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   OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 7 WF 3677/00   

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OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 7 WF 3677/00 (https://dejure.org/2001,13516)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.01.2001 - 7 WF 3677/00 (https://dejure.org/2001,13516)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 7 WF 3677/00 (https://dejure.org/2001,13516)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zur Behandlung der "Morgengabe"

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1613
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZR 107/08

    Zahlung einer vereinbarten und nach Maßgabe des iranischen Rechts an die

    Zum Teil wird die Morgengabe jedenfalls dann, wenn sie nicht schon bei der Eheschließung bezahlt wird, den allgemeinen Wirkungen der Ehe zugeordnet und dem Art. 14 EGBGB unterstellt (OLG Köln FamRZ 2006, 1380, 1381; Staudinger/Mankowski aaO Rdn. 273; Johannsen/Henrich aaO; Henrich Internationales Familienrecht aaO; ders. FS Sonnenberger aaO; ders. FamRZ 2004, 1958, 1959. Ebenso Palandt/Heldrich BGB 68. Aufl. Art. 13 Rdn. 9, der allerdings Art. 18 Abs. 4 EGBGB anwenden will, wenn die Morgengabe im Zusammenhang mit der Scheidung geltend gemacht wird; ebenso OLG Nürnberg FamRZ 2001, 1613).
  • AG Ingolstadt, 11.01.2017 - 2 F 808/15

    Keine Ansprüche aus einer Brautgeldabrede (Morgengabe) nach türkischem Recht ohne

    Die im türkischen Recht (anders als im deutschen Recht nach § 518 BGB) genügende Schriftform gem. § 288 tOGB (vgl.. OLG Nürnberg, 25.01.2001, 7 WF 3677/00) ist vorliegend gewahrt; das entsprechende Dokument enthält die nach Art. Art. 14 I tOGB erforderlichen Unterschriften der beiden Beteiligten.

    Soweit die Antragstellerseite sich auf angeblich anders lautende Entscheidungen des Kassationshofes - insbesondere die Entscheidung vom 03.04.2014, Az. 2014/4841, sowie die Entscheidungen aus dem Jahr 2005, - bezieht, und hieraus folgert, die Morgengabe sei auch bei einer bloßen religiösen Ehe und nicht standesamtlich verheirateten Beteiligten zugesprochen worden sei, ist entsprechend den nachvollziehbaren Ausführungen des Sachverständigen (vom 14.03.2016, dort S. 16 - Bl. 183 d.A. und im Termin vom 16.03.2016 -Bl. 193/194 d. A., sowie vom 24.04.2016 - Bl. 244 fd.A.) darauf hinzuweisen, dass es in dem -immobilienrechtlichen - Fall aus 2014, sowie dem Verfahren 2005/4042 jeweils um eine bereits vollzogene Schenkung ging und es für den Kassationshof auf die Frage, ob die Morgengabe ohne standesamtliche Eheschließung wirksam sei, nicht ankam (vgl. auch OLG Nürnberg, 25.01.2001, 7 WF 3677/00 zur Rückforderung eines bereits geleisteten - vom OLG als sittenwidrig angesehenen - Brautgeldes); im Verfahren 2005/12279 ging um die Frage der Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung .

  • OLG Zweibrücken, 24.04.2007 - 5 UF 74/05

    Iranisches Recht; Morgengabe: Anspruch auf Herausgabe der Morgengabe trotz eines

    Die Vereinbarung einer Morgengabe ist nach zutreffender Auffassung den allgemeinen Ehewirkungen (so Münchener Kommentar/Henrich, BGB 4. Aufl., Art. 14 EGBGB Rdnr. 6; Rahm/Künkel, Hdb. des Familiengerichtsverfahrens Kapitel VIII Rdnr. 198; OLG Nürnberg FamRZ 2001, 1613 zum türkischen Recht) zuzurechnen und nicht güterrechtlich oder unterhaltsrechtlich zu qualifizieren (vgl. dazu auch Staudinger/Mankowski a. a. O. Art. 13 EGBGB Rdnrn. 383 folgende).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2008 - 5 U 88/08

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte und Anwendbarkeit des deutschen Rechts auf

    Ebenso hat das OLG Nürnberg in seinem Beschluss vom 25.01.2001 - 7 WF 3677/00 - NJWE-FER 2001, 116 geurteilt, dass nach türkischem Recht die Vereinbarung über eine Morgengabe ein Schenkungsversprechen darstellt, das zwar schriftlich erfolgen muss, jedoch einer notariellen Beurkundung nicht bedarf.
  • OLG Frankfurt, 20.02.2019 - 8 UF 171/18

    Rechtsverhältnis über Vereinbarung einer "Morgengabe" nach türkischem Recht

    Auf das Rechtsverhältnis der Beteiligten, aus dem die Antragstellerin den geltend gemachten Anspruch von (noch) ? 2.000,01 herleitet, findet durchgängig türkisches Recht Anwendung, Art. 14 I 1 Nr. 1 EGBGB, weil die Beteiligten zurzeit der Vereinbarung am 04.08.2010 jeweils türkische Staatsangehörige waren und die Antragstellerin auch heute noch diese Staatsangehörigkeit besitzt (vergl. BGH NJW 2010, 1528 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05. August 2016 - 4 UF 288/15 -, juris), infolge dessen der Anspruch schenkungsrechtlich zu qualifizieren ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Januar 2001 - 7 WF 3677/00 -, juris).
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