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   OLG München, 12.01.2000 - 7 U 4183/99   

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https://dejure.org/2000,8945
OLG München, 12.01.2000 - 7 U 4183/99 (https://dejure.org/2000,8945)
OLG München, Entscheidung vom 12.01.2000 - 7 U 4183/99 (https://dejure.org/2000,8945)
OLG München, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 7 U 4183/99 (https://dejure.org/2000,8945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidungsreife; Endurteil; Teilurteil

  • Judicialis

    ZPO § 145 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 145 Abs. 1
    Verfahren des Gerichts bei teilweiser Entscheidungsreife des Rechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 8 HKO 9577/99
  • OLG München, 12.01.2000 - 7 U 4183/99
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93

    Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines

    Auszug aus OLG München, 12.01.2000 - 7 U 4183/99
    Sie unterliegt jedoch der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht daraufhin, ob das Erstgericht die Trennung verfahrensfehlerfrei angeordnet und dabei das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß gehandhabt hat (BGH NJW 95, 3120).

    Es muß dann aber die Parteien zuvor auf die beabsichtigte Verfahrenstrennung hinweisen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, nach h.M. darüber auch mündlich verhandeln (Zöller-Vollkommer a.a.O. 'Rdnr. 6; Thomas-Putzo, 22.Aufl., § 145 ZPO Rdnr. 3; BGH NJW 57, 183; offen gelassen von BGH NJW 95, 3120).

    Die Verfahrenstrennung hat nämlich in diesem Fall nur eine zusätzliche und unnötige Kostenlast der Parteien zur Folge, aber keinerlei erkennbare Vorteile (vgl. BGH NJW 95, 3120); insbesondere das prozeßökonomische Ziel der Straffung und Konzentration des Streitstoffs wird durch ein Teilurteil ebenso erreicht wie durch die Abtrennung des entscheidungsreifen Teils unter gleichzeitiger Verkündung eines Endurteils.

  • OLG Hamburg, 08.07.2015 - 11 U 313/13

    Haftung des Insolvenzverwalters einer GmbH: Unabgestimmte Beendigung einer

    In Ausübung des dem Senat gemäß § 145 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO insoweit eröffneten Ermessens besteht allerdings auch für eine Abtrennung der Drittwiderklage keine Veranlassung mehr, nachdem der Kläger seine gegen das angefochtene Teilurteil gerichtete Berufung zurückgenommen hat und insofern eine Sachentscheidung des Senats nunmehr lediglich noch über die - ihrerseits entscheidungsreife - Drittwiderklage des Beklagten zu treffen ist (vgl. OLG München, Urt. v. 12. Januar 2000 - 7 U 4183/99 -, OLGR München 2000, 279 f., juris Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2011 - 23 U 150/10

    Zivilprozess - Klage auf Vergütung + § 648a BGB-Sicherheit: Teilurteil zulässig?

    Der Grundsatz, dass bei Entscheidungsreife die Möglichkeit eines (zulässigen) Teilurteils i.S.v. § 301 ZPO der Zulässigkeit der Trennung entgegensteht (vgl. OLG München, Urteil vom 12.01.2000, 7 U 4183/99, OLGR 2000, 279, dort Rn 11; BAG, Urteil vom 16.06.1976, 2 AZR 304/75, Fundstelle, dort Rn 17; vgl. auch BGH, Urteil vom 30.10.1956, I ZR 82/55, NJW 1957, 183, Zöller-Greger, 27. Auflage 2009, § 145, Rn 4), greift hier nicht ein.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2023 - 8 Sa 371/21

    Unwirksame Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags - Arzt in

    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass die Entscheidungsreife des verbleibenden Teils der Abtrennung entgegensteht (vgl. BAG 16. Juni 1976 - 2 AZR 304/75 - Rn. 16 ff. mwN, zitiert nach juris; OLG München 12. Januar 2000 - 7 U 4183/99 - Rn. 11, zitiert nach juris; Musielak/Voit/Stadler 19. Aufl. ZPO § 145 Rn. 3); dies kann aber nach Auffassung der Berufungskammer nur für den Fall gelten, dass der Erlass eines Teilurteils auch zulässig gewesen wäre.
  • OLG München, 26.06.2009 - 10 U 1575/09

    Schadenersatzprozess wegen Kapitalanlegerverlusten durch Beteiligung an einer

    Denn ist ein Rechtsstreit zur Entscheidung reif, ist eine Trennung nach § 145 ZPO ausgeschlossen (BGH NJW 1957, 183; OLG München OLGR München 2000, 279).
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