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   OLG Koblenz, 27.01.2010 - 7 WF 71/10   

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https://dejure.org/2010,34719
OLG Koblenz, 27.01.2010 - 7 WF 71/10 (https://dejure.org/2010,34719)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.01.2010 - 7 WF 71/10 (https://dejure.org/2010,34719)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 7 WF 71/10 (https://dejure.org/2010,34719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 04.12.2009 - 8 W 439/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.01.2010 - 7 WF 71/10
    Er schließt sich der überwiegend vertretenen Auffassung (OLG Koblenz AGS 2009, 420 ; OLG Stuttgart, BeckRS 2009 88350, jeweils m.w.N.) an, wonach § 15a RVG auch auf sogenannte "Altfälle" anwendbar ist und eine anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr mithin nur in den dort abschließend geregelten Fällen zulässig ist.
  • OLG Hamm, 27.10.2009 - 25 W 444/09

    Kürzung einer Verfahrensgebühr bei Geltendmachung des wettbewerblichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.01.2010 - 7 WF 71/10
    Allerdings wird teilweise (vgl. zuletzt OLG Hamm, Beschluss vom 27.10.2009, 25 W 444/09, recherchiert in juris) die Auffassung vertreten, § 15a RVG sei auf sogenannte "Altfälle" nicht anwendbar.
  • OLG Koblenz, 01.09.2009 - 14 W 553/09

    Zur Anwendung des neuen § 15 a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes in

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.01.2010 - 7 WF 71/10
    Er schließt sich der überwiegend vertretenen Auffassung (OLG Koblenz AGS 2009, 420 ; OLG Stuttgart, BeckRS 2009 88350, jeweils m.w.N.) an, wonach § 15a RVG auch auf sogenannte "Altfälle" anwendbar ist und eine anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr mithin nur in den dort abschließend geregelten Fällen zulässig ist.
  • OLG Köln, 31.10.2009 - 17 W 261/09

    Prozesskostenhilfe; Vergütungsfestsetzung; Geschäftsgebühr; Anrechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.01.2010 - 7 WF 71/10
    § 60 Abs. 1 RVG steht dem nicht entgegen, da der Gesetzgeber mit der Einführung des § 15a RVG im Kern eine Rechtsprechung bei aus seiner Sicht unveränderter Gesetzeslage ändern wollte und nicht das Gesetz selbst (so mit Recht OLG Koblenz, aaO.; OLG Köln, AGS 2009, 565 ,566).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2020 - L 39 SF 41/18

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Die Regelung ist aber jedenfalls im Rahmen der Vergütung eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts dahingehend zu verstehen, dass nur tatsächliche Zahlungen auf die Geschäftsgebühr bei der Anrechnung zu berücksichtigen sind (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17. Juni 2019, L 2 AS 241/18 B, Rn. 31; Beschluss vom 3. Februar 2015, L 2 AS 605/14 B, Rn. 20; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2018, L 7 AS 4/17 B, Rn. 24; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 1. November 2018, L 1 SF 1358/17 B, Rn. 15; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Juli 2017, L 8 AS 640/15 B KO, Rn. 22; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Januar 2016, L 10 SB 57/15 B, Rn. 57; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. Mai 2019, L 12 SF 282/14 E, Rn. 28; Beschluss vom 2. Dezember 2015, L 15 SF 133/15 Rn. 28; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2013, 18 W 68/13, Rn. 15; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 7. November 2013, 2 W 235/13, Rn. 6; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 10. Februar 2012, 2 Ta 20/12, Rn. 22; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Juli 2011, 6 W 55/10, Rn. 14; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 27. Januar 2010, 7 WF 71/10, Rn. 10; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 10. Juni 2008, 11 W 3014/07, Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 4 WF 204/11

    Anrechnung vorprozessualer Geschäftsgebühr bei beigeordnetem Anwalt

    Zur Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die vom beigeordneten Rechtsanwalt gegenüber der Staatskasse geltend gemachte Verfahrensgebühr führt dies aber nur, wenn die Geschäftsgebühr tatsächlich bezahlt worden ist (vgl. OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Zweibrücken, a.a.O.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 22.3.2011, 2 W 18/11, FamRZ 2011, 1683; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.1.2010, 7 WF 71/10, zitiert nach juris; Müller-Rabe, a.a.O., § 58, Rdnr. 36; Schneider in Schneider/Wolf, RVG, 5. Aufl., § 15a, Rdnr. 25; Kindermann, FÜR 2010, 353; Enders, JurBüro 2009, 398; eine andere Ansicht vertritt - soweit ersichtlich - nur der 18. Zivilsenat des Beschwerdegerichts in den beiden oben zitierten Entscheidungen).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2012 - 4 WF 224/11

    Verfahrenskostenhilfe: Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr

    Zur Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die vom beigeordneten Rechtsanwalt gegenüber der Staatskasse geltend gemachte Verfahrensgebühr führt dies aber nur, wenn die Geschäftsgebühr tatsächlich bezahlt worden ist (vgl. OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Zweibrücken, a.a.O.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 22.3.2011, 2 W 18/11, FamRZ 2011, 1683; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.1.2010, 7 WF 71/10, zitiert nach juris; Müller-Rabe, a.a.O., § 58, Rdnr. 36; Schneider in Schneider/Wolf, RVG, 5. Aufl., § 15a, Rdnr. 25; Kindermann, FÜR 2010, 353; Enders, JurBüro 2009, 398; a.A. nach Inkrafttreten von § 15 a RVG - soweit ersichtlich - nur noch vertreten vom 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sowie den darauf gestützten Entscheidungen des Landgerichts Limburg und des Amtsgerichts Wetzlar, die der Bezirksrevisor zitiert hat).
  • OLG Koblenz, 30.07.2012 - 14 W 360/12

    Anrechnung der vorprozessualen Geschäftsgebühr des später im Wege der

    Aus der Entscheidung des 7. Zivilsenates des OLG Koblenz vom 27.01.2010 ( 7 WF 71/10) lässt sich nicht ableiten, dass die vorgerichtlich gezahlte Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist.
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