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   VGH Bayern, 04.02.2013 - 7 ZB 12.2438   

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https://dejure.org/2013,1596
VGH Bayern, 04.02.2013 - 7 ZB 12.2438 (https://dejure.org/2013,1596)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.02.2013 - 7 ZB 12.2438 (https://dejure.org/2013,1596)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Februar 2013 - 7 ZB 12.2438 (https://dejure.org/2013,1596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kostenfreiheit des Schulwegs; nächstgelegene Schule; Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs auf einer Teilstrecke

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 2 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 3, § 3 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 SchBefV
    Schülerbeförderungsrecht: Kein Verzicht auf Wegstreckenentschädigung beim Kostenvergleich | Nächstgelegene Schule; Teilstrecke mit privatem Kraftfahrzeug; Wegstreckenentschädigung; Kostenvergleich; Fiktive Beförderungskosten; Schulorganisation; Einzugsbereich Schulen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Bayern, 20.04.1990 - 28-VI-89
    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2013 - 7 ZB 12.2438
    Machen der Schüler oder seine Eltern daher von ihrem Recht der freien Schulwahl in der Weise Gebrauch, dass der Schüler nicht die nächstgelegene Schule besucht, so darf ihm und seinen Eltern auch ohne Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV zugemutet werden, die finanziellen Folgen dieser Entscheidung selbst zu tragen (vgl. BayVerfGH, E.v. 20.4.1990 - Vf. 28-VI-89 - VerfGH 43, 81/85).

    Denn es liegt "nicht im Interesse einer auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung, durch Übernahme von Beförderungskosten zu entfernter liegenden Schulen die Schülerzahl der nächstgelegenen Schulen zu gefährden" (vgl. BayVerfGH, E.v. 20.4.1990 - Vf. 28-VI-89 - VerfGH 43, 81/85 f.).

  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930

    Kostenfreiheit des Schulwegs; nächstgelegene Schule; MVV-Tarifsystem; Zeitkarten;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2013 - 7 ZB 12.2438
    Dem öffentlichen Interesse der auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung und den Interessen der beteiligten Aufgabenträger, die auch bei geringerer Schülerzahl die notwendige Beförderung zu den nächstgelegenen Schulen sicherzustellen haben, widerspricht es somit, eine Beförderungspflicht auch zu entfernter liegenden Schulen anzunehmen (vgl. z.B. BayVGH, B.v.31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - Rn. 15 ff. m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 07.07.2009 - 15-VII-08

    Schulwegkosten bei staatlich genehmigten Ersatzschulen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2013 - 7 ZB 12.2438
    Denn aus der Verfassung des Freistaates Bayern (BV) ergibt sich ebensowenig ein allgemeiner Anspruch auf Subventionierung von Ausbildungskosten wie ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs (vgl. BayVerfGH, E.v. 7.7.2009 - Vf. 15-VII-08a - BayVBl 2010, 76/77).
  • LSG Bayern, 23.10.2014 - L 7 AS 253/14

    Schülerbeförderungskosten, Fahrtkosten, nächstgelegene Schule

    Im Übrigen habe der BayVGH mit Beschluss vom 04.02.2013 Az. 7 ZB 12.2438 entschieden, dass beim Besuch einer weiter entfernten Schule als der nächstgelegenen grundsätzlich überhaupt kein Anspruch auf Übernahme von Beförderungskosten nach der Schulbeförderungsverordnung bestünde.

    Zwar hat der BayVGH - wie der Berufungskläger dargelegt hat - mit Beschluss vom 04.02.2013, Az 7 ZB 12.2438 entschieden, dass Kosten für den Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule nach bayerischem Landesrecht nicht zu erstatten sind.

  • VG Ansbach, 17.09.2021 - AN 2 K 21.01093

    Schulwegkostenfreiheit nur für nächstgelegene Schule

    Zweck des im engen Zusammenhang mit der Organisation des Schulwesens stehenden Schülerbeförderungsrechts ist es, ein Schülertransportnetz aufzubauen, das den Schulen tragfähige Einzugsbereiche sichert (vgl. so zum Ganzen BayVGH, B.v. 4.2.2013 - 7 ZB 12.2438 - BeckRS 2013, 47569 Rn. 11 f.).

    Zweck des im engen Zusammenhang mit der Organisation des Schulwesens stehenden Schülerbeförderungsrechts ist es auch, ein Schülertransportnetz aufzubauen, das den Schulen tragfähige Einzugsbereiche sichert (vgl. so zum Ganzen BayVGH, B.v. 4.2.2013 - 7 ZB 12.2438 - BeckRS 2013, 47569 Rn. 11 f.).

  • VG Bayreuth, 27.06.2022 - B 3 K 21.254

    Schülerbeförderung, nächstgelegene Schule, Verzicht auf Kostenerstattung,

    Es sei der tatsächlich entstehende Beförderungsaufwand maßgeblich (BayVGH, B.v. 4.2.2013 - 7 ZB 12.2438).

    Denn es liegt "nicht im Interesse einer auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung, durch Übernahme von Beförderungskosten zu entfernter liegenden Schulen die Schülerzahl der nächstgelegenen Schulen zu gefährden" (BayVGH, B.v. 4.2.2013 - 7 ZB 12.2438 - BeckRS 2013, 47569 Rn. 11 f.; VG Augsburg, U.v. 19.11.2013 - 3 K 13.1425 - BeckRS 2013, 59495 Rn. 23; VG Ansbach, U.v. 24.3.2009 - AN 2 K 07.01909 - BeckRS 2009, 47013; VG München, U.v. 17.6.2002 - M 3 K 01.5911 - BeckRS 2002, 30838).

  • VG Ansbach, 07.04.2021 - AN 2 K 20.02118

    Anspruchsinhaber der Schulwegkostenfreiheit

    Denn rechtlich maßgeblich ist die Gesamtstrecke (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2013 - 7 ZB 12.2438 - BeckRS 2013, 47569 Rn. 11 f.).
  • VG Augsburg, 19.11.2013 - Au 3 K 13.1425

    Organisationsermessen; privat organisierte Schülerbeförderung

    Allerdings müsste die erhöhte Wirtschaftlichkeit tatsächlich gegeben sein und nicht auf dem Verzicht auf Auslagen (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2013 - 7 ZB 12.2438 - juris) oder der Erklärung, eine oder mehrere Haltestellen früher aussteigen zu wollen, beruhen.
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