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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.01.2018 - 7 W 4/18   

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https://dejure.org/2018,12510
OLG Hamburg, 26.01.2018 - 7 W 4/18 (https://dejure.org/2018,12510)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.01.2018 - 7 W 4/18 (https://dejure.org/2018,12510)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Januar 2018 - 7 W 4/18 (https://dejure.org/2018,12510)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 42 Abs 1 Alt 2 ZPO, § 43 Abs 2 ZPO, § 44 Abs 2 ZPO
    Richterablehnung: Begründungserfordernis bei einem Ablehnungsgesuch; Behandlung der sofortigen Beschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs mangels Begründung als neues Ablehnungsgesuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Begründung eines Ablehnungsgesuchs

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Begründung eines Ablehnungsgesuchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnungsantrag muss begründet werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 831
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 49/00

    Verhältnis zwischen Akteneinsicht und Ablehnung des Richters

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2018 - 7 W 4/18
    Eine solche Konstellation kann zwar insbesondere in Fällen der Verletzung rechtlichen Gehörs gegeben sein (Heinrich aaO. § 42 ZPO Rdnr. 11 m.w.N.), liegt aber auch dann in der Regel nur vor, wenn sich das Vorgehen des Richters spürbar und unmittelbar zum Nachteil des Ablehnenden auswirkt (vgl. BayObLG, Beschl. v. 20.7. 2000, Az. 27 BR 49/00, NJW-RR 2001, 642 f., 643).
  • OLG Köln, 18.04.1996 - 14 WF 66/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2018 - 7 W 4/18
    Dem stehen die Rechtsgedanken, die das Oberlandesgericht Köln in dem vom Landgericht herangezogenen Beschluss vom 18. April 1996 (Az. 14 WF 66/96, NJW-RR 1996, S. 1339) angeführt hat, nicht entgegen.
  • OLG Dresden, 05.02.2010 - 3 W 104/10

    Unverzügliche Anbringung eines Ablehnungsgesuchs; Besorgnis der Befangenheit des

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2018 - 7 W 4/18
    Wenn aber ein eine solche Sperrwirkung entfaltender Umstand wie das Eingreifen des § 43 ZPO fehlt, darf ein erneutes Ablehnungsgesuch - ggf. auch in der äußeren Form einer nachträglichen Begründung des ursprünglich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - angebracht werden (so auch OLG Dresden, Beschl. v. 5.2. 2010, Az. 3 W 104/10 - Gründe insoweit in JurBüro 2010, S. 435 nicht abgedruckt).
  • OLG Saarbrücken, 17.11.2023 - 4 W 23/23

    Kein Ablehnungsgesuch aus taktischen Gründen!

    Nicht ausreichend ist die ohne Begründung vorgebrachte bloße Erklärung einer Partei, sie lehne den Richter ab (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 26.01.2018 - 7 W 4/18NJW-RR 2018, 831 - 832 m. w. N.; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage, § 44 ZPO, Rdn. 4 m. w. N.).
  • OLG München, 01.02.2023 - 7 W 16/23

    Befangenheit wegen Entscheidung ohne Einholung der Zustimmung zum schriftlichen

    Dies ist vielmehr erst dann der Fall, wenn sich aufgrund der zu beanstandenden Vorgehensweise die Besorgnis einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt oder das Verfahren so wirkt, als trete an die Stelle der Bemühung um richtige Rechtsanwendung ein Akt richterlicher Willkür (st. Rspr., vgl. bspw. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 26.01.2018 - 7 W 4/18, Rdnr. 7).
  • OLG Brandenburg, 26.01.2024 - 9 WF 18/24

    Richterablehnung wegen unterlassener Zuleitung von Schriftsätzen?

    Erforderlich ist vielmehr eine Verkürzung des rechtlichen Gehörs mit einigem Gewicht (OLG Hamburg NJW-RR 2018, 831; OLG Hamm FamRZ 2014, 324; G. Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 42 ZPO Rn. 23); es muss sich um einen solch groben Verfahrensfehler handeln, dass die Handhabung des Verfahrens einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und dadurch die Rechte des Betroffenen gravierend beeinträchtigt sind (BVerfG v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 -).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2018 - 6 W 79/18

    Befangenheitsablehnung eines Handelsrichters

    Selbst bei Vorliegen eines Umstandes, der es dem Ablehnenden evident erscheinen lässt, dass ein Richter ihm gegenüber befangen sei, kann das Gericht daher nicht wissen, ob bzw. dass dieser Umstand es sein soll, auf den der Ablehnende sein Ablehnungsgesuch auch tatsächlich zu stützen beabsichtigt (OLG Hamburg NJW-RR 2018, 831 [OLG Hamburg 26.01.2018 - 7 W 4/18] ).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2023 - 1 W 22/23

    Einschätzung der Rechtslage ist kein Befangenheitsgrund!

    In Fällen der Verletzung des rechtlichen Gehörs kann die Besorgnis der Befangenheit angezeigt sein, wenn sich die richterliche Verfahrensbehandlung spürbar und unmittelbar zum Nachteil der ablehnenden Partei auswirkt (OLG Hamburg, Beschluss vom 26.1.2018, 7 W 4/18, zitiert nach juris; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 42, Rn. 23).
  • OLG Brandenburg, 06.01.2021 - 1 W 33/20

    Befangenheitsantrag muss sofort begründet werden!

    Daraus ergibt sich, dass ein Ablehnungsgesuch nur zulässig ist, wenn es konkrete Tatsachen enthält, aus denen sich nach Meinung des Antragstellers die Besorgnis der Befangenheit in dem genannten Sinn ergeben soll (Bayerisches LSG, Beschluss v. 19. Februar 2018, L 11 SF 9/18 AB u.a., juris; OLG Köln, Beschluss v. 6. März 2019, 20 W 1/19, NJW-RR 2019, 617 ff.; OLG Hamburg, Beschluss v. 26. Januar 2018, 7 W 4/18, NJW-RR 2018, 831 f.).
  • LG Hamburg, 02.07.2020 - 332 T 12/20

    Richterablehnung in einer Wohnungseigentumsache: Befangenheitsbesorgnis für den

    Hierfür muss sich regelrecht aufdrängen, dass an die Stelle der Bemühung um richtige Rechtsanwendung ein Akt richterlicher Willkür tritt (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 26.1.2018 - 7 W 4/18; KG, Beschluss vom 12.04.2004 - 15 W 2/04).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2023 - 1 AGH 128/21

    Ablehnungsgesuch ohne Begründung ist unzulässig!

    Auflage, 2023, § 44 Rdn. 2; OLG Hamburg NJW-RR 2018, 831 Rdn. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2019 - L 16 SF 390/19
    Daraus ergibt sich, dass ein Ablehnungsgesuch nur zulässig ist, wenn es konkrete Tatsachen enthält, aus denen sich nach Meinung des Antragstellers die Besorgnis der Befangenheit in dem genannten Sinn ergeben soll (Bayerisches LSG, Beschluss v. 19. Februar 2018, L 11 SF 9/18 AB u.a., juris; OLG Köln, Beschluss v. 6. März 2019, 20 W 1/19, NJW-RR 2019, 617 ff.; OLG Hamburg, Beschluss v. 26. Januar 2018, 7 W 4/18, NJW-RR 2018, 831 f.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2023 - 1 AGH 16/23

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auflage, 2023, § 44 Rdn. 2; OLG Hamburg NJW-RR 2018, 831 Rdn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 31.01.2018 - 7 W 4/18   

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https://dejure.org/2018,11512
OLG Naumburg, 31.01.2018 - 7 W 4/18 (https://dejure.org/2018,11512)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31.01.2018 - 7 W 4/18 (https://dejure.org/2018,11512)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 7 W 4/18 (https://dejure.org/2018,11512)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 20.03.2018 - I ZB 7/18

    Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig; Fehlende Einlegung der

    Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg - 7. Zivilsenats - vom 31. Januar 2018 (7 W 4/18) wird auf Kosten der Antragstellerin als unzulässig verworfen.
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