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   BSG, 30.06.1970 - 7/2 RU 35/68   

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https://dejure.org/1970,5391
BSG, 30.06.1970 - 7/2 RU 35/68 (https://dejure.org/1970,5391)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1970 - 7/2 RU 35/68 (https://dejure.org/1970,5391)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1970 - 7/2 RU 35/68 (https://dejure.org/1970,5391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 961
  • VersR 1971, 0656
  • VersR 1971, 656
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.07.2010 - L 2 R 158/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Berufungsfrist -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 11.2.1982 III ZR 39/81 und vom 13.5.1992 VIII ZR 190/91) sowie des Bundessozialgerichts (Urteil vom 30.6.1970 7/2 RU 35/68) könne zwar auch ein unleserliches Schriftgebilde als Unterschrift anzusehen sein.

    Das Bundessozialgericht hatte sich bereits im Jahr 1970 (Urteil vom 30.6.1970 7/2 RU 35/68) dahingehend geäußert, es könne zwar auch ein unleserliches Schriftgebilde als Unterschrift anzusehen sein.

    Individuellen Handschreibweisen, bei der ein "n" durchaus einem "u" ähnelt, ist Rechnung zu tragen, da selbst Unterschriften derselben Person Variationsbreiten aufweisen können und Abschleifungsprozessen angemessen Rechnung zu tragen ist (BGH, Urteil vom 10.7.1997, aaO, Rn 10 und BSG, Urteil vom 30.6.1970, aaO, Rn 16).

  • BSG, 06.10.2016 - B 5 R 45/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Gewährung der

    a) Mit dem Begriff der Unterschrift verbindet der Sprachgebrauch ein Gebilde aus Buchstaben einer üblichen Schrift, dh einen Schriftzug, der sich - ohne lesbar sein zu müssen- als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt (BSG Urteil vom 30.6.1970 - 7/2 RU 35/68 - SozR Nr. 12 zu § 151 SGG - Juris RdNr 16; BAG Urteil vom 25.2.2015 - 5 AZR 849/13 - BAGE 151, 66 RdNr 19 mwN) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.04.2013 - L 26 AS 520/12

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Antrag auf

    Mit dem Begriff der Unterzeichnung verbindet der Sprachgebrauch ein Gebilde aus Buchstaben, einen Schriftzug (BSG, Urteil vom 30. Juni 1970, 7/2 RU 35/68 in SozR Nr. 12 zu § 151 SGG).

    Es muss ein Mindestmaß an Ähnlichkeit mit dieser Schrift in dem Sinn erhalten geblieben sein, dass ein Dritter, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauslesen kann, der Unterzeichnende also erkennbar bleibt (BSG, Urteil vom 30. Juni 1970, a.a.O.).

  • BSG, 07.12.2022 - B 5 R 56/22 BH

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Strichfolgen in stets wechselnder

    Die Strichfolgen in stets wechselnder Gestalt, mit der die im Namen des Klägers übersandten handschriftlich gefertigten Schriftstücke abschließen, lassen eine auch nur ansatzweise Ähnlichkeit mit einzelnen Buchstaben seines Namens nicht erkennen (zu den Anforderungen an eine Unterschrift vgl BSG Urteil vom 30.6.1970 - 7/2 RU 35/68 - SozR Nr. 12 zu § 151 SGG = juris RdNr 16, unter Hinweis auf BGH Urteil vom 7.1.1959 - 2 StR 550/58 - juris RdNr 7 ff; zur einfachen Signatur bei elektronischen Dokumenten vgl BSG Beschluss vom 16.2.2022 - B 5 R 198/21 B - NJW 2022, 1334 RdNr 9) .
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