Weitere Entscheidung unten: BSG, 09.02.2022

Rechtsprechung
   BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,8297
BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R (https://dejure.org/2022,8297)
BSG, Entscheidung vom 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R (https://dejure.org/2022,8297)
BSG, Entscheidung vom 09. März 2022 - B 7/14 AS 31/21 R (https://dejure.org/2022,8297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,8297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Bundessozialgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 131a Abs 3 Nr 1 SGB 3, § 16 Abs 1 S 2 Nr 4 SGB 2, § 16 Abs 2 S 1 SGB 2, § 81 SGB 3, § 444a Abs 2 SGB 3
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - berufliche Weiterbildung - schulische Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher - Weiterbildungsprämie - Gleichstellung des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung mit einer Zwischenprüfung - ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II; Gewährung einer Prämie für das Bestehen einer fachtheoretischen Zwischenprüfung im Rahmen der beruflichen Weiterbildung â€" hier einer Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher; Anforderungen an das Vorliegen ...

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - berufliche Weiterbildung - schulische Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher - Weiterbildungsprämie - Gleichstellung des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung mit einer Zwischenprüfung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ; Gewährung einer Prämie für das Bestehen einer fachtheoretischen Zwischenprüfung im Rahmen der beruflichen Weiterbildung - hier einer Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher; Anforderungen an das Vorliegen ...

  • datenbank.nwb.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - berufliche Weiterbildung - schulische Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher - Weiterbildungsprämie - Gleichstellung des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung mit einer Zwischenprüfung - ...

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Z. ./. Jobcenter Duisburg

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Weiterbildungsprämie - gestreckte Abschlussprüfung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 716
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung von Weiterbildungsträgern und

    Auszug aus BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R
    Mit dem Bildungsgutschein hat der Beklagte dem Kläger zwar das Bestehen der Fördervoraussetzungen dem Grunde nach verbindlich bescheinigt (vgl BSG vom 18.5.2010 - B 7 AL 22/09 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 5 RdNr 10; zur Situation bei der zweistufigen Prüfung von Kurzarbeitergeld BSG vom 15.2.1990 - 7 RAr 22/89 - juris RdNr 15; zur Zweistufigkeit des Bildungsgutscheinverfahrens allgemein B. Schmidt in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 81 RdNr 108, 114, Stand November 2021) .

    Damit hat er das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Weiterbildungsförderung verbindlich anerkannt und das ihm zustehende Ermessen ausgeübt (vgl BSG vom 18.5.2010 - B 7 AL 22/09 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 5 RdNr 10; vgl auch Baar in Heinz/Schmidt-De Caluwe/Scholz, SGB III, 7. Aufl 2021, § 81 RdNr 57; Reichel in jurisPK-SGB III, § 81 SGB III RdNr 104, Stand 25.6.2020; B. Schmidt in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 81 RdNr 108, Stand November 2021) .

  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 2/21 R

    Beruflichen Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie bei Bestehen einer

    Auszug aus BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R
    Nach der Rechtsprechung des 11. Senats des BSG (vom 3.11.2021 - B 11 AL 2/21 R - SozR 4-4300 § 131a Nr. 1 RdNr 15 ff) knüpfen die Begriffe "Zwischenprüfung" in § 131a Abs. 3 Nr. 1 SGB III ebenso wie "Abschlussprüfung" in dessen Nr. 2 an die Terminologie des BBiG zur Berufsausbildung an.

    Ob eine planwidrige Regelungslücke vorliegt, ist nach dem Konzept des Gesetzes im Wege der historischen, systematischen und der daraus gewonnenen teleologischen Auslegung zu beurteilen (BSG vom 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R - BSGE 131, 138 = SozR 4-7912 § 55 Nr. 3, RdNr 15 mwN) , wobei den Gesetzesmaterialien entscheidende Bedeutung zukommen kann (vgl BSG vom 3.11.2021 - B 11 AL 2/21 R - SozR 4-4300 § 131a Nr. 1 RdNr 24) .

  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 22/89

    Leisungsverweigerung - Klageart

    Auszug aus BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R
    Mit dem Bildungsgutschein hat der Beklagte dem Kläger zwar das Bestehen der Fördervoraussetzungen dem Grunde nach verbindlich bescheinigt (vgl BSG vom 18.5.2010 - B 7 AL 22/09 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 5 RdNr 10; zur Situation bei der zweistufigen Prüfung von Kurzarbeitergeld BSG vom 15.2.1990 - 7 RAr 22/89 - juris RdNr 15; zur Zweistufigkeit des Bildungsgutscheinverfahrens allgemein B. Schmidt in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 81 RdNr 108, 114, Stand November 2021) .
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung der

    Auszug aus BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R
    Ein Ermessen steht dem Leistungsträger mithin nur dann zu, wenn auch das SGB III ein solches vorsieht (zur Leistungshöhe BSG vom 6.4.2011 - B 4 AS 117/10 R - BSGE 108, 80 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 6, RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe des Zuschusses zum Versicherungsbeitrag zur privaten

    Auszug aus BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R
    aa) Grundsätzlich kann im Wege des Analogieschlusses die für den normierten Tatbestand im Gesetz gegebene Regel auf einen vom Gesetz nicht bzw nur unzureichend geregelten Tatbestand übertragen werden, wenn beide Tatbestände infolge ihrer Ähnlichkeit in den für die gesetzliche Bewertung maßgeblichen Hinsichten gleich zu bewerten sind bzw der Gesetzgeber ausgehend von den für die herangezogenen Gesetzesvorschriften maßgebenden Grundsätzen zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen wäre (BSG vom 18.1.2011 - B 4 AS 108/10 R - BSGE 107, 217 = SozR 4-4200 § 26 Nr. 1, RdNr 35 mwN) .
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R
    Der Leistungsausschluss aus § 7 Abs. 5 SGB II bezieht sich nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift nur auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (BSG vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 28/06 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 8 RdNr 28; Harks in jurisPK-SGB II, § 16 RdNr 37, Stand 28.6.2021; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, K § 16 RdNr 53, Stand April 2021) .
  • BSG, 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsforderung - Beitragsabfindung - starker

    Auszug aus BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R
    Ob eine planwidrige Regelungslücke vorliegt, ist nach dem Konzept des Gesetzes im Wege der historischen, systematischen und der daraus gewonnenen teleologischen Auslegung zu beurteilen (BSG vom 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R - BSGE 131, 138 = SozR 4-7912 § 55 Nr. 3, RdNr 15 mwN) , wobei den Gesetzesmaterialien entscheidende Bedeutung zukommen kann (vgl BSG vom 3.11.2021 - B 11 AL 2/21 R - SozR 4-4300 § 131a Nr. 1 RdNr 24) .
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen

    Auszug aus BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R
    Nach den Feststellungen des LSG ist offen, ob der Kläger eine dem Grunde nach über das BAföG förderfähige Ausbildung absolviert (zur Maßgeblichkeit der abstrakten Förderungsfähigkeit einer Ausbildung schon BSG vom 1.7.2009 - B 4 AS 67/08 R - RdNr 14) oder den Berufsabschluss des Erziehers im Rahmen einer Maßnahme erworben hat, die berufliche Weiterbildung war.
  • BSG, 25.05.2022 - B 11 AL 29/21 R

    Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Bestehen des

    Dieser Rechtsprechung hat sich der 7. Senat des BSG inzwischen ausdrücklich angeschlossen (BSG vom 9.3.2022 - B 7/14 AS 31/21 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 22 f).

    Der 7. Senat des BSG hat bereits entschieden, dass es sich bei der Anspruchsgrundlage des § 131a Abs. 3 Nr. 1 SGB III um eine analogiefähige Norm handelt, die eine planwidrige Regelungslücke aufweist (BSG vom 9.3.2022 - B 7/14 AS 31/21 R - RdNr 30) .

    Dieses hat sie auszuüben, ehe sie einen Bildungsgutschein ausstellt, sodass es im vorliegenden Verfahren keine Rolle mehr spielt (vgl BSG vom 9.3.2022 - B 7/14 AS 31/21 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 17) .

    Auch durch die Einfügung von § 48 Abs. 3 BBiG, der es Umschülern ausdrücklich ermöglicht, auf eigenen Antrag an Zwischenprüfungen teilzunehmen, hat er "seine Absicht untermauert, einem möglichst großen Kreis von erfolgreichen Weiterzubildenden den Zugang zu Weiterbildungsprämien zu eröffnen" (so schon BSG vom 9.3.2022 - B 7/14 AS 31/21 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 30) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - L 9 AL 41/22
    Nach der Entscheidung des BSG ist das Verfahren fortgeführt worden und die Beteiligten sind auch auf die Entscheidung des BSG vom 09.03.2022 (B 7/14 AS 31/21 R) hingewiesen worden.

    Die Beklagte hat der Klägerin einen Bildungsgutschein (§ 81 Abs. 4 SGB III) ausgestellt und damit das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Weiterbildungsförderung verbindlich anerkannt (BSG Urteil vom 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R).

    Unmittelbar aus § 131a Abs. 3 Nr. 1 SGB III kann die Klägerin zwar keinen Zahlungsanspruch auf die Prämie ableiten, weil die Vorschrift für Zwischenprüfungen bei Weiterbildungsmaßnahmen gilt, die zu einem Berufsabschluss führen, der vom BBiG und vergleichbaren Vorschriften erfasst wird (BSG Urteil vom 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R).

    Die Dauer der Maßnahme der beruflichen Bildung und der Zeitraum zwischen dem ersten und dem zweiten Teil der Abschlussprüfung gebieten vorliegend eine Gleichstellung mit Fällen, in denen im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung an einer Zwischenprüfung teilgenommen werden kann (BSG Urteil vom 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R).

    Durch die Ausstellung des Bildungsgutscheins hat sich die Beklagte auch hinsichtlich der Rechtsfolgen aus § 131a Abs. 3 SGB III gebunden, wenn der Tatbestand der Vorschrift erfüllt ist (BSG Urteil vom 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R).

    Die Beklagte hat trotz des eindeutigen und für den vorliegenden Fall einschlägigen Urteils des BSG vom 09.03.2022 (B 7/14 AS 31/21 R) den Anspruch nicht anerkannt.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2022 - L 8 AL 1596/22
    Auch das BSG habe aktuell auf die Anforderungen einer mehrjährigen Ausbildung hingewiesen (BSG, Urteil vom 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R -, Rdnr. 26; juris).

    Auch nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R -, juris Rdnr. 30) war ausweislich der Materialien zum AWStG (Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung vom 18.7.2016, BGBl I 1710) eine Gleichbehandlung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflicher Weiterbildung bei der Prämienzahlung intendiert.

    Ein Entschließungsermessen hinsichtlich des "Ob" der Prämienzahlung ist dem Beklagten bei Vorliegen der Voraussetzungen aus § 131a Abs. 3 SGB III nicht mehr eröffnet (vgl. BSG, Urteil vom 09.03.2022, B 7/14 AS 31/21 -, juris Rdnr. 17).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2023 - L 2 AL 49/18

    Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Bestehen einer

    Nachdem der Senat die Beteiligten auf das Urteil des BSG vom 9. März 2022 - B 7/14 AS 31/21 R - hingewiesen hatte, ist der Prozessbevollmächtigte der Ansicht, dass diese Entscheidung seine Auffassung stütze.

    Das Bundessozialgericht hat sich bislang in drei Urteilen (Urteil vom 3. November 2021 - B 11 AL 2/21 R - Urteil vom 9. März 2022 - B 7/14 AS 31/21 R - Urteil vom 25. Mai 2022 - B 11 AL 29/21 R -) mit der Frage zu befassen gehabt, inwieweit im Rahmen einer teleologischen Extension und Analogie über den Wortlaut der Vorschrift hinaus neben der Zwischenprüfung auch der sog. erste Teil einer gestreckten Abschlussprüfung prämienberechtigt sein kann.

  • LSG Hamburg, 13.06.2022 - L 4 AS 278/21

    Ausschluss von Leistungen der Grundsicherung als Zuschuss bei Förderungsfähigkeit

    Es ist nicht ausgeschlossen, demjenigen, der eine dem Grund nach förderungsfähige Ausbildung absolviert, Eingliederungsleistungen zukommen zu lassen (BSG, Urteil vom 9.3.2022 - B 7/14 AS 31/21 R).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2023 - L 2 AL 47/18

    Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Bestehen einer

    Das Bundessozialgericht hat sich bislang in drei Urteilen (Urteil vom 3. November 2021 - B 11 AL 2/21 R - Urteil vom 9. März 2022 - B 7/14 AS 31/21 R - Urteil vom 25. Mai 2022 - B 11 AL 29/21 R -) mit der Frage zu befassen gehabt, inwieweit im Rahmen einer teleologischen Extension und Analogie über den Wortlaut der Vorschrift hinaus neben der Zwischenprüfung auch der sog. erste Teil einer gestreckten Abschlussprüfung prämienberechtigt sein kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 09.02.2022 - B 7/14 AS 31/21 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,15566
BSG, 09.02.2022 - B 7/14 AS 31/21 R (https://dejure.org/2022,15566)
BSG, Entscheidung vom 09.02.2022 - B 7/14 AS 31/21 R (https://dejure.org/2022,15566)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - B 7/14 AS 31/21 R (https://dejure.org/2022,15566)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,15566) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ; Gewährung einer Prämie für das Bestehen einer fachtheoretischen Zwischenprüfung im Rahmen der beruflichen Weiterbildung - hier einer Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher; Anforderungen an das Vorliegen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 2/21 R

    Beruflichen Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie bei Bestehen einer

    Auszug aus BSG, 09.02.2022 - B 7/14 AS 31/21 R
    Nach der Rechtsprechung des 11. Senats des BSG (vom 3.11.2021 - B 11 AL 2/21 R - SozR 4-4300 § 131a Nr. 1 RdNr 15 ff) knüpfen die Begriffe "Zwischenprüfung" in § 131a Abs. 3 Nr. 1 SGB III ebenso wie "Abschlussprüfung" in dessen Nr. 2 an die Terminologie des BBiG zur Berufsausbildung an.

    Ob eine planwidrige Regelungslücke vorliegt, ist nach dem Konzept des Gesetzes im Wege der historischen, systematischen und der daraus gewonnenen teleologischen Auslegung zu beurteilen ( BSG vom 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R - BSGE 131, 138 = SozR 4-7912 § 55 Nr. 3, RdNr 15 mwN), wobei den Gesetzesmaterialien entscheidende Bedeutung zukommen kann (vgl BSG vom 3.11.2021 - B 11 AL 2/21 R - SozR 4-4300 § 131a Nr. 1 RdNr 24).

  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung von Weiterbildungsträgern und

    Auszug aus BSG, 09.02.2022 - B 7/14 AS 31/21 R
    Mit dem Bildungsgutschein hat der Beklagte dem Kläger zwar das Bestehen der Fördervoraussetzungen dem Grunde nach verbindlich bescheinigt (vgl BSG vom 18.5.2010 - B 7 AL 22/09 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 5 RdNr 10; zur Situation bei der zweistufigen Prüfung von Kurzarbeitergeld BSG vom 15.2.1990 - 7 RAr 22/89 - juris RdNr 15; zur Zweistufigkeit des Bildungsgutscheinverfahrens allgemein B. Schmidt in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 81 RdNr 108, 114, Stand November 2021).

    Damit hat er das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Weiterbildungsförderung verbindlich anerkannt und das ihm zustehende Ermessen ausgeübt (vgl BSG vom 18.5.2010 - B 7 AL 22/09 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 5 RdNr 10; vgl auch Baar in Heinz/Schmidt-De Caluwe/Scholz, SGB III , 7. Aufl 2021, § 81 RdNr 57; Reichel in jurisPK- SGB III , § 81 SGB III RdNr 104, Stand 25.6.2020; B. Schmidt in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 81 RdNr 108, Stand November 2021).

  • BSG, 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsforderung - Beitragsabfindung - starker

    Auszug aus BSG, 09.02.2022 - B 7/14 AS 31/21 R
    Ob eine planwidrige Regelungslücke vorliegt, ist nach dem Konzept des Gesetzes im Wege der historischen, systematischen und der daraus gewonnenen teleologischen Auslegung zu beurteilen ( BSG vom 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R - BSGE 131, 138 = SozR 4-7912 § 55 Nr. 3, RdNr 15 mwN), wobei den Gesetzesmaterialien entscheidende Bedeutung zukommen kann (vgl BSG vom 3.11.2021 - B 11 AL 2/21 R - SozR 4-4300 § 131a Nr. 1 RdNr 24).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung der

    Auszug aus BSG, 09.02.2022 - B 7/14 AS 31/21 R
    Ein Ermessen steht dem Leistungsträger mithin nur dann zu, wenn auch das SGB III ein solches vorsieht (zur Leistungshöhe BSG vom 6.4.2011 - B 4 AS 117/10 R - BSGE 108, 80 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 6, RdNr 14 mwN).
  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 22/89

    Leisungsverweigerung - Klageart

    Auszug aus BSG, 09.02.2022 - B 7/14 AS 31/21 R
    Mit dem Bildungsgutschein hat der Beklagte dem Kläger zwar das Bestehen der Fördervoraussetzungen dem Grunde nach verbindlich bescheinigt (vgl BSG vom 18.5.2010 - B 7 AL 22/09 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 5 RdNr 10; zur Situation bei der zweistufigen Prüfung von Kurzarbeitergeld BSG vom 15.2.1990 - 7 RAr 22/89 - juris RdNr 15; zur Zweistufigkeit des Bildungsgutscheinverfahrens allgemein B. Schmidt in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 81 RdNr 108, 114, Stand November 2021).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe des Zuschusses zum Versicherungsbeitrag zur privaten

    Auszug aus BSG, 09.02.2022 - B 7/14 AS 31/21 R
    aa) Grundsätzlich kann im Wege des Analogieschlusses die für den normierten Tatbestand im Gesetz gegebene Regel auf einen vom Gesetz nicht bzw nur unzureichend geregelten Tatbestand übertragen werden, wenn beide Tatbestände infolge ihrer Ähnlichkeit in den für die gesetzliche Bewertung maßgeblichen Hinsichten gleich zu bewerten sind bzw der Gesetzgeber ausgehend von den für die herangezogenen Gesetzesvorschriften maßgebenden Grundsätzen zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen wäre ( BSG vom 18.1.2011 - B 4 AS 108/10 R - BSGE 107, 217 = SozR 4-4200 § 26 Nr. 1, RdNr 35 mwN).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen

    Auszug aus BSG, 09.02.2022 - B 7/14 AS 31/21 R
    Nach den Feststellungen des LSG ist offen, ob der Kläger eine dem Grunde nach über das BAföG förderfähige Ausbildung absolviert (zur Maßgeblichkeit der abstrakten Förderungsfähigkeit einer Ausbildung schon BSG vom 1.7.2009 - B 4 AS 67/08 R - RdNr 14) oder den Berufsabschluss des Erziehers im Rahmen einer Maßnahme erworben hat, die berufliche Weiterbildung war.
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus BSG, 09.02.2022 - B 7/14 AS 31/21 R
    Der Leistungsausschluss aus § 7 Abs. 5 SGB II bezieht sich nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift nur auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ( BSG vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 28/06 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 8 RdNr 28; Harks in jurisPK- SGB II , § 16 RdNr 37, Stand 28.6.2021; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II , K § 16 RdNr 53, Stand April 2021).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht