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   OLG Hamburg, 11.03.2013 - 7 W 14/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4525
OLG Hamburg, 11.03.2013 - 7 W 14/13 (https://dejure.org/2013,4525)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.03.2013 - 7 W 14/13 (https://dejure.org/2013,4525)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. März 2013 - 7 W 14/13 (https://dejure.org/2013,4525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
    Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Presseveröffentlichung: Bestimmtheitserfordernis des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung von Äußerungen wegen eines sich aus diesen Äußerungen mittelbar ergebenden Eindrucks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung von Äußerungen wegen eines sich aus diesen Äußerungen ergebenden Eindrucks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ein Unterlassungsanspruch gegen den "Gesamteindruck" von verletzenden Äußerungen muss hinreichend genau formuliert sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verhalten, dessen Unterlassung begehrt wird, muss hinreichend genau beschrieben werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1061
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98

    Zur Untersagung einer "verdeckten" ehrenrührigen Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2013 - 7 W 14/13
    Das hat seinen Grund darin, dass die Verurteilung zur Unterlassung einer Äußerung im Interesse des Schutzes der durch Art. 5 Abs. 1 GG garantierten Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden muss, so dass überschießende Wirkungen wie eine rechtlich nicht gebotene Zurückhaltung des Anspruchsgegners oder gar eine Einschüchterung bei weiteren Äußerungen ausgeschlossen sind; deshalb muss eine Verurteilung klar erkennen lassen, welche Aussage der Grundrechtsträger unterlassen soll, was bei einer durch Auslegung anderer Äußerungen ermittelte verdeckte Aussage nur dann der Fall ist, wenn der Anspruchsgegner zweifelsfrei erkennen kann, welche Teile seiner ursprünglichen Äußerung von dem Unterlassungsgebot erfasst sind (BVerfG, Beschl. v. 19.2. 2004, NJW 2004, S. 1942 f., 1943).
  • LG Hamburg, 30.01.2013 - 324 O 705/12

    Unterlassungsanspruch: Mehrdeutige Berichterstattung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2013 - 7 W 14/13
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 30. Januar 2013, Az. 324 O 705/12, wird zurückgewiesen.
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