Weitere Entscheidung unten: OLG München, 16.03.2020

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   OLG München, 25.05.2020 - 7 U 5611/19   

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https://dejure.org/2020,13258
OLG München, 25.05.2020 - 7 U 5611/19 (https://dejure.org/2020,13258)
OLG München, Entscheidung vom 25.05.2020 - 7 U 5611/19 (https://dejure.org/2020,13258)
OLG München, Entscheidung vom 25. Mai 2020 - 7 U 5611/19 (https://dejure.org/2020,13258)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • rewis.io

    Untersuchungspflicht des Käufers eines Neuwagens nach § 377 Abs. 1 HGB

  • RA Kotz

    Neuwagenkauf durch Unternehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Untersuchungspflicht des Käufers eines Neuwagens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.09.1985 - VIII ZR 175/84

    Verlust der Berufung des Verkäufers auf Verspätung einer Mängelrüge

    Auszug aus OLG München, 25.05.2020 - 7 U 5611/19
    des § 377 V HGB nämlich voraus, dass die Beklagte als Verkäuferin die Mangelhaftigkeit kannte oder zumindest mit dieser Möglichkeit rechnete und ihr bewusst war, dass der Klägerin der Mangel unbekannt sein könne und sie bei Kenntnis der Sachlage die angebotene Ware nicht als Vertragserfüllung annehmen werde ( BGH , Urt . v. 25.09.1985 - VIII ZR 175/84 , juris Rn . 19).

    Bei einem - wie hier (vgl. oben) - unschwer feststellbaren offenen (unterstellten) Mangel ist von Arglist nur auszugehen, wenn die Verkäuferin mit einem Untersuchungs- und Rügeversäumnis durch die Klägerin rechnet und ihr bewusst ist, dass die Kaufsache für die Klägerin unbrauchbar ist ( BGH , Urt . v. 25.09.1985 - VIII ZR 175/84 , juris Rn . 21; Hopt, in: Baumbach/Hopt, a. a. O ., § 377 Rn . 53).

  • RG, 26.06.1929 - I 17/29

    Zur Untersuchungspflicht des Käufers beim Handelskauf: 1. Ist ein Handelsgebrauch

    Auszug aus OLG München, 25.05.2020 - 7 U 5611/19
    Nur wenn die Untersuchung im Einzelfall 'nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang' nicht tunlich ist (z. B. bei technischer Unmöglichkeit), kann sie entfallen (RG, Urt . v. 26.06.1929 - I 17/29 , RGZ 125, 76, 79).

    Selbst wenn Fehler der Kaufsache selten sein sollten, würde dies - auch bei Markenwaren - nicht ausreichen, um die Untersuchung überflüssig werden zu lassen (RG, Urt . v. 26.06.1929 - I 17/29 , RGZ 125, 76, 79; MünchKomm-HGB/ Grunewald, 4. Aufl . [2018], § 377 Rn . 42; Hopt, in: Baumbach/Hopt, HGB, 39. Aufl . [2020], § 377 Rn . 26 a. E., G. Müller, in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl . [2015], § 377 Rn . 93; für die Anwendbarkeit des § 377 HGB beim Neuwagenkauf auch OLG Hamm, Urt . v. 06.02.2006 - 2 U 197/05, das die Frage nicht einmal problematisiert).

  • BGH, 17.09.2002 - X ZR 248/00

    Anforderungen an die Untersuchung gelieferter Ware

    Auszug aus OLG München, 25.05.2020 - 7 U 5611/19
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann dabei selbst ein bestehender Handelsbrauch den kaufmännischen Käufer nicht von jeder Untersuchungspflicht entbinden, sondern lediglich die Art und den Umfang der Untersuchungspflicht beeinflussen ( BGH , Urt . v. 17.09.2002 - X ZR 248/00 , juris Rn . 18).
  • BGH, 24.02.2016 - VIII ZR 38/15

    Handelsgeschäft: Anforderungen an die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des

    Auszug aus OLG München, 25.05.2020 - 7 U 5611/19
    Anhaltspunkte für die Grenzen der Zumutbarkeit bilden vor allem der für eine Überprüfung erforderliche Kosten- und Zeitaufwand, die dem Käufer zur Verfügung stehenden technischen Prüfungsmöglichkeiten, das Erfordernis eigener technischer Kenntnisse für die Durchführung der Untersuchung bzw. die Notwendigkeit, die Prüfung von Dritten vornehmen zu lassen ( BGH , Urt . v. 24.02.2016 - VIII ZR 38/15 Rn . 20-22).
  • OLG Stuttgart, 20.09.2007 - 10 U 246/06

    Rücktritt vom Neuwagenkaufvertrag: Beweislast des Käufers für ein Fehlschlagen

    Auszug aus OLG München, 25.05.2020 - 7 U 5611/19
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat dies auf die vorbehaltlose Nachbesserung ausgedehnt ( OLG Stuttgart, Urt . v. 20.09.1997 - 10 U 246/06, juris Rn . 26).
  • OLG Hamm, 06.02.2006 - 2 U 197/05

    Fehlender Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages

    Auszug aus OLG München, 25.05.2020 - 7 U 5611/19
    Selbst wenn Fehler der Kaufsache selten sein sollten, würde dies - auch bei Markenwaren - nicht ausreichen, um die Untersuchung überflüssig werden zu lassen (RG, Urt . v. 26.06.1929 - I 17/29 , RGZ 125, 76, 79; MünchKomm-HGB/ Grunewald, 4. Aufl . [2018], § 377 Rn . 42; Hopt, in: Baumbach/Hopt, HGB, 39. Aufl . [2020], § 377 Rn . 26 a. E., G. Müller, in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl . [2015], § 377 Rn . 93; für die Anwendbarkeit des § 377 HGB beim Neuwagenkauf auch OLG Hamm, Urt . v. 06.02.2006 - 2 U 197/05, das die Frage nicht einmal problematisiert).
  • BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 259/97

    Verzicht auf den Einwand der Verspätung einer Rüge der Vertragswidrigkeit

    Auszug aus OLG München, 25.05.2020 - 7 U 5611/19
    Die Möglichkeit eines derartigen Verzichts wird für den Geltungsbereich des § 377 HGB insbesondere dann bejaht, wenn der Verkäufer die beanstandeten Waren vorbehaltlos zurückgenommen oder vorbehaltlos Nachbesserung versprochen oder den Verspätungseinwand nicht erhoben hat ( BGH , Urt . v. 25.11.1998 - VIII ZR 259/97 , juris Rn . 17).
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   OLG München, 16.03.2020 - 7 U 5611/19   

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https://dejure.org/2020,13255
OLG München, 16.03.2020 - 7 U 5611/19 (https://dejure.org/2020,13255)
OLG München, Entscheidung vom 16.03.2020 - 7 U 5611/19 (https://dejure.org/2020,13255)
OLG München, Entscheidung vom 16. März 2020 - 7 U 5611/19 (https://dejure.org/2020,13255)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 06.02.2006 - 2 U 197/05

    Fehlender Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages

    Auszug aus OLG München, 16.03.2020 - 7 U 5611/19
    Selbst wenn Fehler der Kaufsache selten sein sollten, würde dies - auch bei Markenwarennicht ausreichen, um die Untersuchung überflüssig werden zu lassen (RG aaO, Grunewald in Münchener Kommentar zum HGB, 4. Auflage, München 2018, Rdnr. 42 zu § 377 HGB, Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 39. Auflage, München 2020, Rdnr. 26 zu § 377 HGB aE, Müller in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Auflage, 2015, Rdnr. 93 zu § 377 HGB; für die Anwendbarkeit des § 377 HGB beim Neuwagenkauf auch OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2006 - 2 U 197/05, das die Frage nicht einmal problematisiert).
  • BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 259/97

    Verzicht auf den Einwand der Verspätung einer Rüge der Vertragswidrigkeit

    Auszug aus OLG München, 16.03.2020 - 7 U 5611/19
    Die Möglichkeit eines derartigen Verzichts wird für den Geltungsbereich des § 377 HGB insbesondere dann bejaht, wenn der Verkäufer die beanstandeten Waren vorbehaltlos zurückgenommen oder vorbehaltlos Nachbesserung versprochen oder den Verspätungseinwand nicht erhoben hat (BGH, Urteil vom 25.11.1998 - VIII ZR 259/97, Rdnr. 17).
  • BGH, 24.02.2016 - VIII ZR 38/15

    Handelsgeschäft: Anforderungen an die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des

    Auszug aus OLG München, 16.03.2020 - 7 U 5611/19
    Anhaltspunkte für die Grenzen der Zumutbarkeit bilden vor allem der für eine Überprüfung erforderliche Kosten- und Zeitaufwand, die dem Käufer zur Verfügung stehenden technischen Prüfungsmöglichkeiten, das Erfordernis eigener technischer Kenntnisse für die Durchführung der Untersuchung beziehungsweise die Notwendigkeit, die Prüfung von Dritten vornehmen zu lassen (BGH, Urteil vom 24.02.2016 - VIII ZR 38/15, Rdnrn 20-22).
  • OLG Stuttgart, 20.09.2007 - 10 U 246/06

    Rücktritt vom Neuwagenkaufvertrag: Beweislast des Käufers für ein Fehlschlagen

    Auszug aus OLG München, 16.03.2020 - 7 U 5611/19
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat dies auf die vorbehaltlose Nachbesserung ausgedehnt (OLG Stuttgart, Urteil vom 20.09.1997 - 10 U 246/06, Rdnr. 26).
  • BGH, 25.09.1985 - VIII ZR 175/84

    Verlust der Berufung des Verkäufers auf Verspätung einer Mängelrüge

    Auszug aus OLG München, 16.03.2020 - 7 U 5611/19
    Nach der Rechtsprechung des BGH setzt Arglist iSd. § 377 Abs. 5 HGB nämlich voraus, dass die Beklagte als Verkäuferin die Mangelhaftigkeit kannte oder zumindest mit dieser Möglichkeit rechnete und ihr bewusst war, dass der Klägerin der Mangel unbekannt sein könne und sie bei Kenntnis der Sachlage die angebotene Ware nicht als Vertragserfüllung annehmen werde (BGH, Urteil vom 25.09.1985 - VIII ZR 175/84, Rdnr. 19).
  • RG, 26.06.1929 - I 17/29

    Zur Untersuchungspflicht des Käufers beim Handelskauf: 1. Ist ein Handelsgebrauch

    Auszug aus OLG München, 16.03.2020 - 7 U 5611/19
    Nur wenn die Untersuchung im Einzelfall "nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang" nicht tunlich ist (z.B. bei technischer Unmöglichkeit), kann sie entfallen (RG, Urteil vom 26.06.1929 - I 17/29, RGZ 125, 76, 79).
  • OLG Bremen, 17.03.2023 - 2 U 32/20

    Anforderungen an den Umfang der Untersuchung von Waren eines Handelskaufs;

    aa) Ein arglistiges Verschweigen eines Mangels liegt vor, wenn der Verkäufer einen offenbarungspflichtigen Mangel der Sache kennt oder ihn mindestens für möglich hält, er ferner weiß oder damit rechnet, dass dem Käufer der Mangel unbekannt ist und er schließlich weiß oder damit rechnet, dass der Käufer bei Kenntnis der Sachlage die angebotene Ware nicht als Vertragserfüllung annehmen werde (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1985 - VIII ZR 175/84 -, Rn. 19, juris; Urteil vom 25. März 1992 - VIII ZR 74/91 -, Rn. 15, juris; OLG München, Beschluss vom 16. März 2020 - 7 U 5611/19 -, Rn. 18, juris; zu § 444 BGB vgl. auch BGH, Urteil vom 26. April 2017 - VIII ZR 233/15 -, Rn. 26, juris m.w.N.; Hopt/Leyens, 42. Aufl. 2023, HGB § 377 Rn. 53; BeckOGK/Höpfner, 1.12.2022, HGB § 377 Rn. 119), wobei es ausreicht, wenn die Arglist des Verkäufers im Zeitpunkt der Ablieferung vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1985 - VIII ZR 175/84 -, Rn. 18, juris; Urteil vom 13. März 1996 - VIII ZR 36/95 -, Rn. 16, juris).
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