Weitere Entscheidung unten: SG Oldenburg, 02.11.2005

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.01.2006 - 7 U 7/05   

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https://dejure.org/2006,6515
OLG Zweibrücken, 23.01.2006 - 7 U 7/05 (https://dejure.org/2006,6515)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.01.2006 - 7 U 7/05 (https://dejure.org/2006,6515)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Januar 2006 - 7 U 7/05 (https://dejure.org/2006,6515)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung von drei Darlehensverträgen; Kreditfinanzierter Erwerb von Grundstücken bzw. Eigentumswohnungen; Vorraussetzungen eines Missbrauchs der Vertretungsmacht; Ausschluss einer Rechtsscheinhaftung wegen Nichtigkeit der Vollmacht; Allgemeine Überprüfungspflicht ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 171 f.; ; BGB § 172; ; BGB § 813 Abs. 1; ; BGB § 387; ; BGB § 195; ; BGB a.F. § 195; ; BGB n.F. § 199 Abs. 1; ; EGBGB § 6 Abs. 4; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 533 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134 § 171 ff.
    Finanzierter Eigentumswohnungskauf zu Kapitalanlagezwecken: Nichtigkeit von Treuhandvertrag und Vollmacht - Rechtsscheinhaftung nach §§ 171 f. BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.01.2006 - 7 U 7/05
    Die Kläger machen auch in diesem Zusammenhang Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung geltend und erklären insoweit vorsorglich die Aufrechnung gegen die - bei als wirksam unterstellten Darlehensverträgen - Rückzahlungsansprüche der Beklagten; sie stützen sich dabei auf eine von ihnen dargestellte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 23.3.04, XI ZR 194/02, NJW 2004, 2378).

    Entgegen der Auffassung der Kläger lassen sich strengere Maßstäbe hier weder aus dem hier gegebenen Zusammenhang mit der Tätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft ableiten (vgl. BGH NJW 2005, 1190, 1191; NJW 2004, 2378, 2379), noch aus dem Umstand, dass durch die Vollmacht auch die Befugnis zur Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden eingeräumt war (BGH NJW 2005, 2985, 2988 und 1190, 1191).

    Unbegründet ist schließlich auch der Einwand der Kläger, der Annahme einer Rechtsscheinhaftung für die Endfinanzierung stehe bereits die Auszahlung erheblicher Mittel auf die Zwischenfinanzierung entgegen, die sich noch nicht auf eine entsprechende Vertrauensgrundlage stützen konnte (vgl. BGH NJW 2004, 2378).

    Der vorliegende Sachverhalt stimmt insoweit mit demjenigen überein, über den der Bundesgerichtshofes in der von den Klägern angeführten Entscheidung zu befinden hatte (BGH NJW 2004, 2378, 2381).

    Insoweit stellen die Kläger zu Recht auf die von ihnen angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Zwischenfinanzierung bei Steuersparmodellen (NJW 2004, 2378) ab, die am 23. März 2004 ergangen ist.

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.01.2006 - 7 U 7/05
    Dem gegenüber hat aber der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in verschiedenen aktuellen Entscheidungen an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten und diese unter Zurückweisung der Einwände bekräftigt (BGH NJW 2005, 664, 666 f. und 668, 669; s.a. BGH NJW 2005, 1190 f. und 2985, 2987 f.; s. weiter BGH - V. Zivilsenat - NJW 2005, 820, 823 zum Immobilien-Kaufvertrag).

    Diese beziehen sich zumindest auf den kreditfinanzierten Erwerb von Grundstücken bzw. Eigentumswohnungen (BGH NJW 2005, 664, 666 f.; 668, 669; 2985, 2987 f.), um den es auch hier geht.

    Da - ungeachtet der hier vorliegenden Aufteilung einer ursprünglichen Global­grundschuld - ein Realkredit (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKG) und damit kein verbundes Geschäft (§ 9 VerbrKG) vorlag (vgl. BGH NJW 2005, 664, 666 f.), ist im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung der Zwischenfinanzierung nicht davon auszugehen, dass dem Anleger die Wohnung von Seiten des Darlehensgebers, also der Beklagten, zugewandt worden ist (vgl. - zur Abgrenzung - BGH NJW 2004, 2736, 2739 f.).

  • BGH, 11.01.2005 - XI ZR 272/03

    Kenntnis der finanzierenden Bank von der Unwirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.01.2006 - 7 U 7/05
    Dem gegenüber hat aber der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in verschiedenen aktuellen Entscheidungen an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten und diese unter Zurückweisung der Einwände bekräftigt (BGH NJW 2005, 664, 666 f. und 668, 669; s.a. BGH NJW 2005, 1190 f. und 2985, 2987 f.; s. weiter BGH - V. Zivilsenat - NJW 2005, 820, 823 zum Immobilien-Kaufvertrag).

    Zudem entlastet es den Geschäftsgegner, wenn der Urkunde nicht zu entnehmen ist, dass der Treuhänderin die Erlaubnis zur Rechtsberatung fehlt (BGH NJW-RR 2003, 1205 und zuletzt BGH NJW 2005, 1190, 1191); dies war auch hier nicht der Fall.

    Entgegen der Auffassung der Kläger lassen sich strengere Maßstäbe hier weder aus dem hier gegebenen Zusammenhang mit der Tätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft ableiten (vgl. BGH NJW 2005, 1190, 1191; NJW 2004, 2378, 2379), noch aus dem Umstand, dass durch die Vollmacht auch die Befugnis zur Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden eingeräumt war (BGH NJW 2005, 2985, 2988 und 1190, 1191).

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.01.2006 - 7 U 7/05
    Es kommt darauf an, ob der Betroffene diese Kenntnis soweit besitzt, dass er eine Klage - zumindest in der Form der Feststellungsklage - mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann, ihm die Klageeinreichung also zumutbar ist (BGH NJW 1999, 2041, 2042; Palandt aaO. § 199 Rn. 26).

    Ist die Rechtslage aber derart unübersichtlich und zweifelhaft, dass selbst ein rechtskundiger Dritter sie nicht einschätzen könnte, kann der Verjährungsbeginn auch wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben sein (BGH NJW 1999, 2041, 2042; Palandt aaO. § 199 Rn. 26).

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.01.2006 - 7 U 7/05
    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat gegen diese Rechtsprechung in zwei Urteilen vom 14. Juni 2004 Bedenken geäußert, soweit es um den kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds mit einheitlicher Vertriebsorganisation geht (BGH NJW 2004, 2736, 2737 und WM 2004, 1536, 1538).

    Da - ungeachtet der hier vorliegenden Aufteilung einer ursprünglichen Global­grundschuld - ein Realkredit (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKG) und damit kein verbundes Geschäft (§ 9 VerbrKG) vorlag (vgl. BGH NJW 2005, 664, 666 f.), ist im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung der Zwischenfinanzierung nicht davon auszugehen, dass dem Anleger die Wohnung von Seiten des Darlehensgebers, also der Beklagten, zugewandt worden ist (vgl. - zur Abgrenzung - BGH NJW 2004, 2736, 2739 f.).

  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.01.2006 - 7 U 7/05
    Sie hat dabei aber ihre Rolle als Kreditgeberin nicht überschritten (vgl. BGH NJW 2003, 2821, 2822; NJW-RR 2003, 1203, 1206).

    Nach der Rechtsprechung des BGH konnten die Beteiligten an einem derartigen Steuersparmodell bis zu einer im Jahr 2000 ergangenen und die Notarhaftung betreffenden Entscheidung dieses Gerichts (NJW 2001, 70) den Verstoß eines solchen umfassenden Treuhandvertrags gegen das RBerG nicht erkennen (BGH NJW-RR 2004, 632, 635; 2003, 1203, 1204 f.).

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.01.2006 - 7 U 7/05
    Die Vorschrift des § 531 Abs. 2 ZPO steht jedenfalls deshalb nicht entgegen, weil der neue Vortrag unstreitig geblieben ist (BGH NJW 2005, 291).
  • BGH, 18.01.1994 - VI ZR 190/93

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer juristischen Person

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.01.2006 - 7 U 7/05
    Eine - wirksame - Vollmacht ist dabei nicht erforderlich (Palandt aaO. § 166 Rn. 6); entscheidend ist der rein tatsächliche Einsatz des Wissensvertreters zur Wahrnehmung bestimmter Angelegenheiten, wenn diesem gerade auch die Tatsachenermittlung zur Aufklärung und Durchsetzung eines Anspruchs übertragen ist (vgl. BGH NJW 1994, 1150, 1151; Palandt aaO. § 199, Rn. 23).
  • RG, 05.03.1928 - IV 682/27

    Bereicherung; Aufrechnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.01.2006 - 7 U 7/05
    Wer in Unkenntnis einer Aufrechnungslage geleistet hat, kann seine Leistung nicht nach § 813 Abs. 1 BGB zurückfordern, um dann nachträglich aufzurechnen (RGZ 120, 280; 144, 93, 94; Palandt, BGB 65. Aufl. § 389 Rn. 4 u. § 813 Rn. 4; s.a. BGH WM 1963, 964, 965).
  • RG, 09.03.1934 - II 297/33

    Begründet das Recht des Käufers, unter den Voraussetzungen des § 479 BGB. seinen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.01.2006 - 7 U 7/05
    Wer in Unkenntnis einer Aufrechnungslage geleistet hat, kann seine Leistung nicht nach § 813 Abs. 1 BGB zurückfordern, um dann nachträglich aufzurechnen (RGZ 120, 280; 144, 93, 94; Palandt, BGB 65. Aufl. § 389 Rn. 4 u. § 813 Rn. 4; s.a. BGH WM 1963, 964, 965).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 407/02

    Wirksamkeit der im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds erteilten

  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • BGH, 16.03.2004 - XI ZR 60/03

    Rechtswirksamkeit der Kreditgewährung bei einem steuersparenden Bauherren- und

  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 88/04

    Zurechnung von Rechtshandlungen eines Gschäftsbesorgers; Anwendbarkeit der

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 164/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht

  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte;

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 23 U 163/06

    Zum Verjährungsbeginn nach § 199 BGB : Übergang vom alten Verjährungsrecht -

    Dem Schutzgedanken der Überleitungsvorschriften entspricht es eine kürzere Verjährungsfrist nur anzuwenden, wenn alle Voraussetzungen der kurzen Frist, also auch die Kenntnis von den anspruchsbegründenen Umständen vorliegen (so schon RG Urt. v. 7.6.1910 - II 559/09, RGZ 73, 434, 437 zu der vergleichbaren Regelung des Art. 169 Abs. 2 Satz 1 EGBGB; VG Oldenburg Urt. v. 8.2.2007 - 6 A 3169/05; OLG München Beschl. v. 7.2.2007 - 34 Wx 129/06; OLG Celle - Urt. v. 16.1.2007 - 16 U 160/06; OLG Zweibrücken Urt. v. 23.1.2006 - 7 U 7/05; OLG Braunschweig Urt. v. 30.11.2005 - 3 U 21/03, ZGS 2006, 79; OLG Bamberg Beschl. v. 6.10.2005 - 4 U 148/05, NJW 2006, 304; Staudinger/Peters, BGB, Neubearbeitung 2003, Art. 229, § 6 EGBGB Rdn. 11; MünchKomm/Grothe, BGB, 5. Auflage 2006 zu §§ 1-240 BGB, vor § 194 Rdn. 39; MünchKomm/Grothe, BGB, 4. Auflage 2006, Art. 229, § 6 EGBGB Rdn. 11 Erman/Schmidt-Ränsch, BGB, 11. Auflage 2006, Anh. v. § 194 Rdn. 9) Art. 229 § 6 Rdn. 5; Schulte-Nölke/Hawxwell, NJW 2005, 2117, 2119; Heß, NJW 2002, 253, 258; Gsell, NJW 2002, 1297, 1299).
  • OVG Saarland, 27.04.2007 - 1 R 22/06

    Rechtscharakter von Besoldungszahlungen an Beamte - Rückforderung von Bezügen -

    Allerdings ist nach der überzeugenden herrschenden zivilrechtlichen Rechtsprechung der Beginn dieser regelmäßigen Verjährungsfrist auch in diesen Überleitungsfällen unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (n.F.) zu berechnen so BGH, Urteil vom 23.01.2007 - Xl ZR 44/06 - OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.01.2006 - 7 U 7/05 -, jeweils zitiert nach Juris; OLG Braunschweig, Urteil vom 30.11.2005 - 3 U 21/03 -, ZGS 2006, 79, 80; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.10.2005 - 4 U 148/05 -, NJW 2006, 304; ebenso AnwK-BGB/Budzikiewicz/Mansel Art. 229 § 6 EGBGB Rdnr. 60 ff.; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 11. Auflage, Anh. Vor § 194 zu Art. 229 § 6 EGBGB Rdnr. 9; Henrich, in: Beck' scher Online-Kommentar BGB - Stand: 01.03.2006 - § 194 Rdnr. 26; Münchner Kommentar, BGB, 5. Auflage, Vor § 194 Rdnr. 39; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, Art. 229 § 6 EGBGB Rdnrn. 1,6; a.A. Juris PraxisKommentar, BGB, 2. Auflage, § 199 RdNr. 31; Assmann/Wagner, Die Verjährung so genannter Altansprüche der Erwerber von Anlagen des freien Kapitalanlagemarkts, NJW 2005, 3169 ff.
  • KG, 22.09.2009 - 13 U 17/08

    Anforderungen an die Gesamtbetragsangabe bei einem Verbraucherkredit

    Diesbezüglich wurde davon ausgegangen, dass die Verjährung wegen ungeklärter Rechtslage bis zu der Klärung durch die Entscheidung des BGH vom 28.09.2000 aufgeschoben war (vgl. BGH Urteil vom 22.09.2008 - XI ZR 262/07 a.a.O.; vgl. auch OLG Zweibrücken OLGR 2006 505).
  • VG Oldenburg, 08.02.2007 - 6 A 3169/05

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge - halber Familienzuschlag der Stufe 1

    Jedoch ist der Lauf dieser regelmäßigen Verjährungsfrist auch in diesen Überleitungsfällen unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (n.F.) zu berechnen (BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06 - Pressemitteilung Nr. 12/2007; OLG Zweibrücken, Urteil vom 23. Januar 2006 - 7 U 7/05 - juris; OLG Braunschweig, Urteil vom 30. November 2005 - 3 U 21/03 - ZGS 2006, 79, 80; OLG Bamberg, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 4 U 148/05 - NJW 2006, 304 jeweils mit weiteren Nachweisen; a.A. VG Lüneburg, Urteile vom 25. April 2006 - 1 A 14/06 - juris und 11. Januar 2006 - 1 A 90/05 - Assmann/Wagner, NJW 2005, 3169, 3169).
  • LG Frankenthal, 20.04.2006 - 7 O 352/05
    Dabei ist grundsätzlich die Kenntnis der Treuhänderin maßgeblich ( Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 23. Januar 2006, Aktenzeichen 7 U 7/05 ).
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Rechtsprechung
   SG Oldenburg, 02.11.2005 - S 7 U 7/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,98549
SG Oldenburg, 02.11.2005 - S 7 U 7/05 (https://dejure.org/2005,98549)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 02.11.2005 - S 7 U 7/05 (https://dejure.org/2005,98549)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 02. November 2005 - S 7 U 7/05 (https://dejure.org/2005,98549)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90

    Erhöhung der MdE wegen unbilliger Härte bei unfallbedingter Berufsaufgabe

    Auszug aus SG Oldenburg, 02.11.2005 - S 7 U 7/05
    Für die selben objektiven Funktionseinbußen wird die selbe MdE ausgeworfen, auf die konkrete Beeinträchtigung am Arbeitsplatz kommt es nicht an, die von der Rechtsprechung aufgestellten Vorausset-zungen an die Annahme einer besonderen beruflichen Betroffenheit sind vorliegend nicht im Ansatz erkennbar, vgl. beispielsweise Urteil des BSG vom 04.12.1991 - 2 RU 47/90-.
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