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   VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10 (HS), 8-IV-10 (e.A.)   

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VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10 (HS), 8-IV-10 (e.A.) (https://dejure.org/2010,31902)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.01.2010 - 7-IV-10 (HS), 8-IV-10 (e.A.) (https://dejure.org/2010,31902)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 7-IV-10 (HS), 8-IV-10 (e.A.) (https://dejure.org/2010,31902)
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfGH Sachsen, 27.02.2009 - 11-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Der Beschleunigungsgrundsatz gebietet eine enge Auslegung dieser Ausnahmetatbestände des § 121 Abs. 1 StPO (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2009 - Vf. 11-IV-09 [HS]/Vf. 12-IV-09 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2008 - Vf. 113-IV-08 [HS]/Vf. 114-IV-08 [e.A.]).

    Für die Beurteilung, ob ein "anderer wichtiger Grund" vorliegt, kommt es darauf an, ob die mit der Ermittlung und Strafverfolgung befassten Stellen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um mit der gebotenen Schnelligkeit eine gerichtliche Entscheidung über die dem Angeklagten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2009 - Vf. 11-IV-09 [HS]/Vf. 12-IV-09 [e.A.]; st. Rspr.).

    Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft daher nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn es aus vermeidbaren Gründen aus der Sphäre der Justizorgane zu erheblichen Verfahrensverzögerungen gekommen ist (vgl. BVerfG StV 2008, 198; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2009 - Vf. 11-IV-09 [HS]/Vf. 12-IV-09 [e.A.]).

    Die für die Rechtfertigung der Haftfortdauer herangezogenen Erwägungen müssen nach Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ermöglichen und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2009 - Vf. 11-IV-09 [HS]/Vf. 12-IV-09 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2008 - Vf. 113-IV-08 [HS]/Vf. 114-IV-08 [e.A.]; vgl. auch BVerfG StV 2007, 366 [367]; BVerfG StV 2008, 421 [422]).

    (1) Eine Überlastung des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers ist angesichts der Bedeutung des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf grundsätzlich kein wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2009 - Vf. 11-IV-09 [HS]/12-IV-09 [e.A.]; grundlegend BVerfGE 36, 264 [272 ff.]).

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    (1) Eine Überlastung des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers ist angesichts der Bedeutung des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf grundsätzlich kein wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2009 - Vf. 11-IV-09 [HS]/12-IV-09 [e.A.]; grundlegend BVerfGE 36, 264 [272 ff.]).

    Beruht die erhebliche Hinauszögerung des Beginns der Hauptverhandlung darauf, dass bestehende gerichtsorganisatorische Möglichkeiten nicht ordnungsgemäß ausgeschöpft wurden, ist die weitere Haftfortdauer schon aus diesem Grund verfassungswidrig (vgl. BVerfGE 36, 264 [273]; BVerfG NJW 2003, 2895 [2896]).

    Die nicht nur kurzfristige Überlastung des Gerichts stellt aber auch dann keinen wichtigen Grund dar, der die Haftfortdauer rechtfertigen könnte, wenn sie auf einem Geschäftsanfall beruht, der sich trotz Ausschöpfung aller gerichtsorganisatorischen Mittel und Möglichkeiten nicht mehr innerhalb angemessener Frist bewältigen lässt (vgl. BVerfGE 36, 264 [273 f.]; BVerfG StV 1997, 535 [536]; BVerfG NJW 2003, 2895 [2896]).

    Denn der inhaftierte Beschuldigte hat es nicht zu vertreten, wenn seine Strafsache nicht binnen angemessener Zeit zur Verhandlung gelangt, weil dem Gericht die personellen oder sächlichen Mittel fehlen, die zur ordnungsgemäßen Bewältigung des Geschäftsanfalls erforderlich wären; die nicht nur kurzfristige Überlastung eines Gerichts fällt in den Verantwortungsbereich der staatlich verfassten Gemeinschaft (vgl. BVerfGE 36, 264 [274 f.]; BVerfG NJW 2003, 2895 [2896]).

  • BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 530/03

    Zur Frage, wann ein die Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigender

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Beruht die erhebliche Hinauszögerung des Beginns der Hauptverhandlung darauf, dass bestehende gerichtsorganisatorische Möglichkeiten nicht ordnungsgemäß ausgeschöpft wurden, ist die weitere Haftfortdauer schon aus diesem Grund verfassungswidrig (vgl. BVerfGE 36, 264 [273]; BVerfG NJW 2003, 2895 [2896]).

    Die nicht nur kurzfristige Überlastung des Gerichts stellt aber auch dann keinen wichtigen Grund dar, der die Haftfortdauer rechtfertigen könnte, wenn sie auf einem Geschäftsanfall beruht, der sich trotz Ausschöpfung aller gerichtsorganisatorischen Mittel und Möglichkeiten nicht mehr innerhalb angemessener Frist bewältigen lässt (vgl. BVerfGE 36, 264 [273 f.]; BVerfG StV 1997, 535 [536]; BVerfG NJW 2003, 2895 [2896]).

    Denn der inhaftierte Beschuldigte hat es nicht zu vertreten, wenn seine Strafsache nicht binnen angemessener Zeit zur Verhandlung gelangt, weil dem Gericht die personellen oder sächlichen Mittel fehlen, die zur ordnungsgemäßen Bewältigung des Geschäftsanfalls erforderlich wären; die nicht nur kurzfristige Überlastung eines Gerichts fällt in den Verantwortungsbereich der staatlich verfassten Gemeinschaft (vgl. BVerfGE 36, 264 [274 f.]; BVerfG NJW 2003, 2895 [2896]).

  • VerfGH Sachsen, 11.07.2008 - 113-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Der Beschleunigungsgrundsatz gebietet eine enge Auslegung dieser Ausnahmetatbestände des § 121 Abs. 1 StPO (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2009 - Vf. 11-IV-09 [HS]/Vf. 12-IV-09 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2008 - Vf. 113-IV-08 [HS]/Vf. 114-IV-08 [e.A.]).

    Die für die Rechtfertigung der Haftfortdauer herangezogenen Erwägungen müssen nach Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ermöglichen und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2009 - Vf. 11-IV-09 [HS]/Vf. 12-IV-09 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2008 - Vf. 113-IV-08 [HS]/Vf. 114-IV-08 [e.A.]; vgl. auch BVerfG StV 2007, 366 [367]; BVerfG StV 2008, 421 [422]).

  • OLG Düsseldorf, 30.11.1992 - 2 Ws 439/92
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Unter Berücksichtigung dieser Umstände durfte das Oberlandesgericht in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise annehmen, dass die Verzögerung einer lediglich kurzfristigen Überlastung des Gerichts geschuldet war (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1993, 372), die gerichtsorganisatorische Maßnahmen noch nicht erforderte.
  • BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Die für die Rechtfertigung der Haftfortdauer herangezogenen Erwägungen müssen nach Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ermöglichen und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2009 - Vf. 11-IV-09 [HS]/Vf. 12-IV-09 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2008 - Vf. 113-IV-08 [HS]/Vf. 114-IV-08 [e.A.]; vgl. auch BVerfG StV 2007, 366 [367]; BVerfG StV 2008, 421 [422]).
  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Die für die Rechtfertigung der Haftfortdauer herangezogenen Erwägungen müssen nach Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ermöglichen und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2009 - Vf. 11-IV-09 [HS]/Vf. 12-IV-09 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2008 - Vf. 113-IV-08 [HS]/Vf. 114-IV-08 [e.A.]; vgl. auch BVerfG StV 2007, 366 [367]; BVerfG StV 2008, 421 [422]).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1992 - 3 Ws 636/92
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, sondern hält sich im Rahmen der den Fachgerichten zugewiesenen Aufgabe zur Auslegung des einfachen Rechts, wenn der Strafsenat mit der Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1993, 371) und der Literatur (Graf in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 112 Rn. 16; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 112 Rn. 19; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 112 Rn. 34, 40) bei der Beurteilung der Fluchtgefahr auch das weitere gegen den Beschwerdeführer anhängige Strafverfahren berücksichtigt.
  • BVerfG, 26.02.1997 - 2 BvR 2560/96

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Die nicht nur kurzfristige Überlastung des Gerichts stellt aber auch dann keinen wichtigen Grund dar, der die Haftfortdauer rechtfertigen könnte, wenn sie auf einem Geschäftsanfall beruht, der sich trotz Ausschöpfung aller gerichtsorganisatorischen Mittel und Möglichkeiten nicht mehr innerhalb angemessener Frist bewältigen lässt (vgl. BVerfGE 36, 264 [273 f.]; BVerfG StV 1997, 535 [536]; BVerfG NJW 2003, 2895 [2896]).
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft daher nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn es aus vermeidbaren Gründen aus der Sphäre der Justizorgane zu erheblichen Verfahrensverzögerungen gekommen ist (vgl. BVerfG StV 2008, 198; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2009 - Vf. 11-IV-09 [HS]/Vf. 12-IV-09 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 3-IV-09
  • BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 1146/08

    Entpflichtung eines Pflichtverteidigers (Terminschwierigkeiten; Beschleunigung

  • BVerfG, 05.10.2006 - 2 BvR 1815/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (organisatorische Vorkehrungen bei Änderung

  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15).

    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

    In sich schlüssige und nachvollziehbare Erwägungen - gemessen am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - sind aber bei Haftfortdauerentscheidungen nach § 122 StPO immer notwendig (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 13-IV-15
    Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15; st. Rspr.).

    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15).

    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

    Andererseits ist eine näher begründete Abwägung bei Haftfortdauerentscheidungen nach § 122 StPO immer notwendig (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

  • VerfGH Sachsen, 14.05.2012 - 38-IV-12

    Freiheitsgrundrecht; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Anhaltspunkte für

    Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15; st. Rspr.).

    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15).

    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

    Andererseits ist eine näher begründete Abwägung bei Haftfortdauerentscheidungen nach § 122 StPO immer notwendig (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

    Insoweit ist zwar einzuräumen, dass u.a. zu beurteilen war, ob sich ein neuer, terminlich weniger gebundener Pflichtverteidiger noch bis zum Beginn der Hauptverhandlung am 14. November 2011 in den umfangreichen Fall hätte einarbeiten können, sodass seine Bestellung eine spürbare Verfahrensbeschleunigung hätte bewirken können (siehe dazu auch SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 30).

  • VerfGH Sachsen, 03.08.2016 - 90-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15; st. Rspr.).

    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15).

    Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

    Andererseits ist eine näher begründete Abwägung bei Haftfortdauerentscheidungen nach § 122 StPO immer notwendig (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 7-IV-15

    Beschleunigungsgrundsatz, Untersuchungshaft, Haftfortdauer

    Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15; st. Rspr.).

    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15).

    (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

    Andererseits ist eine näher begründete Abwägung bei Haftfortdauerentscheidungen nach § 122 StPO immer notwendig (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

  • VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 30-IV-13

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung

    Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15; st. Rspr.).

    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15).

    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

    Andererseits ist eine näher begründete Abwägung bei Haftfortdauerentscheidungen nach § 122 StPO immer notwendig (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 87-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15; st. Rspr.).

    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15).

    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

    Andererseits ist eine näher begründete Abwägung bei Haftfortdauerentscheidungen nach § 122 StPO immer notwendig (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 5-IV-12

    Entscheidung zur Haftfortdauer verletzt wegen mangelnder Begründung

    Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2011 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15; st. Rspr.).

    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2011 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15).

    der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

    Andererseits ist eine näher begründete Abwägung bei Haftfortdauerentscheidungen nach § 122 StPO immer notwendig (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 5-IV-15

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15; st. Rspr.).

    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15).

    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

    Andererseits ist eine näher begründete Abwägung bei Haftfortdauerentscheidungen nach § 122 StPO immer notwendig (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

  • VerfGH Sachsen, 27.08.2013 - 61-IV-13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15; st. Rspr.).

    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15).

    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

    Andererseits ist eine näher begründete Abwägung bei Haftfortdauerentscheidungen nach § 122 StPO immer notwendig (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 04.07.2013 - 37-IV-13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2014 - 92-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 9-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 11-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 14.11.2014 - 95-IV-14
  • VerfGH Sachsen, 06.05.2020 - 47-IV-20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer der Untersuchungshaft bei

  • VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 87-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 24-IV-13

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 166-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 118-IV-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 112-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen

  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 58-IV-18

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus

  • VerfGH Sachsen, 03.08.2016 - 93-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 70-IV-18

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 112-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 118-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 100-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 141-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 17.03.2015 - 29-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 110-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2015 - 31-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 104-IV-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 25-IV-15

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 85-IV-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 109-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 77-IV-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 135-IV-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 115-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 73-IV-17

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 7-IV-17

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 185-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 102-IV-14
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 12-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 134-IV-21

    Vereinbarkeit der Aufrechterhaltung des Haftbefehls mit dem

  • VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 129-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen zu einem

  • LG Leipzig, 10.05.2022 - 8 Qs 26/22

    Sicherungshaftbefehl, Vorführungsbefehl, Verhältnismäßigkeit

  • VerfGH Sachsen, 18.09.2017 - 97-IV-17

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung in einem sogenannten Altfall

  • VerfGH Sachsen, 15.12.2016 - 111-IV-16

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 97-IV-13

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen Haftentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 40-IV-14
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 111-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 36-IV-12

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftbeschwerdeentscheidung nach

  • VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 2-IV-14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftentscheidung

  • OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16
  • OLG Dresden, 20.06.2016 - 2 Ws 298/16
  • OLG Dresden, 03.06.2016 - 2 Ws 256/16
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