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OLG Hamburg, 06.05.2014 - 7 U 47/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Im Verfügungsverfahren muss das Gericht nicht eine von allen Zweifeln freie Überzeugung haben, sondern lediglich einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit
- kanzlei.biz
- buskeismus.de
Kurzfassungen/Presse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Der für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.01.2011 - 324 O 657/10
- LG Hamburg, 09.03.2012 - 324 O 657/10
- OLG Hamburg, 06.05.2014 - 7 U 47/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LG Hamburg, 09.03.2012 - 324 O 657/10
Haftung für Verlinkung auf rechtswidrigen Beitrag
Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2014 - 7 U 47/12
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9. März 2012, Az. 324 O 657/10, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9.3.2012, 324 O 657/10 sowie die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 18.1.2011 aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückzuweisen.
- BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
Klinik-Geschäftsführer
Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2014 - 7 U 47/12
Der Antragsteller wird durch ihre Verbreitung demgegenüber nicht schwerwiegend in seinen Rechten verletzt, da die Praxisräume ohnehin einem größeren Personenkreis einsehbar sind und er nur in seiner Berufssphäre betroffen ist (vgl. dazu BGH, Urt. v. 21.11.2006, GRUR 2007, S. 350 ff., 351). - BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10
Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2014 - 7 U 47/12
Unter Zugrundelegung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze für die überzeugungsbildung, nach denen eine von allen Zweifeln freie überzeugung nicht gefordert werden darf, sondern sich das Gericht mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen muss (BGH, Urt. v. 11.12.2012, NJW 2013, S. 790 ff., 791), sind die von der Antragsgegnerin vorgelegten Glaubhaftmachungsmittel daher auch unter Berücksichtigung der von dem Antragsteller vorgelegten Glaubhaftmachungs- und Beweismittel ausreichend, um ihren Vortrag als glaubhaft gemacht anzusehen.
- LG Hamburg, 04.09.2019 - 309 O 13/18
Auskunftsanspruch gegen einen Miterben über die Vermietung einer Immobilie der …
Der Auskunftsanspruch folgt daher aus §§ 681 Satz 2, 666 BGB, denn der Beklagte hat geschäftliche Angelegenheiten für die Erbengemeinschaft abgewickelt und dabei ohne Auftrag bzw. durchgängiges Einverständnis der Klägerin als Miterbin gehandelt (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2015 - I-7 U 47/12, zitiert nach juris und Sarres, ZEV 2008, 512, 515).