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   OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 22/08   

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OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 22/08 (https://dejure.org/2008,29278)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.07.2008 - 7 U 22/08 (https://dejure.org/2008,29278)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 7 U 22/08 (https://dejure.org/2008,29278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines wegen Mordes an einem Prominenten verurteilten Deutschen auf Unterlassung der Berichterstattung über die Tat unter Nennung seines vollen Namens auf einer österreichischen Internetseite; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines kurz vor seiner ...

  • buskeismus.de PDF

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 14.11.2005 - 15 W 60/05

    Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 22/08
    Dass ­ wie auch hier ­ Meldungen im Internet häufig dauerhaft abrufbar gehalten werden und anhand ihres Datums als ältere Meldungen erkennbar sind, rechtfertigt entgegen gelegentlich vertretener Auffassung (KG, Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01; OLG Köln, Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05) eine andere Sichtweise nicht; denn gerade dann, wenn es um den Schutz der Anonymität eines Betroffenen geht, kann es keinen Unterschied machen, ob seine Identität in einer neuen oder einer älteren Meldung 6 preisgegeben wird; entscheidend im Hinblick auf die Gewährleistung der Resozialisierung des Betroffenen kann es vielmehr nur sein, ob die seinen Namen enthaltende Meldung gegenwärtig verbreitet wird.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsver- 10 letzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06) und Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05) ab.

  • KG, 19.10.2001 - 9 W 132/01

    Grenzen der Bild- und Wortberichterstattung unter Identifizierung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 22/08
    Dass ­ wie auch hier ­ Meldungen im Internet häufig dauerhaft abrufbar gehalten werden und anhand ihres Datums als ältere Meldungen erkennbar sind, rechtfertigt entgegen gelegentlich vertretener Auffassung (KG, Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01; OLG Köln, Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05) eine andere Sichtweise nicht; denn gerade dann, wenn es um den Schutz der Anonymität eines Betroffenen geht, kann es keinen Unterschied machen, ob seine Identität in einer neuen oder einer älteren Meldung 6 preisgegeben wird; entscheidend im Hinblick auf die Gewährleistung der Resozialisierung des Betroffenen kann es vielmehr nur sein, ob die seinen Namen enthaltende Meldung gegenwärtig verbreitet wird.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsver- 10 letzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06) und Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05) ab.

  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines wegen Mordes verurteilten

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 22/08
    Aus diesen Gründen lässt entgegen einer ebenfalls vertretenen Ansicht (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06 u.ö.) auch der Umstand, dass über das Internet verbreiteten Meldungen in der Regel ­ noch ­ ein geringerer Verbreitungsgrad zukommt als Meldungen, die über die Tagespresse oder Rundfunk und Fernsehen verbreitet werden, nicht die Anlegung anderer Maßstäbe zu als die, die das Bundesverfassungsgericht für die Massenmedien entwickelt hat.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsver- 10 letzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06) und Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05) ab.

  • OLG Frankfurt, 12.07.2007 - 16 U 2/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Online-Archivierung eines Artikels

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 22/08
    Auch das Argument, die Verpflichtung zur Änderung von Meldungen durch Anonymisierung von in ihr erwähnten Personen würde zu einer "Verfälschung der historischen Wahrheit" führen, ist entgegen vertretener Ansicht (z.B. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07) nicht überzeugend.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsver- 10 letzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06) und Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05) ab.

  • LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 548/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Internationale inländische

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 22/08
    GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer - Beklagte und Berufungsklägerin - Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, 7. Zivilsenat, durch den Senat Dr. Raben, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Meyer, Richter am Oberlandesgericht Dr. Weyhe, Richter am Oberlandesgericht nach der am 29. Juli 2008 geschlossenen mündlichen Verhandlung für Recht erkannt: I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18. Januar 2008, Az. 324 O 548/07, wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, 4 die Klage unter Aufhebung des am 18. Januar 2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg, Az. 324 O 548/07, abzuweisen.

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 22/08
    Damit war eine Konstellation gegeben, wie sie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juni 1973 (BVerfGE 35, S. 202 ff.) zugrundegelegen hatte.

    Die Norm des § 7 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 MedienG sieht eine Abwägung nach Kriterien vor, wie sie auch für das deutsche Recht in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juni 1973 (BVerfGE 35, S. 202 ff.) entwickelt worden sind.

  • OLG Hamburg, 09.10.2007 - 7 U 53/07

    Diskriminierender Spitzname in Pressearchiven

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 22/08
    Der ­ frei zugängliche ­ Teil des Internetauftritts der Beklagten kann bereits nicht als ein "Archiv" betrachtet werden, da er sich in den technischen Möglichkeiten seiner Nutzung in seinem Wesen nicht von den anderen Teilen des Internetauftritts, in den Meldungen eingestellt sind, unterscheidet; denn auch eine unter der Rubrik "Archiv" eingestellte Äußerung, die über das Internet allgemein zugänglich ist, ist eine Äußerung, die ebenso verbreitet wird wie jede andere Äußerung auch, so dass, wie der Senat bereits ausgeführt hat (Beschl. v. 28.2. 2007, 7 W 13/07, s. auch Urt. v. 9.10.2007, Az. 7 U 53/07), schon im Grundsatz kein Anlass besteht, auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit ihrer Verbreitung andere Maßstäbe anzuwenden als auf die Verbreitung sonstiger Äußerungen über das Internet (so auch Verweyen / Schulz, Die Rechtsprechung zu den "Onlinearchiven", in: AfP 2008, S. 133 ­ 139, 139).
  • OLG Hamburg, 24.07.2007 - 7 U 98/06

    Herkunftslandprinzip -Sind die Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 22/08
    Auch aus § 3 Abs. 2 TMG folgt zunächst nichts anderes, da diese Norm so zu verstehen ist, dass auch danach prinzipiell das Recht des Staates anzuwenden ist, in dem der Internetauftritt abgerufen wird, und der Betreiber des Internetauftritts dadurch geschützt wird, dass er nicht haftet, wenn er nach dem Recht des Staates, in dem er ansässig ist, von der Verantwortung frei ist (so der Senat in seinem Urt. v. 24.7. 2007, 7 U 98/06).
  • BVerfG, 28.04.1997 - 1 BvR 765/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des "Stern"

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 22/08
    Schon der Umstand, dass dem Betroffenen in einem solchen Fall ein Anspruch sogar darauf zusteht, dass der Verbreiter, der in zulässiger Weise über das Bestehen des Verdachts berichtet hat, nunmehr in einer Folgeberichterstattung die Meldung über den erfolgten Freispruch verbreitet (BVerfG, Beschl. v. 28.4. 1997, NJW 1997, S. 2589 f., 2589), zeigt, dass der Betroffene es erst recht nicht zu dulden 8 braucht, dass die ältere Berichterstattung über den gegen ihn bestehenden Verdacht weiter öffentlich zugänglich gehalten wird.
  • KG, 02.07.2007 - 9 U 66/07

    Recht am eigenen Bild: Berichterstattung über die mögliche Haftenlassung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 22/08
    So erlaubt § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG die einwilligungsfreie Verbreitung von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte naturgemäß nur, solange es sich bei dem betreffenden Bildnis um ein solches aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, was, nachdem das öffentliche Interesse an dem bebilderten Geschehen nachgelassen hat, in der Regel nicht mehr der Fall sein wird; eine hiervon abweichende Auffassung (so möglicherweise KG, Beschl. v. 2.7. 2007, NJW-RR 2008, S. 492 ff., 494) ist mit dem klaren Wortlaut des Gesetzes ebenso wenig vereinbar wie mit seinem Zweck.
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