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   BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 58/76   

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BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 58/76 (https://dejure.org/1978,3565)
BSG, Entscheidung vom 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 58/76 (https://dejure.org/1978,3565)
BSG, Entscheidung vom 21. März 1978 - 7/12/7 RAr 58/76 (https://dejure.org/1978,3565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die Voraussetzungen von Schlechtwettergeld - Antragsstellung auf Schlechtwettergeld durch einen Maurerbetrieb - Zulässigkeit einer gewillkürten Klageänderung - Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens - Umfang der Nachweispflichten bzw. Mitwirkungspflichten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68

    Bindung der Rechtsnachfolger der Parteien durch ein rechtskräftiges Urteil -

    Auszug aus BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 58/76
    Streitig ist insbesondere die Frage, ob der Leiharbeitnehmer auch zu dem Beschäftigungsunternehmen in vertragliche Beziehungen tritt (so die Theorie vom Doppelarbeitsvertrag: Hessel, BB 70, 308; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechtes, Band 1, 3. Aufl, S 244) oder ob zwischen dem Unternehmen für Leiharbeit und den Beschäftigungsunternehmen lediglich eine Aufspaltung der Arbeitgeberfunktionen stattfindet (so die Theorie vom Einzelarbeitsvertrags Becker, Arbeitsrechtliche Probleme der Teilzeitbeschäftigung, Frankfurter Dissertation, 1970, S 52; NJW 1971, 691 [BSG 29.07.1970 - 7 RAr 44/68]; Trieschmann, Das Leiharbeitsverhältnis, Betrieb 1956, Heft 39, Beilage Nr. 16).

    Nach der Theorie vom Einzelarbeitsvertrag handelt es sich allerdings nicht um eine Spaltung in der Weise, daß es zu zwei Arbeitsverträgen kommt, sondern lediglich zu einer "Spaltung der Arbeitgeberfunktionen" (Becker NJW 1971, 691, 692) [BSG 29.07.1970 - 7 RAr 44/68].

    Der Senat hat in bisherigen Entscheidungen zu dieser Theorienfrage nicht Stellung genommen (so zu Recht Becker NJW 1971, 691 [BSG 29.07.1970 - 7 RAr 44/68]).

    Wie der Senat in der Entscheidung vom 29. Juli 1970 (BSGE 31, 235, 242) ausgeführt hat, sind solche Vertragsverhältnisse nicht als verbotene Arbeitsvermittlung anzusehen, "bei denen zwar arbeitsrechtliche Beziehungen zwischen dem einen Arbeitsplatz vergebenden Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer begründet werden, daneben aber ein diese Beziehungen überdauerndes und davon unabhängiges Arbeitsverhältnis zwischen dem Vermittler und dem Arbeitnehmer besteht, sofern in diesem Rechtsverhältnis der Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Beziehungen liegt".

    Der Senat hat ausgeführt, daß der Umgehung des Vermittlungsmonopols der Beklagten durch Verschleierung privater Stellenvermittlung mittels begriffsjuristischer Konstruktionen in der Form des unechten Leiharbeitsverhältnisses entgegenzutreten ist (BSGE 31, 235, 243).

  • BSG, 04.09.1958 - 4 RJ 105/57
    Auszug aus BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 58/76
    Das erscheint deshalb zweifelhaft, weil der Kläger als Gesamtrechtsnachfolger durch Auseinandersetzung mit dem Mitgesellschafter die Rechte der ursprünglich klagenden GmbH übernommen und damit an deren Stelle getreten sein kann (vgl. dazu BSGE 8, 113, 114, 115; Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG § 99 Anm. 7).

    Auf jeden Fall ist im sozialgerichtlichen Verfahren ein Parteiwechsel als Klageänderung auch noch in der Berufungsinstanz zulässig (BSGE 8, 113, 114, 115).

  • BSG, 18.12.1964 - 7 RAr 54/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung materieller

    Auszug aus BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 58/76
    Auch wenn das SWG vom Arbeitgeber bereits gezahlt worden ist, bleibt das Recht des einzelnen Arbeitnehmers auf SWG, auf "Leistung", alleinige Anspruchsgrundlage für die Geltendmachung desselben durch den Arbeitgeber in eigenem Namen (BSGE 22, 181, 183).
  • BSG, 24.08.1966 - 2 RU 176/65

    Unfallrente - Unfallursache - Strafbare Handlung - Kausalzusammenhang mit Unfall

    Auszug aus BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 58/76
    Falle besteht ein die Anwendbarkeit des § 96 SGG rechtfertigender "innerer Zusammenhang" (BSGE 25, 161, 163) zwischen älterem und neuerem Verwaltungsakt.
  • BSG, 23.08.1972 - 5 RKnU 16/70

    Arbeitsunfall eines italienischen Staatsangehörigen im deutschen Bergbau -

    Auszug aus BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 58/76
    Unter Berücksichtigung dieser Norm ziele ist § 96 SGG auch dann (entsprechend) anzuwenden, wenn sich der neue Verwaltungsakt nicht auf den Streitgegenstand "im engeren Sinne" bezieht, mag er auch den ursprünglich angefochtenen Bescheid weder abändern noch ersetzen; vielmehr reicht es aus, wenn der spätere Bescheid im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses ergangen ist und ein streitiges Rechtsverhältnis regelt, das sich an den von dem angefochtenen Verwaltungsakt erfaßten Zeitraum anschließt (BSG SozR Nr. 14 zu § 96; BSGE 34, 255, 257; SozR 3660 § 2 Nr. 1).
  • BSG, 24.10.1956 - 2 RU 114/55
    Auszug aus BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 58/76
    Bei der Einbeziehung eines späteren Bescheides aufgrund des § 96 SGG ist anerkannt, daß ein Vorverfahren bezüglich des späteren Bescheides nicht erforderlich ist (BSGE 4, 24, 26; BSG SozR Nr. 16 zu § 96; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, I/2, 242 s).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 58/76
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 4. April 1967 (BVerfGE 21, 261, 266, 267) verbotene Arbeitsvermittlung dann angenommen, wenn der zugewiesene Arbeitnehmer in den Betrieb der "dritten Person" derart eingeordnet werde, daß er nach der ganzen Gestaltung der gegenseitigen Beziehungen, wenn auch nur auf kurze Dauer, deren Arbeitnehmer werde.
  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 64/62

    Übernahme von Kosten der Krankenhauspflege durch eine Krankenkasse -

    Auszug aus BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 58/76
    Das SG hat dann, falls das Vorverfahren nicht durchgeführt ist, den Beteiligten Gelegenheit zur Nachholung des Vorverfahrens zu geben (BSGE 8, 10; 20, 199; 25, 66; Meyer-Ladewig, § 78 Anm. 3; § 99 Anm. 10).
  • BSG, 18.02.1964 - 1 RA 90/61

    Berücksichtigung rentenerhöhender Beträge bei Erlass eines Rentenbescheides;

    Auszug aus BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 58/76
    Das SG hat dann, falls das Vorverfahren nicht durchgeführt ist, den Beteiligten Gelegenheit zur Nachholung des Vorverfahrens zu geben (BSGE 8, 10; 20, 199; 25, 66; Meyer-Ladewig, § 78 Anm. 3; § 99 Anm. 10).
  • BSG, 15.07.1971 - 7 RAr 30/68

    Schlechtwettergeld - Ausfallanzeige - Ablehnung aus betrieblichen Gründen -

    Auszug aus BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 58/76
    Das Verfahren ist so gestaltet, daß das Arbeitsamt es nur mit dem Arbeitgeber zu tun haben soll, während sich der einzelne Arbeitnehmer wegen des SWG - ebenso wie wegen des Arbeitslohnes, an dessen Stelle es tritt - nur an seinen Arbeitgeber halten soll (BSGE 33, 64, 67 = SozR Nr. 5 zu § 143 l AVAVG).
  • BSG, 02.09.1977 - 7 RAr 22/76

    Betriebsvertretung - Notwendige Beiladung

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Zum zweiten hat der Beklagte seine in dem Widerspruchsbescheid vom 18.7.2005 zum Ausdruck gekommene Rechtsauffassung für den Folgezeitraum in den von ihm erlassenen Bescheiden, die zudem Streitgegenstand des anhängigen Verfahrens sind, wiederholt und hat sie schriftsätzlich im gerichtlichen Verfahren ohne Änderung weiterverfolgt (vgl BSG, Urteil vom 21.3.1978 - 7/12/7 RAr 58/76, SozR 4600 § 143d Nr. 3 S 9 f; andere Ausgangslage als BSG, Urteil vom 24.6.2003 - B 2 U 21/02 R, BSGE 91, 128 = BSG SozR 4-2700 § 157 Nr. 1 RdNr 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2013 - L 3 AS 2030/10
    So hat das BSG für einen im Rahmen der gewillkürten Klageänderung in das Verfahren einbezogenen Verwaltungsakt die Notwendigkeit eines Widerspruchsverfahrens mit der Begründung verneint, bei dem neuen Verwaltungsakt gehe es um dieselbe Rechtsfrage wie in dem zunächst angefochtenen Bescheid, und die Beklagte, die über den Widerspruch zu befinden gehabt hätte, habe der Klageerweiterung zugestimmt (Urteil vom 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 58/76 - Juris).
  • LSG Bayern, 15.03.1995 - L 3 Kn 15/90

    Neufeststellungsbescheid; Klage; Widerspruchsverfahren; Streitgegenstand;

    Das Verlangen, das Vorverfahren nachzuholen, würde dann zu einer sinnwidrigen Verzögerung des Rechtsstreites führen, ohne daß sich der Zweck des Vorverfahrens noch irgendwie verwirklichen ließe (vgl BSG vom 21.3.1978 - 7/12/7 RAr 58/76 = SozR 4600 § 143d Nr. 3).
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