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   VGH Bayern, 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108   

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https://dejure.org/2010,28954
VGH Bayern, 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108 (https://dejure.org/2010,28954)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108 (https://dejure.org/2010,28954)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 7 ZB 10.2108 (https://dejure.org/2010,28954)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Übersetzer- und Dolmetscherprüfung; Bewertung einer Klausurarbeit mit der Note "ungenügend"; Befangenheit eines Prüfers (verneint); Begründung der Bewertung schriftlicher Prüfungsarbeiten; verwaltungsinternes Nachprüfungsverfahren; Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bayerischer VGH zu den Voraussetzungen für die Anfechtung einer Dolmetscherprüfung wegen angeblicher Befangenheit der Prüfer - Vereinzelte verbale Entgleisungen eines Prüfers lassen nicht auf Befangenheit des Prüfers schließen

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108
    Diese Begründung muss ihrem Inhalt nach so beschaffen sein, dass das Recht des Prüflings, Einwände wirksam vorzubringen, ebenso gewährleistet ist wie das Recht auf gerichtliche Kontrolle des Prüfungsverfahrens unter Beachtung des Beurteilungsspielraums der Prüfer (BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262/268 und vom 6.9.1995 BVerwGE 99, 185/189 f.).

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine fehlende oder unvollständige Begründung bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt oder nachgebessert werden kann (BVerwG vom 9.12.1992, a.a.O., S. 270, vom 30.3.2000 BayVBl 2000, 635 und vom 1.3.2001 NVwZ 2001, 922/923; BayVGH vom 17.10.2003 Az. 7 B 02.640 und vom 1.6.2010 Az. 7 ZB 09.3014 ).

    An Inhalt und Umfang der Begründung dürfen ohnehin nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden, weshalb es nicht zu beanstanden ist, wenn die Bewertung einer Prüfungsarbeit verständlich, aber nur kurz begründet wird (BVerwG vom 9.12.1992, a.a.O., S. 269).

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108
    Diese Begründung muss ihrem Inhalt nach so beschaffen sein, dass das Recht des Prüflings, Einwände wirksam vorzubringen, ebenso gewährleistet ist wie das Recht auf gerichtliche Kontrolle des Prüfungsverfahrens unter Beachtung des Beurteilungsspielraums der Prüfer (BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262/268 und vom 6.9.1995 BVerwGE 99, 185/189 f.).
  • BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine fehlende oder unvollständige Begründung bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt oder nachgebessert werden kann (BVerwG vom 9.12.1992, a.a.O., S. 270, vom 30.3.2000 BayVBl 2000, 635 und vom 1.3.2001 NVwZ 2001, 922/923; BayVGH vom 17.10.2003 Az. 7 B 02.640 und vom 1.6.2010 Az. 7 ZB 09.3014 ).
  • BVerwG, 18.09.2008 - 4 BN 21.08

    Vereinbarkeit der Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens mit dem

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108
    Grundsätzlich kann die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und das zur Nachprüfung berufene Rechtsmittelgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (BVerwG vom 18.9.2008 Az. 4 BN 21.08 ).
  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108
    Beiläufige oder vereinzelte Ausrutscher und Entgleisungen eines Prüfers, die nicht für die ganze Prüfung kennzeichnend sind und die nicht eine generell ablehnende Haltung gegenüber dem Prüfungsteilnehmer offenbaren, lassen für sich allein ebenso wie harte, aber berechtigte Kritik nicht notwendig auf eine Befangenheit des Prüfers schließen (BVerwG vom 20.9.1984 BVerwGE 70, 143/152; Niehues, Prüfungsrecht, 4. Auflage 2004, RdNrn. 187 und 197 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.10.2003 - 7 B 02.640
    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine fehlende oder unvollständige Begründung bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt oder nachgebessert werden kann (BVerwG vom 9.12.1992, a.a.O., S. 270, vom 30.3.2000 BayVBl 2000, 635 und vom 1.3.2001 NVwZ 2001, 922/923; BayVGH vom 17.10.2003 Az. 7 B 02.640 und vom 1.6.2010 Az. 7 ZB 09.3014 ).
  • VGH Bayern, 01.06.2010 - 7 ZB 09.3014

    Zweites Juristisches Staatsexamen; Bewertungsrüge; nachträgliche Präzisierung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine fehlende oder unvollständige Begründung bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt oder nachgebessert werden kann (BVerwG vom 9.12.1992, a.a.O., S. 270, vom 30.3.2000 BayVBl 2000, 635 und vom 1.3.2001 NVwZ 2001, 922/923; BayVGH vom 17.10.2003 Az. 7 B 02.640 und vom 1.6.2010 Az. 7 ZB 09.3014 ).
  • BVerwG, 30.03.2000 - 6 B 8.00

    Mehrdeutige Einzelbewertung; Klarstellung durch den Prüfer im gerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine fehlende oder unvollständige Begründung bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt oder nachgebessert werden kann (BVerwG vom 9.12.1992, a.a.O., S. 270, vom 30.3.2000 BayVBl 2000, 635 und vom 1.3.2001 NVwZ 2001, 922/923; BayVGH vom 17.10.2003 Az. 7 B 02.640 und vom 1.6.2010 Az. 7 ZB 09.3014 ).
  • VG Augsburg, 18.03.2015 - Au 3 K 14.881

    Prüfungsrecht; Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/in; Nichtbestehen;

    Beiläufige oder vereinzelte Ausrutscher und Entgleisungen eines Prüfers, die nicht für die ganze Prüfung kennzeichnend sind und die nicht eine generell ablehnende Haltung gegenüber dem Prüfungsteilnehmer offenbaren, lassen für sich allein ebenso wie harte, aber berechtigte Kritik nicht notwendig auf eine Befangenheit des Prüfers schließen (BVerwG, U.v. 20.9.1984 - BVerwGE 70, 143/152; Niehues, Prüfungsrecht, 4. Aufl. 2004, Rn. 187/197 m.w.N.; so zum Ganzen: BayVGH, B.v. 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108 - juris Rn. 9).

    Die Zweitkorrektorin legt hier ohne Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot dar, wie sie zur Bewertung der Leistung der Klägerin gekommen ist (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108 - juris Rn. 10).

  • OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22

    Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung; Verletzung des Gebots

    [vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108 -, juris, Rn. 14] Ungeachtet dessen zeigen die Ausführungen des Klägers nicht ansatzweise auf, inwieweit die durch den Erstkorrektur gefertigten Randbemerkungen betreffend die bearbeitete Aufgabe etwaig fehlerhaft gewesen sein und zugleich Einfluss auf das Gesamtergebnis gehabt haben könnten.
  • VGH Bayern, 06.11.2020 - 22 ZB 20.1247

    Voreingenommenheit des Prüfers für die Fortbildungsprüfung zum "Geprüften

    Beiläufige oder vereinzelte Ausrutscher und Entgleisungen eines Prüfers, die nicht für die ganze Prüfung kennzeichnend seien und die nicht eine generell ablehnende Haltung gegenüber dem Prüfungsteilnehmer offenbarten, ließen für sich allein ebenso wie harte, aber berechtigte Kritik nicht notwendig auf eine Befangenheit des Prüfers schließen (BVerwG, U.v. 20.9.1984, BVerwGE 70, 143/152; BayVGH, B.v. 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108 - juris Rn. 9).

    Er vermag aber bei keinem der in seiner Antragsbegründung aufgezählten und abgehandelten Punkte aufzuzeigen, inwiefern der Prüfer W schriftlich oder mündlich sich in einer Weise geäußert haben soll, die sich nicht nur als Kritik an der Prüfungsleistung darstellte (wobei auch eine harte Formulierung zulässig ist, wenn sie berechtigt ist, vgl. BayVGH, B.v. 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108 - juris Rn. 9 m.w.N.; BVerwG, U.v. 20.9.1984 - 7 C 57/83 - juris Rn. 36), sondern vielmehr objektiven Anhalt für das Fehlen der gebotenen persönlichen Distanz zum Prüfling und der fachlichen Neutralität im Prüfungsverfahren oder für eine generell ablehnende Haltung gegenüber dem Prüfungsteilnehmer böte.

  • VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 12.843

    Gerichtliche Überprüfung einer mündlichen Kenntnisüberprüfung im Rahmen des

    Demgegenüber ist das Gebot des fairen Prüfungsverhaltens nicht schon dann verletzt, wenn der Prüfer dem Prüfling schlechte Leistungen in sachlicher Weise vorhält oder wenn der Prüfling durch eine Zwischenfrage bei einer Antwort unterbrochen wird (vgl. BayVGH vom 14.12.2010, Az.7 ZB 10.2108 ).

    Vielmehr kann von der Sachlichkeit und genügenden emotionalen Distanz der Prüfer ausgegangen werden (vgl. BayVGH vom 14.12.2010, Az.7 ZB 10.2108 ).

  • VG München, 16.02.2023 - M 27 K 20.3692

    Ohne Prüfungsfehler keine Wiederholung der Fahrlehrerprüfung

    Beiläufige oder vereinzelte Ausrutscher und Entgleisungen eines Prüfers, die nicht für die ganze Prüfung kennzeichnend sind und die nicht eine generell ablehnende Haltung gegenüber dem Prüfungsteilnehmer offenbaren, lassen für sich allein ebenso wie harte, aber berechtigte Kritik nicht notwendig auf eine Befangenheit des Prüfers schließen (BVerwG, U.v. 20.9.1984 - BVerwGE 70, 143/152; so zum Ganzen: BayVGH, B.v. 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108 - juris Rn. 9).

    Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Prüfer die Prüfungsleistung des Klägers nicht mit innerer Distanz und frei von Emotionen bzw. frei von sachfremden Erwägungen zur Kenntnis genommen hätten (vgl. BayVGH, B.v. 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108 - juris Rn. 10; VG Augsburg, U.v. 18.3.2015 - Au 3 K 14.881 - juris Rn. 38-44).

  • VG München, 04.03.2021 - M 27 K 18.867

    Nichtbestehen einer mündlichen Strahlenschutz-Fachkundeprüfung

    Beiläufige oder vereinzelte Ausrutscher und Entgleisungen eines Prüfers, die nicht für die ganze Prüfung kennzeichnend sind und die nicht eine generell ablehnende Haltung gegenüber dem Prüfungsteilnehmer offenbaren, lassen für sich allein ebenso wie harte, aber berechtigte Kritik nicht notwendig auf eine Befangenheit des Prüfers schließen (BVerwG, U.v. 20.9.1984 - 7 C 57.83 - BVerwGE 70, 143/152; BayVGH, B.v. 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108 - juris Rn. 9).

    Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Prüfer die Prüfungsleistung des Klägers nicht mit innerer Distanz und frei von Emotionen bzw. frei von sachfremden Erwägungen zur Kenntnis genommen hätten (vgl. BayVGH, B.v. 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320 - juris Rn. 11; B.v. 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108 - juris Rn. 10; VG Augsburg, U.v. 18.3.2015 - Au 3 K 14.881 - juris Rn. 38 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2018 - 6 B 343/18

    Anspruch eines vormaligen Komissaranwärters auf erneute Ablegung einer

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2001 - 6 B 6.01 -, NVwZ 2001, 922 = juris Rn. 4, vom 30. März 2000 - 6 B 8.00 -, NVwZ-RR 2000, 503 = juris Rn. 3 f., und Urteil vom 1. Juni 1995 - 2 C 16.94 -, BVerwGE 98, 324 = juris Rn. 26; BayVGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 7 ZB 10.2108 -, juris Rn. 14, vom 1. Juni 2010 - 7 ZB 09.3014 -, juris Rn. 15, und vom 14. September 2000 - 7 B 99.3753, BayVBl. 2001, 244 = juris Rn. 24 ff.; OVG Saarl.
  • VG Augsburg, 26.04.2016 - Au 3 E 16.370

    Nichtbestehen der Fachabiturprüfung in der Berufsoberschule

    An Inhalt und Umfang der Begründung dürfen nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden, weshalb es nicht zu beanstanden ist, wenn die Bewertung einer Prüfungsarbeit verständlich, aber nur kurz begründet wird (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 6.9.1995 - 6 C 18/93 - BVerwGE 99, 185 - juris; U. v. 9.12.1992 - 6 C 3/92 - BVerwGE 91, 262 - juris; BayVGH, B. v. 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108 - juris Rn. 13 f.; VG München, U. v. 24.9.2007 - M 3 K 07.1919 - juris Rn. 36).
  • VG Mainz, 07.07.2021 - 3 K 578/20

    Bewertung einer Prüfungsleistung; Bescheidungklage; eigenes Urteil des Prüfers -

    Dies ist zulässig, denn das Verfassungsrecht verbietet es nicht, die Bewertung einer Prüfungsleistung noch während des gerichtlichen Verfahrens mit entsprechender (neuer) Begründung nachzuholen und auf diese Weise einen früheren Begründungsmangel zu korrigieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2000 - 6 B 8/00 -, NVwZ-RR 2000, 503 = juris Rn. 3; Urteil vom 1. Juni 1995 - 2 C 16/94 -, BVerwGE 98, 324 = juris Rn. 26; BayVGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 7 ZB 10.2108 -, juris Rn. 14; SaarlOVG, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 3 A 20/09 -, juris Rn. 21; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O. Rn. 712).
  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2011 - 18 K 4655/10

    Kontrollverfahren, ergänzende Stellungnahme, Prüfer, Begründung, Prüferbewertung

    vgl.: BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 6 C 3.92 -, Juris Rn. 21 bis 30 und Rn. 34 und 36 = BVerwGE 91, S. 262 ff., und Urteil vom 16. März 1994 - 6 C 5.93 -, Juris Rn. 30 und 33 = DVBl. 1994, S. 1356 ff.; dem folgend: OVG NRW Beschluss vom 23. August 2007 - 14 A 3270/06 -, Juris Rn. 5 bis 8.; BayVGH, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 7 ZB 08.2940 -, Juris Rn. 8, und Beschluss vom 14. De-zember 2010 - 7 ZB 10.2108 -, Juris Rn. 13 f.
  • VG Würzburg, 23.11.2022 - W 2 K 22.1674

    Prüfungsrecht, Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien,

  • VG Würzburg, 30.03.2011 - W 6 K 10.14

    Prüfungsrecht; Prüfung zum Technischen Fachwirt IHK; Gebot der Fairness und

  • VG Würzburg, 05.06.2019 - W 2 K 18.260

    Zum Anspruch auf Neubewertung von Prüfungsentscheidungen

  • VG Augsburg, 24.10.2017 - Au 8 K 17.829

    Schriftliche Begründung der Prüferbewertung eines Arbeitsprojekts

  • VG Augsburg, 17.02.2020 - Au 8 K 19.117

    Anfechtung der Ersten Juristischen Staatsprüfung

  • VG München, 07.02.2022 - M 3 E 21.6375

    Überspringen einer Jahrgangsstufe an der Grundschule - Aufnahme an das Gymnasium

  • VG Augsburg, 19.05.2020 - Au 8 K 19.2186

    Kein Anspruch auf eine Zweitkorrektur bzw. Neubewertung nach bestandener

  • VG München, 13.04.2017 - M 3 E 17.601

    Vorläufige Zulassung zum Abitur

  • VG Minden, 30.03.2017 - 10 L 1793/16
  • VG Regensburg, 14.03.2013 - RO 5 K 12.889

    Gerichtliche Überprüfung einer mündlichen Kenntnisüberprüfung im Rahmen des

  • VG Würzburg, 02.03.2023 - W 9 K 22.1156

    Praktischer Teil der Jägerprüfung, gerichtliche Überprüfungskompetenz von

  • VG München, 10.07.2018 - M 3 K 14.4234

    Rechtmäßigkeit der Bewertung einer Bachelorarbeit

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