Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 20.01.2009

Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.02.2009 - 7 W 2/09   

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https://dejure.org/2009,3734
OLG Celle, 23.02.2009 - 7 W 2/09 (https://dejure.org/2009,3734)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.02.2009 - 7 W 2/09 (https://dejure.org/2009,3734)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Februar 2009 - 7 W 2/09 (https://dejure.org/2009,3734)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei einem gegen den Insolvenzschuldner bestehenden Titel ohne das Attribut "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei einem gegen den Insolvenzschuldner bestehenden Titel ohne das Attribut "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei einem gegen den Insolvenzschuldner bestehenden Titel ohne das Attribut "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung"

  • zvi-online.de

    InsO § 184 Abs. 2
    Zum Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei einem gegen den Insolvenzschuldner bestehenden Titel ohne das Attribut "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung"

  • Judicialis

    InsO § 184 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 184 Abs. 2
    Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei einem gegen den Insolvenzschuldner bestehenden Titel ohne das Attribut "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1592 (Ls.)
  • NZI 2009, 329
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 44/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Insolvenzverfahren wegen der Anmeldung einer

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2009 - 7 W 2/09
    Unterlässt der Schuldner, gegen die mit dem entsprechenden Attribut angemeldete Forderung Widerspruch einzulegen, wird diese von der Restschuldbefreiung nicht erfasst (zur alten Rechtslage vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2003 in ZVI 2003, 601).
  • BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer Forderung aus einer vorsätzlich

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2009 - 7 W 2/09
    Unstreitig ist, dass nach bisheriger Rechtsprechung der Widerspruch des Schuldners gegen die Anmeldung einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung im Verfahren analog § 184 InsO auszutragen ist (vgl. nur BGH Urteil vom 18. Januar 2007 in NJW-RR 2007, 991 m. w. N.. Münchener Kommentar Schumacher, a. a. O., § 184 Rdnr. 8 c) und zwar auch im Rahmen eines isolierten Widerspruchs, also wenn es nur um den Charakter ("Attribut") der Forderung als Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung geht (Kübler/Prütting/BorkPape, a. a. O., § 184 Rdnr. 89/90 m. w. N.).
  • BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 430/03

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2009 - 7 W 2/09
    Für die höchstrichterlich noch ungeklärte Rechtsfrage kann ein Rechtsschutzbedürfnis gerade im Prozesskostenhilfeverfahren nicht verneint werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Mai 2006 in FamRZ 2007, 1876 - Leitsatz 2 b. Zöller/Philippi, ZPO, 27. Auflage 2009, § 114 Rdnr. 21 m. w. N.).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZR 30/13

    Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle: Zulässigkeit einer negativen

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts (ebenso OLG Hamm, ZIP 2003, 2311 f; Uhlenbruck/Sinz, InsO, 13. Aufl., § 184 Rn. 9; MünchKomm-InsO/Schumacher, 2. Aufl., § 184 Rn. 8; Braun/Specovius, InsO, 5. Aufl., § 184 Rn. 6; HmbKomm-InsO/Herchen, 4. Aufl., § 184 Rn. 18; aA - die Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage bejahend - etwa OLG Celle, NZI 2009, 329, 330; LG Osnabrück, Urteil vom 28. Februar 2012 - 8 S 537/11, nv; K. Schmidt/Jungmann, InsO, 18. Aufl., § 184 Rn. 16; Graf-Schlicker, InsO, 3. Aufl., § 184 Rn. 10; HK-InsO/Depré, 6. Aufl., § 184 Rn. 5) ist die negative Feststellungsklage nicht durch die Vorschriften des § 184 Abs. 1 und 2 InsO ausgeschlossen.
  • KG, 06.04.2011 - 23 W 7/11

    Insolvenz: Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage bei einem gegen den

    Der Antragsteller stützt sich für seine Rechtsauffassung schließlich auf die Entscheidung des OLG Celle, ZinsO 2009, 724.
  • AG Villingen-Schwenningen, 24.06.2011 - 2 F 328/09

    Feststellung rückständiger Unterhaltsforderungen zur Insolvenztabelle:

    Dies ist auch und gerade bei Unterhaltsansprüchen möglich (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2009, Az. 7 W 2/09, BeckRS 2009, 08698).
  • KG, 23.03.2015 - 13 WF 41/15

    Negative Feststellungsklage: Isolierte Anfechtbarkeit der rechtlichen Einordnung

    Auch der Schuldner hat daher ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Feststellung, dass es sich nicht um eine Forderung aus unerlaubter Handlung handelt, denn auch für ihn besteht ein beachtliches Interesse, frühzeitig Klarstellung darüber zu erzielen, ob er eine Aussicht auf die Restschuldbefreiung hat, auch wenn der Gläubiger mit der Erhebung der positiven Feststellungsklage zuwartet (vgl. BGH, Beschluss vom 18.12.2008, Tz 12; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18.1.2007, Tz 11; OLG Celle, Beschluss vom 23.2.2009, 7 W 2/09, juris; Sinz in Uhlenbrock aaO, § 184 Rn 20).
  • KG, 19.03.2015 - 13 WF 41/15

    Zulässigkeit des Widerspruchs gegen die Feststellung einer Forderung als aus

    Auch der Schuldner hat daher ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Feststellung, dass es sich nicht um eine Forderung aus unerlaubter Handlung handelt, denn auch für ihn besteht ein beachtliches Interesse, frühzeitig Klarstellung darüber zu erzielen, ob er eine Aussicht auf die Restschuldbefreiung hat, auch wenn der Gläubiger mit der Erhebung der positiven Feststellungsklage zuwartet (vgl. BGH, Beschluss vom 18.12.2008, Tz 12; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18.1.2007, Tz 11; OLG Celle, Beschluss vom 23.2.2009, 7 W 2/09, juris; Sinz in Uhlenbrock aaO., § 184 Rn 20).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.01.2009 - 7 W 2/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19217
OLG Brandenburg, 20.01.2009 - 7 W 2/09 (https://dejure.org/2009,19217)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.2009 - 7 W 2/09 (https://dejure.org/2009,19217)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 7 W 2/09 (https://dejure.org/2009,19217)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Spezialität des § 227 Abs. 4 S. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) über die allgemeine Regelung über die Eröffnung des Rechtsmittels der sofortigen Beschwerde

  • rechtsportal.de

    ZPO § 227 Abs. 4 S. 3; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer Terminsverlegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 406
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 9 W 15/04

    Korrektur der Entscheidung über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2009 - 7 W 2/09
    Dessen entsprechende Anwendung kommt immer dann in Betracht, wenn eine Maßnahme des Gerichts faktisch zum Stillstand des Verfahrens führt (OLG Frankfurt/Main NJW 2004, 3049, 3050; Zöller/Greger, a.a.O., § 252, Rn. 1; MünchKomm./Gehrlein a.a.O.; Stein/Jonas/Roth a.a.O.).
  • OLG München, 30.12.1987 - 5 W 3563/87

    Anspruch auf eine gerichtliche Terminaufhebung nur bei Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2009 - 7 W 2/09
    In Fällen, in denen das Gericht der Sachbehandlung Fortgang gibt, kommt eine analoge Anwendung des § 252 ZPO allenfalls dann in Betracht, wenn das Verfahren entgegen einem Ruhens- oder Aussetzungsgesuch der Partei fortgesetzt wird (vgl. OLG München NJW-RR 1989, 64; Zöller/Greger a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2013 - 8 W 771/13

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages: Behandlung durch

    Da die unberechtigte Ablehnung einer Terminsverlegung die Verletzung rechtlichen Gehörs bedeuten kann, wird entgegen § 227 Abs. 4 ZPO eine Anfechtbarkeit der Gerichtsentscheidung etwa in Fällen willkürlicher Ungleichbehandlung oder wenn die Maßnahme des Gerichts faktisch zum Stillstand des Verfahrens führt, bejaht (Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl. 2013, § 227 Rn. 35; Stöber in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 227 Rn. 28; vgl. zum Fall einer Beschwerde gegen eine Terminsverlegung um 4 Monate: OLG Düsseldorf 26.09.2006, 24 W 59/06, OLGR Düsseldorf 2007, 533; vgl. zum Fall einer Beschwerde bei Ablehnung eines Verlegungsgesuchs Brandenburgisches Oberlandesgericht 20.01.2009, 7 W 2/09, MDR 2009, 406; vgl. zum Fall einer Beschwerde gegen Ablehnung der Terminsaufhebung OLG München 30.12.1987, 5 W 3563/87 u. 3596/87, NJW-RR 1989, 64).
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