Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.03.2014 - 7 UF 150/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4439
OLG Hamburg, 03.03.2014 - 7 UF 150/13 (https://dejure.org/2014,4439)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.2014 - 7 UF 150/13 (https://dejure.org/2014,4439)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 2014 - 7 UF 150/13 (https://dejure.org/2014,4439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,4439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 1779 Abs 2 S 2 BGB, § 151 FamFG
    Vormundschaftssache: Zulässigkeit der Beschwerde des abgesetzten Vormunds; Geeignetheit des Geschäftsführers einer Babyklappe für die Vormundschaft über einen anonym abgegebenen Säugling

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde des abgesetzten gegen die Einsetzung eines neuen Vormundes; Eignung der Geschäftsführerin der Betreiberin einer Babyklappe als Vormund

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Austausch eines Vormunds durch das Familiengericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Babyklappe - und der Vormund des Babys

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschwerdeberechtigung eines abgesetzten Vormundes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschwerdeberechtigung eines abgesetzten Vormundes

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Babyklappenbetreiber ist kein neutraler Vormund

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 579
  • FamRZ 2014, 954
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2013 - 18 UF 296/11

    Vormundschaftssache: Beschwerdebefugnis der Pflegeperson gegen die Auswahl eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2014 - 7 UF 150/13
    Ob dies auch für das Verhältnis ehrenamtliche Einzelvormundschaft und Berufsvormund gilt (vgl. dazu OLG Karlsruhe FamRZ 2013, 1665; Wagenitz, a.a.O., Rdnr. 2 zu § 1791 b BGB m.w.N.), lässt sich der Norm jedenfalls nicht entnehmen, muss aber auch nicht vertieft werden, setzt es doch allemal voraus, dass der ehrenamtliche Einzelvormund geeignet ist, und dies trifft für die Beschwerdeführerin nicht zu.
  • BVerfG, 20.03.2006 - 1 BvR 1702/01

    Entlassung des Heimleiter-Betreuers

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2014 - 7 UF 150/13
    Das ändert aber nichts an der eingegangenen Verpflichtung gegenüber der Mutter; sie ist es, die darüber bestimmt, ob sie ihre Anonymität aufgibt, nicht X. Der Interessenkonflikt bleibt bestehen und manifestiert sich konkret in jedem Einzelfall; mithin lassen sich die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2006, 1509) aus der zu § 1897 Abs. 3 BGB ergangenen Entscheidung auf die vorliegende Konstellation nicht übertragen.
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2014 - 7 UF 150/13
    Und A. hat ein Recht auf Kenntnis der eigenen Biografie (vgl. dazu BVerfGE 79, 256 - Recht auf Herkunft).
  • OLG Bamberg, 02.11.2022 - 7 WF 174/22

    Voraussetzung für die Entlassung eines Vormunds

    Insbesondere ist die Beschwerdeführerin beschwerdeberechtigt, da sie begehrt, die vom Familiengericht in dem angefochtenen Beschluss vom 24.08.2022 getroffene Entscheidung aufzuheben, die eingesetzte Vormundin abzusetzen und sie, die Beschwerdeführerin, wieder einzusetzen (vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 3. März 2014 - 7 UF 150/13 -, Rn. 5, juris).

    Nicht in die Abwägung des Amtsgerichts einbezogen wurde auch die Wertung des § 1791 b BGB: Die ehrenamtliche Einzelvormundschaft (§ 1791 b BGB) hat Vorrang gegenüber der Amtsvormundschaft (Hans. OLG Hamburg, B. v. 3.03.2014 - 7 UF 150/13 -, Rn. 8, juris).

  • OLG Hamm, 17.03.2017 - 6 UF 122/16

    Entlassung des Vormundes wegen Gefährdung der Interesen des Mündels

    Da die Entlassung des Vormundes gegen dessen Willen erfolgte, hat dieser nach § 59 Abs. 1 FamFG ein Beschwerderecht (vgl. OLG Hamburg FamRZ 2014, 954; BeckOK BGB - Bettin, Stand 1.11.2016, § 1886 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 17.03.2017 - 6 UF 121/16

    Entlassung des Vormundes wegen Gefährdung der Interesen des Mündels

    Da die Entlassung des Vormundes gegen dessen Willen erfolgte, hat dieser nach § 59 Abs. 1 FamFG ein Beschwerderecht (vgl. OLG Hamburg FamRZ 2014, 954; BeckOK BGB - Bettin, Stand 1.11.2016, § 1886 Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht