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   OLG Brandenburg, 23.11.2007 - 7 W 68/07   

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https://dejure.org/2007,15726
OLG Brandenburg, 23.11.2007 - 7 W 68/07 (https://dejure.org/2007,15726)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.11.2007 - 7 W 68/07 (https://dejure.org/2007,15726)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. November 2007 - 7 W 68/07 (https://dejure.org/2007,15726)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Zwangsmittelfestsetzung zur Erzwingung der Erfüllung einer durch Prozessvergleich übernommenen Auskunfterteilungspflicht bei vom Auskunftschuldner behaupteter Unmöglichkeit; Anforderungen an ein Bestandsverzeichnis und eine geordnete Zusammenstellung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 569 Abs. 1; ; ZPO § 569 Abs. 2; ; ZPO § 793; ; ZPO § 888; ; ZPO § 888 Abs. 1; ; ZPO § 891

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 259 Abs. 1; ZPO § 888 Abs. 1; ZPO § 891
    Erfüllung einer Auskunftspflicht über den Verbleib von Nachlagegenständen nur durch Erstellung eines geordneten Verzeichnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Da der Schuldner das Rechtsmittel eingelegt hat und der Gegenstandswert sich nach allgemeinen Grundsätzen am "Angreiferinteresse" ausrichtet, bestimmt er sich nach dem Interesse, das festgesetzte Zwangsgeld nicht zahlen zu müssen, und entspricht deshalb dem Zwangsgeldbetrag (OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.11.2007 - 7 W 68/07; OLG Rostock, OLGR Rostock 2009, 480; Senat, Beschl. v. 26.04.2010 - 5 W 81/10-33 - ZEV 2010, 416).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2010 - 5 W 81/10

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Da der Schuldner das Rechtsmittel eingelegt hat und der Gegenstandswert sich nach allgemeinen Grundsätzen am "Angreiferinteresse" ausrichtet (Wöstmann in: MünchKommZPO, 3. Aufl. 2008, § 3 Rdn. 4), bestimmt er sich nach dem Interesse, das festgesetzte Zwangsgeld nicht zahlen zu müssen, und entspricht deshalb dem Zwangsgeldbetrag (siehe OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.11.2007 - 7 W 68/07 - ebenso OLG Rostock, OLGR Rostock 2009, 480; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, § 25 RVG Rdn. 14; wohl auch - ohne explizite Begründung - BGH, Beschl. v. 14.12.2006 - I ZB 16/06 - NJW-RR 2007, 1091; teilweise wird auch bei der Schuldnerbeschwerde auf das Gläubigerinteresse abgestellt: OLG Hamm, MDR 2009, 1362; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 876; wiederum anders - Abstellen auf das Interesse des Schuldners, die Handlung nicht erfüllen zu müssen - Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. 2007, Rdn. 4264).
  • OLG Saarbrücken, 15.04.2015 - 5 W 24/15

    Zwangsvollstreckung der Verpflichtung zur Leistung einer Sicherheit für den

    Da die Antragsgegnerin das Rechtsmittel eingelegt hat und sich der Gegenstandswert nach allgemeinen Grundsätzen am "Angreiferinteresse" ausrichtet, bestimmt er sich nach deren Interesse, der festgesetzten Ersatzvornahme und dem Kostenvorschuss nicht ausgesetzt zu sein (allgemein: OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.11.2007 - 7 W 68/07; OLG Rostock, OLGR Rostock 2009, 480; Senat, Beschl. v. 26.04.2010 - 5 W 81/10-33 - ZEV 2010, 416).
  • OLG Hamm, 07.06.2010 - 7 W 13/10

    Vollstreckung einer Auskunftspflicht; Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes

    Der Senat schließt sich der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Jena, OLGR 2002, 373; OLG Celle OLGR 2003, 370; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 23.11.2007 - 7 W 68/07; KG Berlin, MDR 2008, 349; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.08.2009 - 12 W 1364/09, BeckRS 2009, 27573; so auch Zöller/Stöber, aaO, § 888 RN 11) an, wonach die vom BGH angestellten Erwägungen zur Berücksichtigungsfähigkeit des Erfüllungseinwandes auch auf das Verfahren nach § 888 ZPO zu übertragen sind.

    Die Schuldnerin ist vielmehr gehalten, alle zumutbaren Möglichkeiten zu erschöpfen, die für die Auskunft erforderlichen Erkenntnisse zu gewinnen und wird dabei ihr Erinnerungsvermögen gehörig anspannen müssen, um ihrer Auskunftsverpflichtung nachzukommen (so auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 23.11.2007 - 7 W 68/07).

  • OLG Köln, 16.11.2020 - 11 W 22/20

    Beschwerdeverfahren bleibt ohne Erfolg

    Sie orientiert sich an dem Interesse der Gläubigerin an der festgesetzten Ersatzvornahme und daran, dem Kostenvorschuss nicht ausgesetzt zu sein (OLG Saarbrücken, aaO; OLG Brandenburg, Beschluss v. 23.11.2007 - 7 W 68/07).
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