Rechtsprechung
   OLG München, 17.11.2021 - 7 U 5822/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,50131
OLG München, 17.11.2021 - 7 U 5822/20 (https://dejure.org/2021,50131)
OLG München, Entscheidung vom 17.11.2021 - 7 U 5822/20 (https://dejure.org/2021,50131)
OLG München, Entscheidung vom 17. November 2021 - 7 U 5822/20 (https://dejure.org/2021,50131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,50131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 139, § 307, § 323, § 326, § 434 Abs. 1, § 437 Nr. 2, § 440, § 620, § 621; ZPO § 286, § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Funktionafähigkeit einer auf bestimmtes Betriebssystem ausgerichteten Software

  • rewis.io

    Schadensersatz, Software, Berufung, Leistungen, Sachmangel, AGB, Beschaffenheitsvereinbarung, Annahmeverzug, Beschaffenheit, Mangelhaftigkeit, Feststellung, Nutzbarkeit, Angebot, Vertrag, konkrete Anhaltspunkte, Rechtsprechung des BGH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche nach Kauf einer wohnungswirtschaftlichen Software Schulungsleistungen und Supportleistungen Voraussetzungen einer Beschaffenheitsvereinbarung Hinweis auf fehlende Kompatibilität eines Softwarepaketes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mangelhafte Software bei falschem Betriebssystem

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Software muss nicht auf allen gängigen Betriebssystemen (hier: macOS) funktionieren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2022, 216
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.2019 - VIII ZR 213/18

    Kaufvertrag über eine industrielle Verpackungsmaschine: Eignung der Sache für die

    Auszug aus OLG München, 17.11.2021 - 7 U 5822/20
    An das Vorliegen einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB sind strenge Anforderungen zu stellen; unter der Geltung des neuen Schuldrechts kommt sie nicht mehr im Zweifel, sondern nur noch in eindeutigen Fällen in Betracht (BGH, Urteil vom 20.03.2019 - VIII ZR 213/18, Rdnr. 22).

    § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB zielt mit dem Merkmal der "nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung" nicht auf konkrete Eigenschaften der Kaufsache ab, die sich der Käufer vorstellt, sondern darauf, ob die Sache für die dem Verkäufer erkennbare Verwendung (Nutzungsart) durch den Käufer geeignet ist (BGH, Urteil vom 20.03.2019 - VIII ZR 213/18, Rdnr. 25 f.).

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 17.11.2021 - 7 U 5822/20
    Derartige Zweifel liegen vor, wenn eine gewisse, nicht notwendig überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass bei Wiederholung der Beweisaufnahme die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.2004 - VI ZR 199/03, Rdnr. 13; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 42. Auflage, München 2021, Rdnrn 1 - 3 zu § 529).
  • BGH, 16.02.2016 - X ZR 97/14

    Luftfahrtunternehmen dürfen Zahlung des Flugpreises bei Buchung verlangen

    Auszug aus OLG München, 17.11.2021 - 7 U 5822/20
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine Vorleistungspflicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam vereinbart werden, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist, der bei Abwägung mit den hierdurch für den Vertragspartner entstehenden Nachteilen Bestand hat (vgl. BGH, Urteil vom 16.02.2016 - X ZR 97/14, Rdnr. 23).
  • BGH, 22.05.1970 - V ZR 130/67

    Grundstücksverkauf durch gesetzlichen Vertreter, der Miteigentümer zur Hälfte ist

    Auszug aus OLG München, 17.11.2021 - 7 U 5822/20
    Geht man von einem zusammengesetzten Vertrag aus, so wäre aufgrund der Aufnahme der Vereinbarungen in eine einheitliche Urkunde von einem Einheitlichkeitswillen der Parteien iSd. § 139 BGB auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.1970 - V ZR 130/67, Rdnr: 9, der insoweit eine Vermutung annimmt), sodass eine lediglich auf den dienstvertraglichen Vertragsteil beschränkte Kündigung nach §§ 620, 621 BGB nicht in Betracht kommt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht