Rechtsprechung
VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 11/10, 7/10 EA |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 52 Abs 1 S 1 Verf BB, § 45 Abs 2 S 1 VerfGG BB, § 47 Abs 1 ZPO
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 52 Abs. 1 Satz 2; VerfGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1; ZPO, § 47 Abs. 1
Rechtswegerschöpfung; Befangenheit und unaufschiebare Handlung; Recht auf den gesetzlichen Richter; Prozessfähigkeit des minderjährigen Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 26.02.2010 - 43 F 247/09
- VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 11/10, 7/10 EA
- VerfG Brandenburg, 25.08.2010 - VfGBbg 11/10
- AG Potsdam, 19.05.2015 - 43 F 247/09
- OLG Brandenburg, 16.02.2016 - 15 WF 149/15
- VerfG Brandenburg, 25.05.2016 - VfGBbg 16/16
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04
Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 11/10
Dies kann nur aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalles beurteilt werden (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04-, NJW 2006, 3129, 3131). - VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 30/96
Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde - hier: Nichtaufnahme eines …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 11/10
Das Gebot der vorherigen Erschöpfung des Rechtswegs kann zwar unter dem Gesichtpunkt der Zumutbarkeit Einschränkungen erfahren, etwa dann, wenn der Rechtsbehelf offensichtlich aussichtslos ist (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 1997 - VfGBbg 30/96 - LVerfGE 6, 91, 93). - BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09
Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 11/10
Allerdings kann eine Entziehung des gesetzlichen Richters im Sinne von Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, nicht in jeder fehlerhaften Anwendung von zuständigkeitsregelnden Verfahrensvorschriften liegen, sonst müsste jede fehlerhafte Handhabung derartiger Normen des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß gelten (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 165/09-, NVwZ 2009, 581, 582).
- VerfG Brandenburg, 17.12.1998 - VfGBbg 40/98
Verfassungsbeschwerde gegen eine den Rechtsweg abschließende strafrichterliche …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 11/10
Grundsätzlich obliegt es einem Beschwerdeführer, alle zielführenden prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen, um bereits im fachgerichtlichen Verfahren auf eine Beseitigung der geltend gemachten Grundrechtsverletzung hinzuwirken (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 17. Dezember 1998 - VfGBbg 40/98, LVerfGE 9, 145, 147). - VerfG Brandenburg, 21.08.1995 - VfGBbg 8/95
Bundesrecht; gesetzlicher Richter; Willkür; Befangenheit; Begründungserfordernis; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 11/10
Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind erst dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV grundlegend verkennt (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 21. August 1995 - VfGBbg 8/95- LVerfGE 3, 171, 174). - BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07
Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 11/10
Das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter garantiert neben einer abstrakt-generellen Zuständigkeitsordnung, die für jeden denkbaren Streitfall im Voraus den Richter bezeichnet, der für die Entscheidung zuständig ist, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 2067/07 - NJW 2008, 3346, 3348, für den wortgleichen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG). - BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 11/10
Etwaige Bedenken gegen die Zulässigkeit der vom Beschwerdeführer zu 2) erhobenen Verfassungsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt mangelnder Prozessfähigkeit des minderjährigen Kindes können, da die Verfassungsbeschwerde jedenfalls unbegründet ist, dahinstehen (vergl. BVerfGE 72, 122, 132). - VerfG Brandenburg, 17.12.2009 - VfGBbg 11/09
Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 11/10
Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts kommt eine einstweilige Anordnung dann nicht in Betracht, wenn sich, wie hier, das Begehren in der Hauptsache als erfolglos erweist (vergl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - VfGBbg 11/09 EA / VfGBbg 51/09 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
- VerfG Brandenburg, 24.04.2012 - VfGBbg 47/11
Religionsfreiheit; religionsverfassungsrechtliche Grundsätze; …
Unterlässt er dieses und ist das Rechtsmittel nicht von vornherein ersichtlich aussichtslos (vgl. dazu Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 11/10 [7/10 EA] -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de), ist eine Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Subsidiarität unzulässig, sofern er sich mit dieser gegen eine nachfolgende, auf der Rechtsauffassung des Bescheidungsurteils beruhende Entscheidung wendet (vgl. zum Bundesrecht: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7. Februar 2001 - 2 BvR 1794/99 -, zitiert nach juris). - VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 60/10
Entziehung des gesetzlichen Richters
Das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter garantiert eine abstrakt-generelle Zuständigkeitsordnung, die für jeden denkbaren Streitfall im Voraus den Richter bezeichnet, der für die Entscheidung zuständig ist und gewährleistet damit, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 11/10 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).Sonst müsste jede fehlerhafte Handhabung derartiger Normen des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß gelten (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 11/10, a.a.O.) Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind erst dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV grundlegend verkennt (LVerfGE 3, 171, 174).
- VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
Im Hinblick auf die Geltendmachung von Grundrechten der EMRK unzulässige, im …
Das danach mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz abzuwägende Recht auf den gesetzlichen Richter garantiert neben einer abstrakt-generellen Zuständigkeitsordnung, die für jeden denkbaren Streitfall im Voraus den Richter bezeichnet, der für die Entscheidung zuständig ist, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 11/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 1/11
International gewährleistete Grundrechte als Auslegungshilfe; Rechte der …
Das danach mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz abzuwägende Recht auf den gesetzlichen Richter garantiert neben einer abstrakt-generellen Zuständigkeitsordnung, die für jeden denkbaren Streitfall im Voraus den Richter bezeichnet, der für die Entscheidung zuständig ist, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 11/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10
Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Hauptsache; Wiederholungsgefahr; …
Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers nicht in Betracht, weil ein Interessenkonflikt zwischen der sorgeberechtigten Mutter, der grundsätzlich die Vertretung des Beschwerdeführers zu 2) und damit auch die Vertretung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zukommt, und dem Beschwerdeführer zu 2) bereits im Hinblick auf die Erfolglosigkeit der eingelegten Beschwerde nicht zu erwarten stand (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 11/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
Rechtsprechung
LSG Hessen, 22.10.2007 - L 7/10 |
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main - S 15 AL 580/00
- LSG Hessen, 21.09.2007 - L 7/10 AL 1153/03
- LSG Hessen, 22.10.2007 - L 7/10
- LSG Hessen, 19.12.2008 - B 11 AL 1/08
- BSG, 19.12.2008 - B 11 AL 1/08
- BSG, 02.04.2009 - B 11 AL 2/09 C
Rechtsprechung
LG Bonn, 28.01.2010 - 21 Qs 7/10, 21 Qs 773 Js 1043/09 - 7/10, 21 Qs-773 Js 1043/09-7/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Strafrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Objektive Rechtslage zum Zeitpunkt der Beiordnungsentscheidung als Voraussetzung der Pflicht zur Beiordnung eines bestimmten Verteidigers auf Wunsch des Beschuldigten
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Beiordnung des gewählten Verteidigers als Pflichtverteidiger
Verfahrensgang
- AG Bonn, 14.01.2010 - 51 Gs 75/10
- LG Bonn, 28.01.2010 - 21 Qs 7/10, 21 Qs 773 Js 1043/09 - 7/10, 21 Qs-773 Js 1043/09-7/10
Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 18.01.2011 - O 7/10 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 18.01.2011 - O 7/10
- LG Düsseldorf, 18.01.2011 - 4b O 7/10
- OLG Düsseldorf, 12.04.2012 - 2 U 15/11
- BGH, 05.02.2013 - X ZR 59/12
Rechtsprechung
KAGH, 25.06.2010 - M 7/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- zmv-online.de
Leitender Mitarbeiter im Sinn der MAV0
- schiering.org
- juris (Volltext/Leitsatz)