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   OLG Hamburg, 04.11.2008 - 7 U 72/08   

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https://dejure.org/2008,36504
OLG Hamburg, 04.11.2008 - 7 U 72/08 (https://dejure.org/2008,36504)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.11.2008 - 7 U 72/08 (https://dejure.org/2008,36504)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. November 2008 - 7 U 72/08 (https://dejure.org/2008,36504)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2008 - 7 U 72/08
    Der vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall ( BGH NJW 1996, 985 - "Kumulationsgedanke"), auf den sich das Landgericht bezogen habe, sei insoweit anders gelagert gewesen, als seinerzeit mehr als sieben rechtswidrige Bildveröffentlichungen im Raum gestanden hätten, die in insgesamt drei Zeitschriften innerhalb von drei Monaten erfolgt seien.

    Der Geldentschädigungsanspruch beruht auf dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts häufig ohne Sanktion blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde ( BGH NJW 1996, 985, 987 - "Kumulationsgedanke").

    Der Anspruch auf Geldentschädigung dient der Genugtuung des Opfers und der Prävention ( BGH NJW 1995, 861, 865 - C.... v.. M.... I.; NJW 1996, 985, 986f. - "Kumulationsgedanke").

    Zum anderen soll im Falle von hartnäckigen Bildrechtsverletzungen der Betroffene Genugtuung dafür erfahren, dass sein Recht hartnäckig verletzt wurde und der Gegner sich bei der einwilligungslosen Veröffentlichung über den ihm ausdrücklich erklärten entgegenstehenden Willen hinweg gesetzt hat ( BGH, NJW 1996, 985, 986f. - "Kumulationsgedanke").

  • LG Hamburg, 11.07.2008 - 324 O 1173/07
    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2008 - 7 U 72/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Juli 2008, Geschäftsnummer 324 O 1173/07, abgeändert.
  • LG Hamburg, 30.12.2008 - 324 O 532/04
    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2008 - 7 U 72/08
    Mit Urteil des Landgerichts vom 21.01.2005 (324 O 532/04 ) wurde die Beklagte verurteilt, zu unterlassen, Fotos / Bilder des Klägers zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen oder sonst zu verbreiten bzw. verbreiten zu lassen.
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2008 - 7 U 72/08
    Im Ordnungsmittelverfahren gemäß § 890 ZPO, das strafrechtliche Elemente enthält (vgl. BVerfG NJW 1967, 195, 196; NJW 1981, 2457), ist neben der Schuld des Unterlassungsschuldners auch das Ausmaß der Beeinträchtigung des Gläubigers zu berücksichtigen, womit dem Gedanken der Genugtuung Rechnung getragen wird.
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2008 - 7 U 72/08
    Der Anspruch auf Geldentschädigung dient der Genugtuung des Opfers und der Prävention ( BGH NJW 1995, 861, 865 - C.... v.. M.... I.; NJW 1996, 985, 986f. - "Kumulationsgedanke").
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