Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 20.10.2009

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 09.08.2011 - 7 U 55/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,73036
OLG Braunschweig, 09.08.2011 - 7 U 55/09 (https://dejure.org/2011,73036)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09.08.2011 - 7 U 55/09 (https://dejure.org/2011,73036)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09. August 2011 - 7 U 55/09 (https://dejure.org/2011,73036)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,73036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.10.2009 - 7 U 55/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,34631
OLG Hamburg, 20.10.2009 - 7 U 55/09 (https://dejure.org/2009,34631)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.10.2009 - 7 U 55/09 (https://dejure.org/2009,34631)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 7 U 55/09 (https://dejure.org/2009,34631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,34631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.10.2009 - 7 U 55/09
    Denn alle diese Angaben betreffen Gegenstande, deren Bekanntmachung nicht nur als nicht ehrenrührig, sondern nicht einmal als auch nur unschicklich - und deshalb der öffentlich Kommunikation entzogen (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.12.1999, NJW 2000, S. 1021 ff., 1022 f. zu § 23 Abs. 2 KUG) - angesehen werden könnte.

    Die Beziehung von Eltern zu ihren Kindern ist zwar in grundrechtlich über Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG abgesicherter Weise besonders geschützt (so über die im Bildnisrecht zu § 23 Abs. 2 KUG entwickelte Rechtsfigur der "Eltern-Kind-Situation", s. z.B. BVerfG, Beschl. v. 31.3. 2000, NJW 2000, S. 2191 - Schutzanspruch des Kindes; BVerfG, Urt. v. 15.12.1999, NJW 2000, S. 1021 ff., 1023 - Schutzanspruch der Eltern); aber abgesehen davon, dass dieser Schutz in erster Linie dazu dient zu verhindern, dass die elterliche Zuwendung zu den Kindern durch die unerlaubte Anfertigung von Fotografien gestört wird, greift er dann nicht ein, wenn die Kinder allein oder gemeinsam mit den Eltern im Mittelpunkt öffentlicher Veranstaltungen stehen und sich dadurch den Bedingungen öffentlicher Auftritte ausliefern (BVerfG NJW 2000, S. 2191).

  • BGH, 27.10.1967 - Ib ZR 140/65

    Streit zwischen den Verlagen des "stern" und der "Bild-Zeitung" wegen einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.10.2009 - 7 U 55/09
    Denn da bei derartigen Ereignissen das über Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Interesse der Öffentlichkeit an einer Information über dieses Ereignis im Raume steht, ist es einer rechtlichen Abschottung vor Veröffentlichungen, die allein auf dem Willen der Teilnehmer beruht, entzogen (so schon BGH, Urt. v. 27.10.1967, GRUR 1968, S. 209 ff., 209 f. zur Behinderung des Informationsflusses über einen Unglücksfall durch "Exklusivvertrage" mit den überlebenden Opfern; s. auch BGH, Urt .v. 20.1. 1981, NJW 1981, S. 1089 ff., 1092 f. zur Zulässigkeit der Weitergabe von Erörterungen auf der Redaktionskonferenz einer auflagenstarken Tageszeitung).
  • OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch redaktionelle Berichterstattung: Anspruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.10.2009 - 7 U 55/09
    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, nachdem der Senat zuvor in dem Verfahren 7 U 11/08 auf die Berufung der Beklagten die Klage der Ehefrau des Klägers, mit der sie Ansprüche wegen der Berichterstattung der Beklagten geltend gemacht hatte, abgewiesen hatte.
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.10.2009 - 7 U 55/09
    Denn auch dann wäre eine so schwer wiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers, wie sie die Zuerkennung eines Anspruchs auf Zahlung einer Geldentschädigung voraussetzt (BGH, Urt. v. 15.11.1994, NJW 1995, S. 861 ff., 864 f.), jedenfalls nicht gegeben.
  • LG Hamburg, 24.04.2009 - 324 O 215/08
    Auszug aus OLG Hamburg, 20.10.2009 - 7 U 55/09
    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 24. April 2009 (324 0 215/08) abzuändern und 1. die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger eine Geldentschädigung zu zahlen, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt werde, jedoch mindestens 25.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit Rechtshängigkeit betragen solle,.
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.10.2009 - 7 U 55/09
    Da die Privatsphäre keinen absoluten Schutz genießt, ist die Frage, ob ein rechtswidriger Eingriff in die Privatsphäre durch eine Presseberichterstattung gegeben ist, durch Abwägung der Interessen des Betroffenen und der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Interessen des Verbreiters an der Veröffentlichung zu ermitteln (BGH, Urt. v. 6.3. 2007, GRUR 2007, S. 527 ff., 528).
  • BVerfG, 13.04.2000 - 1 BvR 150/98

    Reichweite des Persönlichkeitsschutzes gegenüber Wortberichterstattung der Presse

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.10.2009 - 7 U 55/09
    Das gilt auch soweit die Privatsphäre durch die Veröffentlichung einer Berichterstattung über eine Hochzeitsfeier tangiert wird (BVerfG, Beschl. v. 13.4. 2000, Az. 1 BvR 150/98, NJW 2000, S. 2193 f.).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.10.2009 - 7 U 55/09
    Daher kann sich der Kläger zwar hinsichtlich des ungestörten Ablaufs seiner Hochzeitsfeierlichkeiten in einem hierfür eigens geschaffenen Raum im Grundsatz auf den Schutz seiner Privatsphäre berufen, die sogar noch eine gewisse Verstärkung erfährt, da die Ehe und damit auch der Akt der Eheschließung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.5. 1971, BVerfGE 31, S. 58 ff., 67 ff.) unter besonderem grundrechtlichen Schutz stehen; dieser Schutz vermag das öffentliche Interesse an einer Kenntnis von Vorgängen der von der Beklagten veröffentlichten Art aber deswegen nicht zu überwiegen, weil der Kläger aufgrund der konkreten Umstände nicht darauf vertrauen konnte und durfte, dass es zu Veröffentlichungen über die Hochzeitsfeierlichkeiten nicht kommen werde.
  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.10.2009 - 7 U 55/09
    Denn da bei derartigen Ereignissen das über Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Interesse der Öffentlichkeit an einer Information über dieses Ereignis im Raume steht, ist es einer rechtlichen Abschottung vor Veröffentlichungen, die allein auf dem Willen der Teilnehmer beruht, entzogen (so schon BGH, Urt. v. 27.10.1967, GRUR 1968, S. 209 ff., 209 f. zur Behinderung des Informationsflusses über einen Unglücksfall durch "Exklusivvertrage" mit den überlebenden Opfern; s. auch BGH, Urt .v. 20.1. 1981, NJW 1981, S. 1089 ff., 1092 f. zur Zulässigkeit der Weitergabe von Erörterungen auf der Redaktionskonferenz einer auflagenstarken Tageszeitung).
  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1454/97

    Vorrang des Persönlichkeitsschutzes eines Kindes gegenüber Bildberichterstattung

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.10.2009 - 7 U 55/09
    Die Beziehung von Eltern zu ihren Kindern ist zwar in grundrechtlich über Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG abgesicherter Weise besonders geschützt (so über die im Bildnisrecht zu § 23 Abs. 2 KUG entwickelte Rechtsfigur der "Eltern-Kind-Situation", s. z.B. BVerfG, Beschl. v. 31.3. 2000, NJW 2000, S. 2191 - Schutzanspruch des Kindes; BVerfG, Urt. v. 15.12.1999, NJW 2000, S. 1021 ff., 1023 - Schutzanspruch der Eltern); aber abgesehen davon, dass dieser Schutz in erster Linie dazu dient zu verhindern, dass die elterliche Zuwendung zu den Kindern durch die unerlaubte Anfertigung von Fotografien gestört wird, greift er dann nicht ein, wenn die Kinder allein oder gemeinsam mit den Eltern im Mittelpunkt öffentlicher Veranstaltungen stehen und sich dadurch den Bedingungen öffentlicher Auftritte ausliefern (BVerfG NJW 2000, S. 2191).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht