Rechtsprechung
OLG Celle, 15.01.2003 - 7 U 97/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Schadenersatzanspruch wegen nicht vollständiger Verschaffung des Eigentums an einer Kaufsache: Eigentumsverhältnisse bei Zusammenfügen von 2 Fahrzeugteilen zu einem neuen Pkw; Berücksichtigung hypothetischer Schadensursachen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Aus zwei Fahrzeugen zusammengebauter PKW ; Bestimmung des Wesens eines Kraftfahrzeuges ; Miteigentum bei Abhandenkommen eines PKW; Eigentumsverschaffung an neu hergestellter Sache; Nebensache i.S.d. § 947 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ; Berücksichtigung ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aus zwei Fahrzeugen zusammengebauter PKW ; Bestimmung des Wesens eines Kraftfahrzeuges ; Miteigentum bei Abhandenkommen eines PKW; Eigentumsverschaffung an neu hergestellter Sache; Nebensache i.S.d. § 947 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ; Berücksichtigung ...
- Judicialis
BGB § 249; ; BGB § 325; ; BGB § 440; ; BGB § 947 Abs. 2 a. F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haupt- oder Nebensache im Sinne des § 947 Abs. 2 BGB bei Zusammenbau eines PkW aus dem Vorderwagen eines Fahrzeuges sowie aus dem Mittelteil und Heck eines zweiten Fahrzeugesp
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 07.03.2002 - 19 O 3832/01
- OLG Celle, 15.01.2003 - 7 U 97/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 30.09.1960 - 6 U 2296/59
Fahrzeug; Neue Sache; Austausch; Verschleiß; Hauptsache; Fahrzeugrahmen
Auszug aus OLG Celle, 15.01.2003 - 7 U 97/02
Ob eine Sache den Hauptbestandteil der neu entstandenen Sacheinheit bildet, bestimmt sich nach der Verkehrsauschauung (BGHZ 20, 163; KG NJW 1961, 1026). - BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92
Beseitigung eines Kabels nach Erlöschen eines Leitungsrechts infolge Einziehung …
Auszug aus OLG Celle, 15.01.2003 - 7 U 97/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haben lediglich hypothetische Ereignisse, die zu einem späteren Zeitpunkt aus anderem Anlass eingetreten wären und die gleichen Kosten verursacht hätten, außer Betracht zu bleiben (BGHZ 125, 56 ff.).