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   OLG Hamburg, 30.10.2007 - 7 U 73/01   

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OLG Hamburg, 30.10.2007 - 7 U 73/01 (https://dejure.org/2007,10203)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.10.2007 - 7 U 73/01 (https://dejure.org/2007,10203)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - 7 U 73/01 (https://dejure.org/2007,10203)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Telemedicus

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch satirische Fotomontage

  • Telemedicus

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch satirische Fotomontage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Unvorteilhafte Fotomontage nicht zulässig

  • rechtambild.de

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch eine digital erstellte satirische Fotomontage

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hektischer Pressealltag rechtfertigt keine herabsetzende Fotomontage

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hektischer Pressealltag rechtfertigt keine herabsetzende Fotomontage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2008, 82
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 46/99

    Anwalts- und Steuerkanzlei

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2007 - 7 U 73/01
    Dies kann der Senat beurteilen, ohne ein Sachverständigengutachten einzuholen; denn die Mitglieder des Senats gehören zu dem Personenkreis, der durch die mit der beanstandeten Fotomontage illustrierte Berichterstattung angesprochen wird; sie können deshalb auf Grund eigener Anschauung und Lebenserfahrung grundsätzlich selbst beurteilen, wie der in der Fotomontage abgebildete Kopf des Klägers im Zeitpunkt der Veröffentlichung auf einen durchschnittlichen Betrachter wirkte (vgl. BGH, Urteil vom 19.4.2001, NJW 2001, 3193, 3195).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2007 - 7 U 73/01
    Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 97, 391 ; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2007 - 7 U 73/01
    Eine unrichtige Information, die der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Möglichkeit zutreffender Meinungsbildung nicht dienen kann, ist unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Gut (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 94, 1 ).
  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05

    Zur Zulässigkeit eines technisch manipulierten Fotos einer Person

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2007 - 7 U 73/01
    Schließlich hat der Bundesgerichtshof das Urteil des erkennenden Gerichts vom 12.2.2002 aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 8.11.2005, Geschäftsnummer VI ZR 64/05).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2007 - 7 U 73/01
    Eine unrichtige Information, die der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Möglichkeit zutreffender Meinungsbildung nicht dienen kann, ist unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Gut (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 94, 1 ).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2007 - 7 U 73/01
    Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 97, 391 ; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.
  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04

    Bildverfremdungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2007 - 7 U 73/01
    Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil des Bundesgerichtshofs aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen (Beschluss vom 14.2.2005, Geschäftsnummer 1 BvR 240/04).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02

    BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2007 - 7 U 73/01
    Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und die Klage in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils abgewiesen (Urteil vom 30.9.2003, Geschäftsnummer VI ZR 89/02).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2007 - 7 U 73/01
    Eine unrichtige Information, die der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Möglichkeit zutreffender Meinungsbildung nicht dienen kann, ist unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Gut (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 94, 1 ).
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OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Februar 2002 - 7 U 73/01 (https://dejure.org/2002,33814)
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