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   OLG München, 23.10.2013 - 7 U 321/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29528
OLG München, 23.10.2013 - 7 U 321/13 (https://dejure.org/2013,29528)
OLG München, Entscheidung vom 23.10.2013 - 7 U 321/13 (https://dejure.org/2013,29528)
OLG München, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 7 U 321/13 (https://dejure.org/2013,29528)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Unwirksamkeit einer Bonus-/Malusregelung in einem Vertrag über die Vermittlung von Abonnements zum Bezug von Bezahlfernsehen wegen Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Schriftform

  • rabüro.de

    E-Mails erfüllen nicht Schriftformerfordernis bei Verträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 125; BGB § 126; BGB § 127
    Unwirksamkeit einer Bonus-/Malusregelung in einem Vertrag über die Vermittlung von Abonnements zum Bezug von Bezahlfernsehen wegen Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Schriftform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mündliche Bonus-/Malusregelung als Nebenabrede zu Vertriebsvertrag mit doppelter Schriftformklausel nichtig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mündliche Bonus-/Malusregelung als Nebenabrede zu Vertriebsvertrag mit doppelter Schriftformklausel nichtig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    E-Mails erfüllen nicht Schriftform-Erfordernis bei Verträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 109
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 23.10.2013 - 7 U 321/13
    Derartige Zweifel liegen vor, wenn eine gewisse, nicht notwendig überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass bei Wiederholung der Beweisaufnahme die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. dazu Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 34. Aufl., § 529 Rz. 1 - 3; BGH, NJW 2004, 2825).
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