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   OLG Celle, 18.01.2016 - 7 W 10/15 (L)   

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https://dejure.org/2016,3886
OLG Celle, 18.01.2016 - 7 W 10/15 (L) (https://dejure.org/2016,3886)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.01.2016 - 7 W 10/15 (L) (https://dejure.org/2016,3886)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Januar 2016 - 7 W 10/15 (L) (https://dejure.org/2016,3886)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3; GrdstVG § 9 Abs. 7
    Begriff des Landwirts i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG; Genehmigung der Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen durch einen Nebenerwerbslandwirt zu einem überhöhten Preis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Landwirts i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG; Genehmigung der Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen durch einen Nebenerwerbslandwirt zu einem überhöhten Preis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktiver Landwirt im Sinne des Grundstücksverkehrsgesetzes

  • rechtsportal.de

    Begriff des Landwirts i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Grundstückverkehrsgesetz: Landwirte erster und zweiter Klasse?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Versagung einer grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigung beim Grundstückerwerb durch einen aktiven Landwirt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Acker zu teuer verkauft - Landwirtschaftliches Grundstücksgeschäft wird aus Sorge um steigende Preise nicht genehmigt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Versagung einer grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigung beim Grundstückerwerb durch einen aktiven Landwirt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.04.2014 - BLw 5/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 7 W 10/15
    Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 25. April 2014 (NJW-RR 2014, 1168, 1169) ausgeführt hat, wird unter Wert des Grundstücks im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG der innerlandwirtschaftliche Verkehrswert verstanden.

    Denn dies ist dann anzunehmen, wenn der vereinbarte Preis den Verkehrswert - wie hier - um mehr als 50 % übersteigt (BGH, NJW-RR 2014, 1168, 1169).

    In seiner o. g. Entscheidung vom 25. April 2014 (BLw 5/13) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass beide Auffassungen in ihrer Allgemeinheit nicht richtig sind.

    Die Genehmigung der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zu einem überhöhten Preis führt vielmehr allgemein zu einer Erschwerung des Grunderwerbs durch interessierte Landwirte, so dass hierdurch ungünstige Auswirkungen auf die Agrarstruktur zu verzeichnen sind (BGH, NJW-RR 2014, 1168, 1170).

  • AG Hechingen, 02.11.2016 - 6 XV 2/16

    Versagung der Genehmigung eines Kaufvertrags über ein landwirtschaftliches

    Von einem groben Missverhältnis des Gegenwertes zum Wert des Grundstücks ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert des Grundstücks um mehr als 50 % übersteigt und besondere Umstände eine andere Beurteilung nicht rechtfertigen (BGH B.v. 29.04.2016 - BLw 2/12; OLG Celle B.v. 29.01.2016 - 7 W 10/15 (L)).

    Zweck des Versagensgrund gem. § 7 Abs. 1 Nr. 3 ASVG ist die Unterbindung von Spekulationsgeschäften mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken (BGH B.v. 02.07.1968 - V BLw 10/68; OLG Celle B.v. 29.01.2016 - 7 W 10/15 (L)).

  • OLG Oldenburg, 06.06.2019 - 10 W 26/18

    Leistungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs als

    Vielmehr ist für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes ein objektiver Maßstab anzulegen (für konkurrierende Einkünfte aus Kapitalvermögen ebenso OLG Celle, Beschluss vom 29.1.2016 - 7 W 10/15 (L) -, Rn 26, juris; für die Anwendung des Kostenprivilegs gem. § 19 Abs. 4 KO (a.F.) BayObLG, Beschluss vom 8.1.2003 - 3Z BR 197/02 - Rn 12, juris).
  • OLG Celle, 04.09.2023 - 7 W 22/22

    Grundstückverkehrsgenehmigung; Rückverpachtung; Eigenlandquote; Versagung der

    Ebenfalls kann nach dem anzulegenden objektiven Maßstab nicht beurteilt werden, ob der landwirtschaftliche Betrieb der Antragstellerin für sich genommen bei Ausübung des Vorkaufsrechts leistungsfähig war, wofür die Erwirtschaftung von Gewinnen ein wesentliches Indiz ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 7 W 10/15 (L), juris Rn 26; BGH, Beschluss vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88 , juris Rn. 20; OLG Oldenburg, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 10 W 26/18 , juris Rn. 12).
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