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OLG Hamburg, 31.07.2008 - 7 W 73/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine falsche Behauptung über die Mitarbeit beim Staatssicherheitsdienst (Stasi); Verletzung in dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei bestehender Wiederholungsgefahr der Verbreitung eines beanstandeten Zitats
- Judicialis
ZPO § 567; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1
- buskeismus.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Unzulässigkeit der Verbreitung einer Äußerung die Teil einer Verdachtsberichterstattung ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 30.06.2008 - 324 O 421/08
- OLG Hamburg, 31.07.2008 - 7 W 73/08
- LG Hamburg, 30.09.2008 - 324 O 421/08
- OLG Hamburg, 08.09.2009 - 7 U 25/09
Papierfundstellen
- afp 2008, 627
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Hamburg, 30.06.2008 - 324 O 421/08
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Fernsehberichterstattung: Voraussetzungen …
Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2008 - 7 W 73/08
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 30.6.2008 - 324 O 421/08 - abgeändert.
- OLG Hamburg, 23.03.2010 - 7 U 95/09
Berichterstattung über mögliche Stasi-Tätigkeit
Wegen desselben Gegenstandes hat der Senat - auf die Beschwerde des Antragstellers - durch Beschluss vom 31.7.2008 eine einstweilige Verfügung erlassen (Geschäftsnummer 7 W 73/08), die auf den Widerspruch der Antragsgegnerin durch Urteil des Landgerichts vom 30.9.2008 aufgehoben wurde (Geschäftsnummer 324 O 421/08). - OLG Hamburg, 08.09.2009 - 7 U 25/09
Haftung für Zitate bei Verdachtsberichterstattung - Stasi-IM
Nachdem das Landgericht Hamburg den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss vom 30.6.2008 zurückgewiesen hatte (Bl. 28 ff d.A.), hat der Senat auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers mit Beschluss vom 31.7.2008 (Geschäftsnummer 7 W 73/08; Bl. 85ff) eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der der Antragsgegnerin unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten wurde, die Behauptung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in Bezug auf Dokumente der Stasi- Unterlagenbehörde, bei denen es u.a. um ein Gespräch zwischen R... H... und Dr. G... G... als seinem Anwalt geht, zu verbreiten und /oder verbreiten zu lassen:. - LG Hamburg, 04.09.2009 - 324 O 836/08
Verdachtsberichterstattung - Tätigkeit als IM
Diesen Anforderungen genügt die streitgegenständliche Berichterstattung im Ergebnis - insbesondere auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren mit Beschluss vom 31.7.2008, Az. 7 W 73/08 - nicht.