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   OLG Celle, 25.09.2019 - 7 U 8/19   

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https://dejure.org/2019,31759
OLG Celle, 25.09.2019 - 7 U 8/19 (https://dejure.org/2019,31759)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.09.2019 - 7 U 8/19 (https://dejure.org/2019,31759)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. September 2019 - 7 U 8/19 (https://dejure.org/2019,31759)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • autokaufrecht.info

    Erhebliche Diskrepanz zwischen angezeigter und tatsächlicher Laufleistung eines Gebrauchtwagens als Sachmangel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw wegen Abweichung der tatsächlichen von der beim Kauf zugrunde gelegten Gesamtlaufleistung

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Abweichende Kilometeranzahl als Sachmangel - Tatsächliche Laufleistung lag mindestens 25.700 Kilometer höher

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bremen, 08.10.2003 - 1 U 40/03

    Vom Stand des Kilometerzählers erheblich abweichende tatsächliche Fahrleistung

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2019 - 7 U 8/19
    Denn es ist in der Rechtsprechung, auch des Senats, wie auch in der Kommentarliteratur anerkannt, dass es bei einem Gebrauchtfahrzeug zu der üblichen Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB gehört, dass die tatsächliche Laufleistung nicht erheblich von dem angezeigten Kilometerstand abweicht (vgl. BGH DAR 2006, 143 ; OLG Bremen NJW 2003, 3713; OLG Hamm, Urt. v. 11.12.2012 - I-28 U 80/12 -, juris, Rn. 10; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl. 2017, Rdnr. 2841 ff.).
  • BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 130/04

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Rechte des Käufers bei

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2019 - 7 U 8/19
    Denn es ist in der Rechtsprechung, auch des Senats, wie auch in der Kommentarliteratur anerkannt, dass es bei einem Gebrauchtfahrzeug zu der üblichen Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB gehört, dass die tatsächliche Laufleistung nicht erheblich von dem angezeigten Kilometerstand abweicht (vgl. BGH DAR 2006, 143 ; OLG Bremen NJW 2003, 3713; OLG Hamm, Urt. v. 11.12.2012 - I-28 U 80/12 -, juris, Rn. 10; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl. 2017, Rdnr. 2841 ff.).
  • OLG Hamm, 11.12.2012 - 28 U 80/12

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw wegen abweichender

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2019 - 7 U 8/19
    Denn es ist in der Rechtsprechung, auch des Senats, wie auch in der Kommentarliteratur anerkannt, dass es bei einem Gebrauchtfahrzeug zu der üblichen Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB gehört, dass die tatsächliche Laufleistung nicht erheblich von dem angezeigten Kilometerstand abweicht (vgl. BGH DAR 2006, 143 ; OLG Bremen NJW 2003, 3713; OLG Hamm, Urt. v. 11.12.2012 - I-28 U 80/12 -, juris, Rn. 10; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl. 2017, Rdnr. 2841 ff.).
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