Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.03.2003 - 7 U 61/00   

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OLG Schleswig, 27.03.2003 - 7 U 61/00 (https://dejure.org/2003,11660)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.03.2003 - 7 U 61/00 (https://dejure.org/2003,11660)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. März 2003 - 7 U 61/00 (https://dejure.org/2003,11660)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfall zwischen einem Kraftfahrzeug und einem ausgebrochenen Pferd; Rückgriff des Haftpflichtversicherers bei dem Tierhalter bei Verschulden des Fahrers

  • Judicialis

    BGB § 426 I; ; BGB § 823; ; BGB § 833; ; BGB § 840; ; VVG § 67; ; StVG § 8 a a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Unfall mit Tierbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.10.1980 - III ZR 132/79

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Verkehrsunfalls

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2003 - 7 U 61/00
    Es entspricht allgemeiner Meinung, dass vom Übergang gem. § 67 Abs. 1 VVG nicht nur Schadensersatzansprüche im engeren Sinne, sondern auch vertragliche und auf Ausgleich gerichtete Ansprüche des Versicherungsnehmers erfasst werden (BGH NJW 1981, S. 681 f.; Prölls/Martin, 26. Aufl., § 67 Rdnr 4 m. w. N.).
  • OLG Köln, 02.04.1992 - 7 U 192/91

    Verkehrssicherungspflicht bei Fahrbahnschwelle auf innerstädtischer Straße

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2003 - 7 U 61/00
    Dabei ist nach dem Ergebnis des Verfahrens Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 7 U 192/91, in dem die Klägerin Streitverkündete war, zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits unstreitig, dass der getötete B. jedenfalls fahrlässig den Unfall mit herbeigeführt hat.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5426
OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00 (https://dejure.org/2001,5426)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.2001 - 7 U 61/00 (https://dejure.org/2001,5426)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 7 U 61/00 (https://dejure.org/2001,5426)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BRAGO § 51 b; ; BGB § 211 Abs. 2; ; BGB § 211 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 211 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 212 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 148; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 148 ff.; BGB § 211
    Ende der Verjährungsunterbrechung bei Aussetzung des Rechtsstreits bis zur Erledigung eines anderen Verfahrens

  • rechtsportal.de

    BGB § 211 Abs. 2 Satz
    Aussetzung des Rechtsstreits - Auswirkung auf Verjährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 68
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.01.1989 - XI ZR 75/88

    Unterbrechung der Verjährung bei Aussetzung der Verhandlung

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00
    Es ist anerkannt, dass § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht anwendbar ist, wenn der Stillstand des Verfahrens auf einer vom Gericht beschlossenen Aussetzung und damit nicht auf der Untätigkeit der Parteien beruht (BGHZ 15, 80, 82; 106, 295, 297; NJW-RR 1993, 741, 742).

    Ist - wie hier - ein Verfahren bis zur Erledigung eines anderen Verfahrens ausgesetzt (§§ 148 f ZPO), so endet die Aussetzung mit der Erledigung dieses Verfahrens; einer Aufnahmeerklärung seitens der Parteien oder eines Aufhebungsbeschlusses bedarf es nicht (BGHZ 106, 295, 297).

    Dieser Gesichtspunkt führt namentlich im Fall der Aussetzung dazu, dass es praktisch allein auf den objektiv eintretenden Stillstand ankommt, jedenfalls dann, wenn der Aussetzungsbeschluss an ein konkretes Ereignis anknüpft und damit der Aussetzungsgrund für die Parteien "in allen Teilen einsehbar ist" (BGHZ 106, 295, 297).

    Denn die Aussetzung nach § 148 BGB endet, wie bereits ausgeführt, mit der Erledigung des anderen Verfahrens, ohne dass es noch einer Aufnahme (§ 250 ZPO) oder eines Aufhebungsbeschlusses bedarf (BGHZ 106, 295, 297).

  • BGH, 20.10.1987 - VI ZR 104/87

    Begriff des Stillstands und des Weiterbetreibens eines Prozesses

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00
    Das "Weiterbetreiben" im Sinne des § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB setzt nach ständiger Rechtsprechung eine Prozesshandlung voraus, die dazu "bestimmt und geeignet" ist, das stillstehende Verfahren wieder in Gang zu bringen (BGHZ 73, 8, 10/11; NJW-RR 1988, 279; 1995, 335, 336).
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 41/78

    Begriff der Förderung des Prozesses

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00
    Das "Weiterbetreiben" im Sinne des § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB setzt nach ständiger Rechtsprechung eine Prozesshandlung voraus, die dazu "bestimmt und geeignet" ist, das stillstehende Verfahren wieder in Gang zu bringen (BGHZ 73, 8, 10/11; NJW-RR 1988, 279; 1995, 335, 336).
  • BGH, 24.09.1987 - VII ZR 187/86

    Auslegung von Prozeßanträgen; Sachdienlichkeit eines Parteiwechsels

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00
    In der neueren Rechtsprechung wird aber zunehmend betont, dass es im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit weder auf die Motive und Absichten der Parteien noch darauf ankommt, ob ihr Verhalten unter den gegebenen Umständen sinnvoll und prozesswirtschaftlich vernünftig ist; statt dessen wird entscheidend auf die "nach außen erkennbaren Umstände" des Prozessstillstandes abgestellt (BGH NJW 1988, 128, 129; 1999, 1101, 1102).
  • BGH, 07.12.1978 - VII ZR 278/77

    Anforderungen an die Führung des Rechtsstreits zur Erhaltung der

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00
    Nach ständiger Rechtsprechung soll § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB der Partei nicht zum Nachteil gereichen, wenn sie "triftige Gründe" hat, das Verfahren einstweilen nicht weiter zu betreiben (BGH NJW 1979, 810, 811; 1983, 2496, 2497; 1987, 371, 372).
  • BGH, 21.01.1993 - I ZR 23/91

    Fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrages aus wichtigem Grund -

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00
    Es ist anerkannt, dass § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht anwendbar ist, wenn der Stillstand des Verfahrens auf einer vom Gericht beschlossenen Aussetzung und damit nicht auf der Untätigkeit der Parteien beruht (BGHZ 15, 80, 82; 106, 295, 297; NJW-RR 1993, 741, 742).
  • BGH, 01.07.1986 - VI ZR 120/85

    Nichtbetreiben eines Prozesses durch Untätigbleiben der Parteien

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00
    Nach ständiger Rechtsprechung soll § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB der Partei nicht zum Nachteil gereichen, wenn sie "triftige Gründe" hat, das Verfahren einstweilen nicht weiter zu betreiben (BGH NJW 1979, 810, 811; 1983, 2496, 2497; 1987, 371, 372).
  • BGH, 21.10.1954 - IV ZR 30/54

    Zurückstellungsbeschluß. Verjährung

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00
    Es ist anerkannt, dass § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht anwendbar ist, wenn der Stillstand des Verfahrens auf einer vom Gericht beschlossenen Aussetzung und damit nicht auf der Untätigkeit der Parteien beruht (BGHZ 15, 80, 82; 106, 295, 297; NJW-RR 1993, 741, 742).
  • BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 4/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Anforderungen an die Führung

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00
    Nach ständiger Rechtsprechung soll § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB der Partei nicht zum Nachteil gereichen, wenn sie "triftige Gründe" hat, das Verfahren einstweilen nicht weiter zu betreiben (BGH NJW 1979, 810, 811; 1983, 2496, 2497; 1987, 371, 372).
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00
    In der neueren Rechtsprechung wird aber zunehmend betont, dass es im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit weder auf die Motive und Absichten der Parteien noch darauf ankommt, ob ihr Verhalten unter den gegebenen Umständen sinnvoll und prozesswirtschaftlich vernünftig ist; statt dessen wird entscheidend auf die "nach außen erkennbaren Umstände" des Prozessstillstandes abgestellt (BGH NJW 1988, 128, 129; 1999, 1101, 1102).
  • LG Düsseldorf, 01.06.1999 - 4 O 11/96

    Reaktanzschleife

  • BGH, 30.06.2011 - III ZB 6/11

    Schadensersatzansprüche aus § 19 Abs.1 BNotO unterliegen der Verfassungsmäßigkeit

    Ist ein Verfahren bis zur Erledigung eines anderen Verfahrens nach § 148 ZPO ausgesetzt, so endet die Aussetzung mit der Erledigung dieses Verfahrens; einer Aufhebungserklärung seitens der Parteien oder eines Aufhebungsbeschlusses bedarf es nicht (BGH, Urteil vom 24. Januar 1989 - XI ZR 75/88, BGHZ 106, 295, 298; OLG Oldenburg MDR 2008, 763, 764; OLG Köln VersR 2002, 68; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 148 Rn. 41; MünchKomm-ZPO/Wagner, 3. Aufl., § 148 Rn. 19; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 148 Rn. 21; Wieczorek/Schütze/Smid, ZPO, 3. Aufl., § 148 Rn. 64; Prütting/Gehrlein/Dörr, ZPO, 3. Aufl., § 148 Rn. 21; Hk- ZPO/Wöstmann, 4. Aufl., § 148 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.04.2003 - 7 U 61/00   

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https://dejure.org/2003,24741
OLG Schleswig, 17.04.2003 - 7 U 61/00 (https://dejure.org/2003,24741)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.04.2003 - 7 U 61/00 (https://dejure.org/2003,24741)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. April 2003 - 7 U 61/00 (https://dejure.org/2003,24741)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers bei einem Unfall mit einem ausgebrochenen Pferd

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   SG Leipzig, 26.09.2002 - S 7 U 61/00   

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https://dejure.org/2002,54724
SG Leipzig, 26.09.2002 - S 7 U 61/00 (https://dejure.org/2002,54724)
SG Leipzig, Entscheidung vom 26.09.2002 - S 7 U 61/00 (https://dejure.org/2002,54724)
SG Leipzig, Entscheidung vom 26. September 2002 - S 7 U 61/00 (https://dejure.org/2002,54724)
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