008, 347, 349; MDR 2010, 510) hat in vergleichbaren Fällen die Gefahr eines besonders hohen Schadens angenommen, wenn der Wert der Sendung den zehnfachen Betrag der Haftungshöchstgrenze gemäß den Beförderungsbedingungen der Beklagten übersteigt.

    Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Beklagte, die - was unstreitig ist - nach ihren Beförderungsbedingungen Pakete nur bis zu einem Warenwert von 50.000 US$ befördern will, berechtigt gewesen wäre, den Transport zu verweigern, wenn sie auf dessen Wert hingewiesen worden wäre (ebenso BGH TranspR 2005, 208, 209; 2008, 397, 399/400; NJW-RR 2008, 347, 349/350).

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 276/02

    Mitverschulden des Versenders wegen unterlassener Wertdeklaration einer

    Auszug aus OLG München, 18.08.2010 - 7 U 2114/10
    Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Beklagte, die - was unstreitig ist - nach ihren Beförderungsbedingungen Pakete nur bis zu einem Warenwert von 50.000 US$ befördern will, berechtigt gewesen wäre, den Transport zu verweigern, wenn sie auf dessen Wert hingewiesen worden wäre (ebenso BGH TranspR 2005, 208, 209; 2008, 397, 399/400; NJW-RR 2008, 347, 349/350).

    Die Klägerin kann sich auch nicht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Februar 2005 (veröffentlicht in: TranspR 2005, 208) berufen.

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 74/05

    Zulässigkeit der Anschlussrevision

    Auszug aus OLG München, 18.08.2010 - 7 U 2114/10
    Zwar begründet, wie der Bundesgerichtshof (etwa in: TranspR 2008, 30, 33; 113, 117; 362, 364/365; 397, 399) mehrfach entschieden hat, die unterbliebene Deklaration eines besonders hohen Warenwertes ein erhebliches Mitverschulden, das, zumal wenn wie hier der Frachtführer nach seinen Beförderungsbedingungen ein Paket solchen Wertes nicht befördern will, mit mindestens 50 % anzusetzen ist und bis hin zum Ausschluss der Haftung führen kann.
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 57/03

    Mitverschulden des Versenders wegen Kenntnis von groben Organisationsmängeln des

    Auszug aus OLG München, 18.08.2010 - 7 U 2114/10
    Kein Mitverschulden nimmt der Senat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (in: TranspR 2006, 250, 252; 2008, 362, 363) an, soweit die T. GmbH durch Nr. 12 der Vereinbarung vom 25. Mai 2004 (Anlage K 2) wusste und eventuell sogar billigte, dass die Beklagte keine Schnittstellenkontrollen durchführt.
  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01

    Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes

    Auszug aus OLG München, 18.08.2010 - 7 U 2114/10
    2.2.2 Ein qualifiziertes Verschulden nach § 435 HGB ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe BGHZ 158, 322, 329 ff.; BGH TranspR 2004, 399, 401; 2005, 208, 209; 2006, 169, 170; 171, 173; 345, 347; 2008, 122, 123) zu bejahen, wenn der Frachtführer, wie hier die Beklagte, bewusst keine Schnittstellenkontrollen durchführt.
  • BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02

    Mitverschulden des Auftraggebers eines Paketbeförderungsdienstes bei

    Auszug aus OLG München, 18.08.2010 - 7 U 2114/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa BGHZ 149, 337, 353; BGH TranspR 2003, 317, 318; TranspR 2005, 311, 314; NJW-RR 2008, 347, 349) begründet das Unterlassen eines Hinweises auf den Wert der Warensendung und auf den dadurch für den Fall des Verlustes drohenden ungewöhnlich hohen Schaden (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) auch im Fall der qualifizierten Haftung nach § 435 HGB ein Mitverschulden.
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 103/04

    Formularmäßige Haftungsfreizeichnung eines Paketdienstes bei Verzicht auf

    Auszug aus OLG München, 18.08.2010 - 7 U 2114/10
    Ziffer 12 der Vereinbarung vom 25. April 2004 (Anlage K 2) enthält keinen wirksamen Verzicht auf die Durchführung von entsprechenden Kontrollen, da die Klausel vorformuliert und nicht einzelvertraglich ausgehandelt ist, somit gegen §§ 452 Satz 1, 449 Abs. 2 Satz 1 HGB verstößt und unwirksam ist (ebenso BGH TranspR 2006, 169, 170/171; 171, 173/174; 2008, 163, 166; OLG München TranspR 2005, 26).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

    Auszug aus OLG München, 18.08.2010 - 7 U 2114/10
    2.2.2 Ein qualifiziertes Verschulden nach § 435 HGB ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe BGHZ 158, 322, 329 ff.; BGH TranspR 2004, 399, 401; 2005, 208, 209; 2006, 169, 170; 171, 173; 345, 347; 2008, 122, 123) zu bejahen, wenn der Frachtführer, wie hier die Beklagte, bewusst keine Schnittstellenkontrollen durchführt.
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus OLG München, 18.08.2010 - 7 U 2114/10
    Im Übrigen spricht, wenn die Güter in verschlossenen Behältern, wie hier in Paketen, zum Versand gebracht werden, bei kaufmännischen Absendern, wie hier der S., der Anscheinsbeweis dafür, dass die in den Lieferpapieren und in der dazu korrespondierenden Rechnung aufgeführte Ware auch tatsächlich in den Behältnissen enthalten war (vgl. BGH TranspR 2003, 156, 158/159; 2007, 110, 113; 418, 419; 2008, 163, 165).
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 265/03

    Voraussetzungen des Mitverschuldens wegen Absehens von einem Hinweis auf die

    Auszug aus OLG München, 18.08.2010 - 7 U 2114/10
    Der Bundesgerichtshof (etwa BGH NJW-RR 2006, 1108, 1110; 2008, 347, 349; MDR 2010, 510) hat in vergleichbaren Fällen die Gefahr eines besonders hohen Schadens angenommen, wenn der Wert der Sendung den zehnfachen Betrag der Haftungshöchstgrenze gemäß den Beförderungsbedingungen der Beklagten übersteigt.
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01

    Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko

  • OLG München, 17.03.2004 - 7 U 4035/03

    Unzulässige Haftungsbegrenzung in AGB eines Paketbeförderungsdienstes als

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 132/05

    Haftung eines Paketbeförderungsdienstes; Kriterien für die Haftungsabwägung

  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Begriff des

  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 161/10

    Frachtgeschäft: Haftung des Unterfrachtführers gegenüber dem Empfänger; Begriff

    Das Berufungsgericht hat die Beklagte unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens der Versicherungsnehmerin von 50% verurteilt, an die Klägerin 26.198,98 EUR nebst Zinsen zu zahlen (OLG München, Urteil vom 18. August 2010 - 7 U 2114/10, juris).
  • OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3426/10

    Frachtführerhaftung: Leichtfertige Auslieferung des Transportguts entgegen einer

    Der Senat sieht jedoch ein Mitverschulden der Versicherungsnehmerin der Klägerin als vorliegend gegeben an, das den Ersatzanspruch der Klägerin um 1/3 mindert, § 452 Abs. 2 HGB (vgl. Urteil des Senats vom 18.08.2010, Az: 7 U 2114/10).
  • OLG München, 15.12.2010 - 7 U 3426/10

    Haftung des Transporteurs wegen Nichtbeachtung eines "on hold" Vermerks;

    Der Senat sieht jedoch ein Mitverschulden der Versicherungsnehmerin der Klägerin als vorliegend gegeben an, das den Ersatzanspruch der Klägerin um 1/3 mindert, § 452 Abs. 2 HGB (vgl. Urteil des Senats vom 18.08.2010, Az: 7 U 2114/10).
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