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   OLG Hamburg, 13.11.2009 - 7 W 125/09   

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https://dejure.org/2009,2168
OLG Hamburg, 13.11.2009 - 7 W 125/09 (https://dejure.org/2009,2168)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.11.2009 - 7 W 125/09 (https://dejure.org/2009,2168)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. November 2009 - 7 W 125/09 (https://dejure.org/2009,2168)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG; §§ 35 Abs. 2, 4 Abs. 1 BDSG

  • webshoprecht.de

    Prüfungspflichten des Betreibers einer Personensuchmaschine

  • JurPC

    Prüfpflichten des Suchmaschinenbetreibers bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Betreibers einer Suchmaschine im Hinblick auf persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte von Internetangeboten

  • czarnetzki.eu PDF

    Haftung von Suchmaschinenbetreiber für rechtswidrigen Inhalt

  • kanzlei.biz

    Grenzen der Störerhaftung von Suchmaschinenbetreibern

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Prüfpflichten eines Suchmaschinenbetreibers bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • Judicialis

    BDSG § 3; ; BDSG § 4; ; BDSG § 29 Abs. 1

  • sewoma.de

    Prüfpflichten des Suchmaschinenbetreibers bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • kanzlei.biz

    Grenzen der Störerhaftung von Suchmaschinenbetreibern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDSG § 3; BDSG § 4; BDSG § 29 Abs. 1
    Pflichten des Betreibers einer Suchmaschine im Hinblick auf persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte von Internetangeboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB; Art. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 35; 4 Abs. 1 BDSG
    Zur Überwachungspflicht des Suchmaschinen-Betreibers in Bezug auf Rechtsverstöße

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Keine Prüfpflichten des Suchmaschinenbetreibers

  • docplayer.org (Kurzinformation)

    Suchmaschinenhaftung für Rechtsverstöße - Prüfpflichten

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    Keine Prüfungspflicht des Suchmaschinenbetreibers auf Rechtsverletzungen Dritter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Suchmaschinen-Betreiber haftet nicht für Rechtsverletzungen Dritter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Suchmaschinen-Betreiber haftet nicht für Rechtsverletzungen Dritter

Besprechungen u.ä. (2)

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Personen-Suchmaschinen-Betreiber haftet nicht für Rechtsverletzungen Dritter

  • dr-bahr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Personen-Suchmaschinen-Betreiber haftet nicht für Rechtsverletzungen Dritter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 85
  • MMR 2010, 141
  • K&R 2010, 63
  • afp 2010, 135
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 04.04.1995 - 9 U 42/95

    Übermittlung personenbezogener Daten über die wirtschaftlichen Verhältnisse des

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.11.2009 - 7 W 125/09
    Insbesondere steht dem Antragsteller weder aus § 1004 Abs. 1 BGB analog in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BDSG als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (OLG Hamm, Urt. v. 4.4. 1995, NJW 1996, S. 131 f., 131; Sprau in Palandt., BGB, 68. Aufl., § 823 Rdnr. 62 m.w.N.) noch aus § 35 Abs. 2 BDSG (ein Fall des § 35 Abs. 1 BDSG ist nicht gegeben) ein Anspruch auf völlige Sperrung seines Namens in dem Internetangebot der Antragsgegnerin zu.

    Diese Abwägung hat, wie der Bundesgerichtshof inzwischen entschieden hat, anhand der Grundsätze zu erfolgen, die für die Zulässigkeit der Verbreitung von Äußerungen entwickelt worden sind, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts beeinträchtigen (BGH, Urt. v. 23.6. 2009, NJW 2009, S. 2888 ff., 2891; OLG Hamm, Urt. v. 4.4. 1995, NJW 1996, S. 131 f., 131).

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.11.2009 - 7 W 125/09
    Dies würde das die Störerhaftung begrenzende Kriterium der Zumutbarkeit überschreiten, weil die von dem Betroffenen im Kern beanstandete, in der Einstellung einer rechtswidrigen Äußerung in das Internet liegende Verletzung von Rechten ohne jede Mitwirkung des Betreibers der Suchmaschine stattfindet, so dass ihm nicht aufgegeben werden kann, von sich aus beständig jeder bloßen Möglichkeit einer Beeinträchtigung von Rechten Dritter nachzugehen, um eine eigene Haftung als Störer durch Mitwirkung an der Verbreitung zu entgehen (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 17.7. 2003, GRUR 2003, S. 958 ff., 961 zum Unterlassungsanspruch aus § 97 UrhG).

    Denn auch diese Formen des Umgangs mit Daten setzen voraus, dass diese in die Verfügungsmacht des Verpflichteten gelangen (vgl. Gola / Schomerus, BDSG, 9. Aufl., § 3 Rdnrn. 24, 42); die von der Suchmaschine der Antragsgegnerin im Internet gefundenen Daten gelangen aber nicht in die Verfügungsmacht der Antragsgegnerin, wenn zwar ihre Existenz von der Suchmaschine nachgewiesen, die Daten selbst bei ihr aber nicht gespeichert werden (vgl. auch BGH, Urt. v. 17.7. 2003, GRUR 2003, S. 958 ff., 961 zur Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts beim Betrieb einer Suchmaschine).

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.11.2009 - 7 W 125/09
    Diese Abwägung hat, wie der Bundesgerichtshof inzwischen entschieden hat, anhand der Grundsätze zu erfolgen, die für die Zulässigkeit der Verbreitung von Äußerungen entwickelt worden sind, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts beeinträchtigen (BGH, Urt. v. 23.6. 2009, NJW 2009, S. 2888 ff., 2891; OLG Hamm, Urt. v. 4.4. 1995, NJW 1996, S. 131 f., 131).
  • OLG Hamburg, 23.10.2009 - 7 W 119/09

    Personensuchmaschinen verarbeiten keine personenbezogenen Daten

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.11.2009 - 7 W 125/09
    Denn auch den Betreiber einer Suchmaschine, der weiß, dass es Internetauftritte gibt, in denen in rechtswidriger Weise über eine Person berichtet wird, ist nicht verpflichtet, ohne konkreten Anlass beständig alle Internetauftritte, die seine Suchmaschine bei Eingabe des Namens der Person findet, daraufhin zu untersuchen, ob sie einen rechtswidrigen Inhalt haben (s. schon den Beschluss des Senats vom 23.10.2009, Az. 7 W 119/09).
  • LG Hamburg, 07.10.2009 - 325 O 190/09

    Prüfungspflichten bei Personensuchmaschinen

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.11.2009 - 7 W 125/09
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 7. Oktober 2009, Az. 325 O 190/09, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16

    Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de)

    Zu den allgemein zugänglichen Quellen gehören insbesondere auch die für jedermann auffindbaren Inhalte des Internets (vgl. Gola/Schomerus, BDSG, 12. Aufl., § 28 Rn. 33a; Plath, BDSG, 2. Aufl., § 29 Rn. 56; OLG Hamburg, Beschluss vom 13. November 2009 - 7 W 125/09, juris Rn. 3; OLG Celle, Urteil vom 1. Juni 2017 - 13 U 178/16, aaO Rn. 17).
  • OLG Celle, 29.12.2016 - 13 U 85/16

    Anspruch auf Entfernung eines Suchmaschinen-Links zu einem mit Zustimmung der

    Zu den allgemein zugänglichen Quellen gehören insbesondere auch die für jedermann auffindbaren Inhalte des Internets (vgl.Schomerus BDSG, 12. Aufl., § 28 Rn. 33a; Plath, BDSG, 2. Aufl., § 29 Rn. 56; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 13. November 2009 - 7 W 125/09, juris Rn. 3).
  • OLG Hamburg, 10.07.2018 - 7 U 125/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung eines

    Die Beklagte hat die Daten des Klägers aus allgemein zugänglichen Quellen, zu denen auch die für jedermann auffindbaren Inhalte des Internets gehören (vgl. Hans. OLG, Beschluss vom 13.11.2009, Az. 7 W 125/09, juris Absatz Nr. 3) entnommen.
  • OLG Celle, 01.06.2017 - 13 U 178/16

    Ansprüche gegen die Betreiberin einer Suchmaschine wegen des Vorhaltens von

    Zu den allgemein zugänglichen Quellen gehören insbesondere auch die für jedermann auffindbaren Inhalte des Internets (vgl. Gola/Schomerus, BDSG, 12. Aufl., § 28 Rn. 33a; Plath, BDSG, 2. Aufl., § 29 Rn. 56; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 13. November 2009 - 7 W 125/09, juris Rn. 3).
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