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   KG, 03.04.2001 - 7 W 8034/00   

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https://dejure.org/2001,21560
KG, 03.04.2001 - 7 W 8034/00 (https://dejure.org/2001,21560)
KG, Entscheidung vom 03.04.2001 - 7 W 8034/00 (https://dejure.org/2001,21560)
KG, Entscheidung vom 03. April 2001 - 7 W 8034/00 (https://dejure.org/2001,21560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Festsetzung des Aktivvermögens; Erhöhung des Regelsatzes; Vorläufiger und so genannter schwacher Verwalter ohne Verfügungsbefugnis; Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters; Anforderungen auf Gewährung rechtlichen Gehörs; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 307
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 07.09.2000 - 86 T 504/00

    Rechnungslegung des vorläufigen Verwalters als Voraussetzung für

    Auszug aus KG, 03.04.2001 - 7 W 8034/00
    Die weitere Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss der Zivilkammer 86 des Landgerichts Berlin vom 7.September 2000 - 86 T 504/00 - wird zugelassen.

    Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss der Zivilkammer 86 des Landgerichts Berlin vom 7.September 2000 86 T 504/00 - aufgehoben.

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus KG, 03.04.2001 - 7 W 8034/00
    Der Statthaftigkeit einer weiteren sofortigen Beschwerde steht nach bisher einheitlicher Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der auch der BGH beigetreten ist, nicht § 568 Abs. 3 ZPO entgegen (vgl. OLG Stuttgart ZInsO 2000, 158 ; BGH ZInsO 2001, 165 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 14.01.2000 - 8 W 374/99

    Sofortige Beschwerde gegen Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus KG, 03.04.2001 - 7 W 8034/00
    Der Statthaftigkeit einer weiteren sofortigen Beschwerde steht nach bisher einheitlicher Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der auch der BGH beigetreten ist, nicht § 568 Abs. 3 ZPO entgegen (vgl. OLG Stuttgart ZInsO 2000, 158 ; BGH ZInsO 2001, 165 m.w.N.).
  • LG Aurich, 25.04.2017 - 15 KLs 3/14

    Betrugstauglichkeit von unzutreffenden Ausführungen zur

    Für den vorläufigen Insolvenzverwalter gilt dies gem. § 10 InsVV entsprechend (vgl. BGH NZI 2007, 241 [BGH 07.12.2006 - IX ZB 1/04] (242)), d.h. soweit dies mit den Aufgaben und Tätigkeiten des erst vorläufigen Verwalters vereinbar ist (vgl. BGH NZI 2003, 547 (548) [BGH 24.06.2003 - IX ZB 453/02] [BGH 24.06.2003 - IX ZB 453/02] ; ferner KG NZI 2001, 307 [KG Berlin 03.04.2001 - 7 W 8034/00] ).

    Der vorläufige Insolvenzverwalter muss lediglich die Grundlage seiner Vergütung schlüssig und nachvollziehbar darlegen (vgl. nur KG NZI 2001, 307 [KG Berlin 03.04.2001 - 7 W 8034/00] ; Blümle , in: B., Insolvenzordnung 5 , § 66 Rz. 4; Schmitt , in: FK-InsO 7 , § 66 Rz. 4).

    Diese Verweisung erfolgt nicht direkt, sondern es gilt lediglich eine entsprechende Anwendung, sodass die Besonderheiten des Einzelfalls und die Unterschiede zwischen den Tätigkeiten von vorläufigem und endgültigem Insolvenzverwalter zu beachten sind (so ausdrücklich KG NZI 2001, 307 [KG Berlin 03.04.2001 - 7 W 8034/00] ).

  • OLG Celle, 17.09.2001 - 2 W 53/01

    Sofortige Beschwerde ; Zulassung ; Vorläufiger Insolvenzverwalter; Vergütung;

    Zwar geht der Senat mit der Rechtsprechung des BGH und der übrigen Oberlandesgerichte davon aus, dass auch Vergütungsentscheidungen im Insolvenzverfahren mit der sofortigen weiteren Beschwerde nach § 7 InsO überprüfbar sind (vgl. BGH, ZInsO 2001, 165 = ZIP 2001, 296; BayObLG, NJW 2001, 307 = ZIP 2001, 2122; KG, ZInsO 2001, 409; OLG Braunschweig, ZInsO 2000, 236 = NZI 2000, 322; OLG Jena, ZInsO 2000, 554 = ZIP 2000, 1839; OLG Köln, ZInsO 2000, 239 = ZIP 2000, 760; OLG Köln ZIP 2000, 1993 = NZI 2000, 585; OLG Naumburg, ZInsO 2000, 349 = ZIP 2000, 1587; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398 = ZIP 2000, 1306; Kirchhof, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., § 7 Rz. 7).
  • LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04

    Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Einbeziehung

    Eine Rechnungslegung i.S.d. § 66 InsO ist dagegen nicht Voraussetzung für die Festsetzung der Vergütung (LG Berlin, ZInsO 2001, 608 (610) [LG Berlin 15.05.2001 - 86 T 312/01] ; Beschluss des KG vom 3. April 2001 - 7 W 8034/00 ).
  • LG Berlin, 15.05.2001 - 86 T 312/01

    Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Berechnung anhand

    Die Kammer gibt ihre gegenteilige Auffassung (vgl. Beschluss der Kammer in dieser Sache vom 7. September 2000, ZlnsO 2000, 595) im Hinblick auf den Beschluss des Kammergerichts in dieser Sache vom 3. April 2001 - 7 W 8034/00 - an den sie vorliegend i. Ü. auch gemäß § 565 Abs. 2 ZPO in entsprechender Anwendung gebunden ist, ausdrücklich auf.
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