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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 7 W 79/08   

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OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 7 W 79/08 (https://dejure.org/2008,7256)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.12.2008 - 7 W 79/08 (https://dejure.org/2008,7256)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 7 W 79/08 (https://dejure.org/2008,7256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwertbemessung: Zahlungsantrag mit Antrag auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. 264a StGB, 826 BGB
    Ein Antrag auf Feststellung der grundsätzlichen Schadensersatzpflicht erhöht Streitwert nicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Streitwerts im Fall der Verbindung eines Leistungsantrags mit einem zusätzliche Antrag auf Feststellung einer Haftung aus vorsätzlich begangener unerlaubten Handlung; Voraussetzungen einer Bevorzugung i.S.d. § 850 f Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Voraussetzungen ...

  • Judicialis

    ZPO § 5; ; ZPO § 850 f Abs. 2; ; InsO § 174 Abs. 2; ; InsO § 302 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 5; ZPO § 850f Abs. 2; GKG § 48 Abs. 1
    Höhe des Streitwerts bei Verbindung eines Leistungsantrags mit einem Antrag auf Feststellung der Haftung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 708
  • MDR 2009, 654
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 26.10.2007 - 8 W 1224/07

    Streitwerterhöhung durch ergänzenden Feststellungsantrag zum Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 7 W 79/08
    Ein gesonderter Feststellungsantrag ist daher nur dann streitwerterhöhend zu berücksichtigen, wenn nach dem Klagevorbringen auch ein anderer Rechtsgrund als ein solcher aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung in Betracht kommt (OLG Dresden MDR 2008, 50).

    Die von den Prozessbevollmächtigten des Klägers vorgebrachte Entscheidung des OLG Dresden (Beschluss vom 02.03.2007; 1 AR 11/07) hat im Verlaufe des dortigen Rechtsstreits deutlichen Widerspruch erfahren (OLG Dresden MDR 2008, 50).

    Ein zusätzlicher Feststellungsantrag in der vorliegenden Konstellation erhöht den Streitwert allenfalls geringfügig (OLG Dresden MDR 2008, 50; Zöller-Herget, ZPO, 27 Auflage, § 3 Rn. 16 [Feststellungsklage] - maximal 5 %).

  • OLG Stuttgart, 10.09.2002 - 12 W 42/02

    Streitwert im Bauprozeß: Bemessung bei Werklohnklage mit Geltendmachung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 7 W 79/08
    Entscheidend ist, dass eine Zusammenfassung der Ansprüche eine einheitliche Betrachtung erforderlich macht (OLG Stuttgart BauR 2003, 131).
  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 17/05

    Nachweis einer Forderung aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 7 W 79/08
    Für den Nachweis einer Bevorzugung im Sinne von § 850 f Abs. 2 ZPO genügt es, wenn in dem vollstreckbaren Titel der deliktische Schuldgrund und der erforderliche Verschuldensgrad genannt sind (BGHZ 152, 148; BGH NJW 2005, 1663).
  • BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwerterhöhung durch Feststellungsantrag

    Da der Zahlungsantrag auf eine vorsätzliche unerlaubte Handlung gestützt wird, ist der Feststellungsantrag, der die Realisierung des Anspruchs erleichtern soll und dem ein Teilwert der Deliktsforderung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08, WM 2009, 767 Rn. 6), mit dem Leistungsantrag wirtschaftlich identisch (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - II ZR 186/11, n.v.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 708; OLG Jena, MDR 2010, 1211).
  • OLG München, 09.01.2015 - 20 W 30/15

    Streitwert eines Feststellungsantrags bei Zahlungsverpflichtung aus unerlaubter

    b) Der Senat schließt sich in Fortführung seiner Rechtsprechung (OLG München, Beschluss vom 29.10.2014, 20 W 2094/14) entgegen der von den Beschwerdeführern zitierten Rechtsprechung insbesondere des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.2008, 7 W 79/08, NJW-RR 2009, 708, 709) der Auffassung des Landgerichts an, dass der mit der Leistungsklage kombinierten Feststellungsklage kein eigener Wert zukommt (im Ergebnis ebenso OLG Jena, Beschluss vom 05.07.2010, 4 W 277/10, BeckRS 2010, 25429).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2020 - 7 W 16/20

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe Zuständigkeit

    Dabei kann offenbleiben, ob dem Antrag auf Feststellung des deliktischen Rechtsgrunds neben dem Schmerzensgeldantrag (2.000 EUR) und dem Feststellungsantrag (1.000 EUR) überhaupt ein eigener Streitwert, den der Antragsteller mit 500 EUR bemisst (II 15), zukommt (gegen einen eigenen Streitwert: BGH NJW-RR 2013, 1022 Rn. 3; OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 708 jeweils m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 14.12.2018 - 13 S 111/18

    Deliktshaftung für psychische Primärschäden: Vorsätzlich falsche Todesnachricht

    Zwar kann der Nachweis, dass Grund der Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung ist, auch durch Vorlage eines Urteils erbracht werden, aus dem sich im Wege der Auslegung der deliktische Schuldgrund und der Grad des Verschuldens ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 05.04.2005 - VII ZB 17/05, NJW 2005, 1663; OLG Stuttgart OLG-Report 2009, 266).
  • OLG Hamm, 09.06.2011 - 24 U 147/08

    Zur Streitwerterhöhung bei Bauhandwerkersicherungshypothek

    Wird ein derartiger Feststellungsantrag neben einem auf Zahlung gerichteten Antrag gestellt, wirkt er streitwerterhöhend, wenn er erweiterte Vollstreckungsmöglichkeiten schafft und sich diese nicht ohnehin schon daraus ergeben, dass auch die gerichtliche Begründung der positiven Entscheidung des Zahlungsantrages auf eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung gestützt wird (OLG T NJW-RR 2009, 708).
  • OLG Brandenburg, 19.08.2010 - 12 W 27/10

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht einer Rechtsverteidigung

    Selbst in den Fällen, in denen - wie hier - nach dem Klagevorbringen auch ein anderer Rechtsgrund als ein solcher aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung in Betracht kommt, ist der Wert eines solchen Feststellungsantrages allenfalls mit einem geringfügigen Aufschlag von maximal 5% des Wertes des Zahlungsanspruches zu bemessen, da die begehrte Feststellung nur in geringem Umfang die Aussichten des Gläubigers verbessert, den zu titulierenden Zahlungsanspruch tatsächlich erfüllt zu erhalten (vgl. OLG Dresden MDR 2008, 50; OLG Stuttgart MDR 2009, 654).
  • OLG Koblenz, 21.10.2015 - 12 W 685/15

    Streitwertbemessung: Antrag auf Feststellung eines Anspruchs aus vorsätzlicher

    Es kann offenbleiben, ob die Feststellungsklage im Hinblick darauf, dass die Zahlungsklage auf ein vorsätzliches Handeln gestützt war, den Streitwert überhaupt erhöht (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.2008 - Az.: 7 W 79/08).
  • OLG Jena, 03.03.2011 - 5 W 405/10

    Streitwertbemessung: Zahlungsantrag mit Antrag auf Feststellung einer Forderung

    Das OLG München bemisst in seinem Beschluss vom 25.09.2009, Az.: 24 U 94/09, den Streitwert auf 50 % des Hauptsachebetrages, das OLG Stuttgart in dem Beschluss vom 28.04.2010, Az.: 3 U 6/10, auf 25 % des Hauptsachebetrages, während das OLG Stuttgart in dem Beschluss vom 16.12.2008, Az.: 7 W 79/08, eine Erhöhung des Streitwertes dann, wenn sowieso nur Ansprüche aus unerlaubter Handlung im Raum stehen, gänzlich ablehnt.
  • OLG Naumburg, 30.06.2014 - 1 AR 8/14

    Streitwertbemessung: Streitgegenstandsidentität bei Verbindung der auf ein

    Der Senat schließt sich der Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 16.12.2008 - 7 W 79/08 - [MDR 2009, 654]) an, dass der mit der Zahlungsklage verbundene Feststellungsantrag jedenfalls dann den Streitwert nicht erhöht, wenn die Forderung ausschließlich auf ein Vorsatzdelikt (wie vorliegend § 266a StGB) gestützt wird, weil dann identische Streitgegenstände vorliegen.
  • AG Kassel, 15.07.2014 - 414 C 1451/14

    Anerkennung einer Forderung als "Delikt" per AGB ist unwirksam

    Denn regelmäßig kommt einem solchen Antrag kein eigener Wert zu, weil er lediglich einen Vollstreckungserleichterung zum Gegenstand hat (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.2008 - 7 W 79/08, zit. n. juris; OLG Jena, Beschluss vom 05.07.2010 - 4 W 277/10, zit. n. juris).
  • BGH, 24.07.2012 - II ZR 186/11
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.08.2008 - I-7 W 79/08   

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https://dejure.org/2008,8268
OLG Düsseldorf, 18.08.2008 - I-7 W 79/08 (https://dejure.org/2008,8268)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.08.2008 - I-7 W 79/08 (https://dejure.org/2008,8268)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. August 2008 - I-7 W 79/08 (https://dejure.org/2008,8268)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Befangenheit von Sachverständigen (IBR 2009, 1262)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1636
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - 7 W 103/06

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Bergschädenbereich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.2008 - 7 W 79/08
    Zudem ist dem Senat aus gleich gelagerten Fällen bekannt (vgl. nur 7 W 109/06; 7 W 103/06; 7 W 115/05), dass es zur Zeit nur vier öffentlich bestellte Sachverständige (= Gesellschaften) für Bergschäden in der Bundesrepublik gibt.
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