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   OLG München, 26.05.2010 - 7 U 5707/09   

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https://dejure.org/2010,6648
OLG München, 26.05.2010 - 7 U 5707/09 (https://dejure.org/2010,6648)
OLG München, Entscheidung vom 26.05.2010 - 7 U 5707/09 (https://dejure.org/2010,6648)
OLG München, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 7 U 5707/09 (https://dejure.org/2010,6648)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Pflichtwidrigkeit der Verfahrensbeendigung durch den Insolvenzverwalter der zahlungspflichtigen Gesellschaft durch Abschluss eines Vergleichs mit einer Anmeldefrist für außenstehende Aktionäre von einem Monat; Unabhängigkeit des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unabhängigkeit des gemeinsamen Vertreters im Spruchstellenverfahren

  • Betriebs-Berater

    Unabhängigkeit des gemeinsamen Vertreters im Spruchstellenverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwG § 15; UmwG § 308 Abs. 2; SpruchG § 6 Abs. 2
    Unabhängigkeit des gemeinsamen Vertreters im Spruchstellenverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2153 (Ls.)
  • WM 2010, 1605
  • BB 2010, 1674
  • NZG 2010, 1233
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 18.07.1978 - BReg. 3 Z 148/76
    Auszug aus OLG München, 26.05.2010 - 7 U 5707/09
    Da die Klägerin bereits wegen Nichteinhaltung der 1-Monats-Frist keine unmittelbaren Ansprüche aus dem Vergleich herleiten kann, kann dahingestellt bleiben, ob der prozessuale Abschluss des Spruchverfahrens durch Vergleich nach damaliger Rechtslage überhaupt zulässig war (vgl Bay-ObLG, vom 18.7.1978, BayObLGZ 1978, 209 = WM 1979, 506).
  • BGH, 15.01.2019 - II ZB 2/16

    Unterbrechung eines Spruchverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Die - auch vom Beschwerdegericht vertretene (OLG Düsseldorf, ZIP 2016, 940, 941) - Gegenauffassung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Mai 2011 - I-26 W 4/10 (AktE), juris Rn. 17 [zum Kostenvorschussanspruch]; OLG München, WM 2010, 1605, 1609; Dreier, in Dreier/Fritzsche/ Verfürth, 2. Aufl., § 6 Rn. 65; für den Kostenvorschussanspruch - indes jeweils ohne ausdrückliche rechtliche Festlegung - wohl auch BayObLG, ZIP 1998, 1876, 1877; ZIP 1998, 1877; OLG Schleswig, ZIP 2008, 2326, 2327 f.; zustimmend MünchKommAktG/Bilda, 2. Aufl., § 306 aF Rn. 96 Fn. 129 aE; Emmerich in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH Konzernrecht, 8. Aufl., § 11 SpruchG Rn. 17; Hüffer, AktG, 5. Aufl., § 306 aF Rn. 17 aE; Hacker/Kamke, NZI 2016, 602 f.; Hirte in Uhlenbruck, InsO, 15. Aufl., § 11 Rn. 406; KK-AktG/Wasmann, 3. Aufl., § 6 SpruchG Rn. 37; Nordmeyer, Die Institution des gemeinsamen Vertreters im gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren, S. 199) stellt im Wesentlichen auf eine Ähnlichkeit zur Stellung des Insolvenzverwalters und praktische Erwägungen im Hinblick auf die reibungslose Durchführung eines Spruchverfahrens ab und ordnet die Vergütungsforderung als vorab aus der Masse zu befriedigende Masseverbindlichkeit ein.
  • BGH, 22.10.2013 - II ZB 4/13

    Zugelassene Rechtsbeschwerde in Kostenfestsetzungssachen in Streitverfahren der

    Er hat nach § 6 Abs. 1 Satz 1 SpruchG die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und ist in dieser Funktion von den keinen Antrag stellenden Antragsberechtigten unabhängig, an Weisungen nicht gebunden und nicht rechenschaftspflichtig (OLG München, WM 2010, 1605, 1608; Hüffer, AktG, 10. Aufl., Anh. § 305 § 6 SpruchG Rn. 6; KK-AktG/Wasmann, § 6 SpruchG Rn. 21).

    Da ihm insoweit ein weites Ermessen zukommt, sind Fälle, in denen er seine Pflichten verletzt und eine Haftung in Frage kommen könnte, praktisch kaum vorstellbar (vgl. OLG München, WM 2010, 1605, 1608; KK-AktG/Wasmann, § 6 SpruchG Rn. 22).

  • OLG Frankfurt, 20.08.2018 - 21 W 136/17

    Kostenerstattungsanspruch der Antragsteller im Spruchverfahren bei Eröffnung des

    Denn ohne die Gewährleistung einer angemessenen Vergütung des gemeinsamen Vertreters im Falle der Fortsetzung des Spruchverfahrens trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens - so die Vertreter dieser Auffassung - wäre die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens und insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Wahrnehmung der Interessen der außenstehenden Aktionäre durch einen gemeinsamen Vertreter gefährdet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2015, ZIP 2016, 940 [OLG Dresden 22.04.2016 - 13 W 69/16] ; BayOblG, Beschluss vom 20.08.1997, ZIP 1998, 1877 [BGH 16.07.1998 - VII ZR 350/96] ; OLG München, Urteil vom 26.05.2010, 7 U 5707/09, Rn 97 nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2015 - 26 W 17/14

    Vergütungsanspruch des gemeinsamen Vertreters im Spruchverfahren als

    Vor diesem Hintergrund sind die Kosten der Tätigkeit des gemeinsamen Vertreters insgesamt als Masseverbindlichkeit zu qualifizieren (Senat, Beschl. v. 30.05.2011 - I-26 W 4/10 [AktE], n.v.; ebenso OLG Schleswig, Beschl. v. 23.05.2008 - 5 W 24/08 = AG 2008, 828, 829; BayObLG, Beschl. v. 20.08.1997 - 3Z BR 159/94 = ZIP 1998, 1877; insoweit bestätigt in BayObLG, Beschl. v. 27.05.2002 - 3Z BR 41/02, 3Z BR 43/02 -, juris Rn. 16; OLG München, Urt. v. 26.05.2010 - 7 U 5707/09, juris Rn. 97).
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