Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.07.2008 - 7 W 73/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9692
OLG Hamburg, 31.07.2008 - 7 W 73/08 (https://dejure.org/2008,9692)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.07.2008 - 7 W 73/08 (https://dejure.org/2008,9692)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 7 W 73/08 (https://dejure.org/2008,9692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 1004, 823 BGB; Artt. 2, 1 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine falsche Behauptung über die Mitarbeit beim Staatssicherheitsdienst (Stasi); Verletzung in dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei bestehender Wiederholungsgefahr der Verbreitung eines beanstandeten Zitats

  • Judicialis

    ZPO § 567; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • buskeismus.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Unzulässigkeit der Verbreitung einer Äußerung die Teil einer Verdachtsberichterstattung ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2008, 627
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 30.06.2008 - 324 O 421/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Fernsehberichterstattung: Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2008 - 7 W 73/08
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 30.6.2008 - 324 O 421/08 - abgeändert.
  • OLG Hamburg, 23.03.2010 - 7 U 95/09

    Berichterstattung über mögliche Stasi-Tätigkeit

    Wegen desselben Gegenstandes hat der Senat - auf die Beschwerde des Antragstellers - durch Beschluss vom 31.7.2008 eine einstweilige Verfügung erlassen (Geschäftsnummer 7 W 73/08), die auf den Widerspruch der Antragsgegnerin durch Urteil des Landgerichts vom 30.9.2008 aufgehoben wurde (Geschäftsnummer 324 O 421/08).
  • OLG Hamburg, 08.09.2009 - 7 U 25/09

    Haftung für Zitate bei Verdachtsberichterstattung - Stasi-IM

    Nachdem das Landgericht Hamburg den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss vom 30.6.2008 zurückgewiesen hatte (Bl. 28 ff d.A.), hat der Senat auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers mit Beschluss vom 31.7.2008 (Geschäftsnummer 7 W 73/08; Bl. 85ff) eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der der Antragsgegnerin unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten wurde, die Behauptung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in Bezug auf Dokumente der Stasi- Unterlagenbehörde, bei denen es u.a. um ein Gespräch zwischen R... H... und Dr. G... G... als seinem Anwalt geht, zu verbreiten und /oder verbreiten zu lassen:.
  • LG Hamburg, 04.09.2009 - 324 O 836/08

    Verdachtsberichterstattung - Tätigkeit als IM

    Diesen Anforderungen genügt die streitgegenständliche Berichterstattung im Ergebnis - insbesondere auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren mit Beschluss vom 31.7.2008, Az. 7 W 73/08 - nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht