Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 7 U 220/05   

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https://dejure.org/2006,34582
OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 7 U 220/05 (https://dejure.org/2006,34582)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.09.2006 - 7 U 220/05 (https://dejure.org/2006,34582)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. September 2006 - 7 U 220/05 (https://dejure.org/2006,34582)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentlicher Kündigung wegen schwerwiegenden Verdachts massiv vertragswidrigen Verhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 13.12.2005 - 7 U 80/05

    Rechtliches Gehör: Verletzung durch einen Hinweis nach § 522 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 7 U 220/05
    Die demnach nicht zuletzt auf die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung abstellenden Erwägungen des Gesetzgebers sind sowohl mit Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG als auch mit Art. 6 EMRK vereinbar, weil keine dieser Bestimmungen einen zwingenden Anspruch auf mündliche Verhandlung begründet (vgl. nur KG, KGR Berlin 2006, 268 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    den Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 11. September 2006 - 7 U 220/05 -.

    Der Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 11. September 2006 - 7 U 220/05 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

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   OLG Zweibrücken, 09.02.2009 - 7 U 220/05   

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https://dejure.org/2009,32547
OLG Zweibrücken, 09.02.2009 - 7 U 220/05 (https://dejure.org/2009,32547)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.02.2009 - 7 U 220/05 (https://dejure.org/2009,32547)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 7 U 220/05 (https://dejure.org/2009,32547)
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Kurzfassungen/Presse

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   KG, 29.09.2006 - 7 U 220/05   

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https://dejure.org/2006,27856
KG, 29.09.2006 - 7 U 220/05 (https://dejure.org/2006,27856)
KG, Entscheidung vom 29.09.2006 - 7 U 220/05 (https://dejure.org/2006,27856)
KG, Entscheidung vom 29. September 2006 - 7 U 220/05 (https://dejure.org/2006,27856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Organisationsverschulden bei Beauftragung von Fachüberwacher

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Organisationsverschulden bei Beauftragung eines Fachüberwachers! (IBR 2006, 615)

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 2109 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 08.12.2005 - 4 U 16/05

    Haftung des bauüberwachenden Architekten: Arglist aufgrund fehlender

    Auszug aus KG, 29.09.2006 - 7 U 220/05
    Dem steht entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht die Entscheidung des 4. Zivilsenats des Kammergerichts (IBR 2006, 277) entgegen.
  • OLG Hamburg, 26.11.2010 - 1 U 163/09

    Bauvertrag: Verlängerung der Gewährleistungsfrist wegen einer der Arglist

    Selbstverständlich müssten die Beklagten im Übrigen dafür einstehen, wenn die von ihnen eingeschalteten Fachingenieure entgegen ihrem Auftrag Brandschutzmängel nicht festgestellt haben sollten, aber nur im Rahmen der normalen Gewährleistungszeit (vgl. KG, Beschluss vom 29. September 2006, 7 U 220/05, BauR 2006, 2109, hier zitiert nach juris, Rdn. 3).
  • OLG Dresden, 25.06.2009 - 10 U 1559/07

    Architekten & Ingenieure: Verjährung und Arglisthaftung

    b) Der Architekt verletzt seine Organisationsobliegenheit (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2008 - VII ZR 206/06, NJW 2009, S. 582 ff, 584 Rn 15), wenn er sein Werk arbeitsteilig herstellen lässt, dabei keine ausreichenden organisatorischen Vorkehrungen getroffen hat, um die Mangelfreiheit seines Werks bei Abnahme durch den Auftragnehmer beurteilen zu können, und sich in diesem Fehler die typischen Gefahren einer arbeitsteiligen Organisation verwirklicht haben, der aufgetretene Mangel also bei richtiger Organisation erkannt worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2004 - X ZR 43/03, NJW 2005, S. 893 f, 894; KG, Beschluss vom 29. September 2006 - 7 U 220/05, BauR 2006, S. 2109 f; OLG Naumburg, Urteil vom 12. Mai 2006 - 10 U 8/06, NJW-RR 2007, S. 815/6 = BauR 2007, S. 157 ff; Motzke, Preussner, Kehrberg, Kesselring, a.a.O., Abschnitt X, Rn 51, S. 977).
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   SG Oldenburg, 12.07.2006 - S 7 U 220/05   

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https://dejure.org/2006,107071
SG Oldenburg, 12.07.2006 - S 7 U 220/05 (https://dejure.org/2006,107071)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 12.07.2006 - S 7 U 220/05 (https://dejure.org/2006,107071)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - S 7 U 220/05 (https://dejure.org/2006,107071)
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