Rechtsprechung
KG, 22.05.2012 - 7 U 215/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,60075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Restwerklohnanspruch aus einem Vertrag über die Verlegung von Lüftungsrohren i.R.d. Aufrechnung mit Mängelbeseitigungskosten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Architektenvollmacht" umfasst keine Änderung des vereinbarten Materials!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- baunetz.de (Kurzinformation)
Planer ohne gesonderte Vollmacht nicht zur Änderung des Materials berechtigt!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Architektenvollmacht" umfasst keine Änderung des vereinbarten Materials! (IBR 2014, 409)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 01.09.2011 - 27 O 329/11
- KG, 22.05.2012 - 7 U 215/11
- BGH, 06.03.2014 - VII ZR 173/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09
Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung; …
Auszug aus KG, 22.05.2012 - 7 U 215/11
Die von der Klägerin in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des BGH vom 27. Januar 2011 - VII ZR 186/09 - betrifft einen anderen Sachverhalt. - OLG Hamm, 05.05.2011 - 24 U 147/08
Eintragung einer Zwangssicherungshypothek für restliche Werklohnansprüche aus …
Auszug aus KG, 22.05.2012 - 7 U 215/11
(1) Grundsätzlich umfasst die Vollmacht des Architekten nicht die Befugnis zu wesentlichen Vertragsänderungen; der Umfang der Architektenvollmacht ist im Zweifelsfall eng auszulegen, um den Bauherrn vor ungewollten rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen zu schützen (vergl. OLG Hamm, Urteil vom 5. Mai 2011 - 24 U 147/08; OLG Stuttgart, IBR 1995, 7). - OLG Stuttgart, 13.04.1994 - 9 U 320/93
Vollmacht des Architekten zur Erteilung zusätzlicher Aufträge
Auszug aus KG, 22.05.2012 - 7 U 215/11
(1) Grundsätzlich umfasst die Vollmacht des Architekten nicht die Befugnis zu wesentlichen Vertragsänderungen; der Umfang der Architektenvollmacht ist im Zweifelsfall eng auszulegen, um den Bauherrn vor ungewollten rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen zu schützen (vergl. OLG Hamm, Urteil vom 5. Mai 2011 - 24 U 147/08; OLG Stuttgart, IBR 1995, 7).