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   RG, 24.11.1922 - I 7/22   

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RG, 24.11.1922 - I 7/22 (https://dejure.org/1922,710)
RG, Entscheidung vom 24.11.1922 - I 7/22 (https://dejure.org/1922,710)
RG, Entscheidung vom 24. November 1922 - I 7/22 (https://dejure.org/1922,710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Verletzung der Zeugnispflicht durch Verschweigung einer erheblichen Tatsache, nach welcher der Zeuge nicht gefragt worden ist. 2. Gibt § 54 StPO. dem Zeugen das Recht, eine Tatsache zu verschweigen, deren Bekundung ihm oder einem Angehörigen die Gefahr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 57, 152
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Eine Wiederaufnahme zuungunsten der betroffenen Person ist in sieben der ausgewerteten Staaten (vgl. auch Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, WD 7 - 3000 - 262/18 und WD 7 - 3000 - 007/22) insgesamt unzulässig.
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Er darf Belastendes nicht bloß verschweigen, sondern muß es ausdrücklich ablehnen, ihm gefährlich erscheinende Fragen zu beantworten (RGSt 57, 152 [153]; BGHSt 7, 127 [128]) mit den damit verbundenen ungünstigen Auswirkungen gegenüber Verfahrensbeteiligten und Öffentlichkeit.
  • BGH, 23.11.2020 - 5 StR 172/20

    Urteil des Landgerichts Leipzig wegen falscher uneidlicher Aussage einer Beamtin

    Gegenstand der Vernehmung zur Sache ist hier allgemein der "Gegenstand der Untersuchung' nach § 69 Abs. 1 StPO, der dem Zeugen vor seiner Vernehmung zu bezeichnen ist (BGH, Urteil vom 17. Februar 1976 - 1 StR 756/75; RGSt 57, 152 ff.; Ruß in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., Vorbemerkungen zu den §§ 153 ff. Rn. 20a; MüKoStGB/Müller, 3. Aufl., § 153 Rn. 21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 8/22

    Iran: Zur Gruppenverfolgung wegen längerem Aufenthalt im westlichen Ausland;

    Soweit Amnesty International ausgeführt hat, dass sämtliche Iranerinnen und Iraner, die außerhalb des Landes Zuflucht gesucht haben und zwangsweise zurückgeführt werden, von den iranischen Behörden potentiell als regierungskritisch betrachtet würden, allein deshalb, weil sie Zuflucht in einem anderen Land gesucht haben und unabhängig von einem konkreten Gefährdungsprofil, und sie gefährdet seien, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden (Amnesty International , Stellungnahme zum Verfahren 2 LB 7/22 vom 20. April 2023, Fragen 1-4), ergibt sich daraus nichts anderes.
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 9/22

    Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger

    Soweit Amnesty International ausgeführt hat, dass sämtliche Iranerinnen und Iraner, die außerhalb des Landes Zuflucht gesucht haben und zwangsweise zurückgeführt werden, von den iranischen Behörden potentiell als regierungskritisch betrachtet würden, allein deshalb, weil sie Zuflucht in einem anderen Land gesucht haben und unabhängig von einem konkreten Gefährdungsprofil, und sie gefährdet seien, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden (Amnesty International , Stellungnahme zum Verfahren 2 LB 7/22 vom 20. April 2023, Fragen 1-4), ergibt sich daraus nichts anderes.
  • LG Aachen, 28.08.2018 - 65 KLs 9/18
    Der Gutschein von Matratzen C im Wert von 250 EUR konnte im Rahmen der Wohnungsdurchsuchung vom Mai xxxx in der damaligen Wohnung des Angeklagten M aufgefunden und sichergestellt werden (Asservat 7/22).

    Hierbei wurden u.a. die zwei eingezogenen Mobiltelefone des Angeklagten vom Typ ZTE xxxxx (Asservat 7/14) und Samsung GTi xxxx (Asservat 7/13), die eingezogenen Matratzen C-Gutscheine über jeweils 250 EUR vom xx.xx.xxxx (Asservat 7/22) und vom xx.xx.xxxx (Asservat 7/20) sowie ein Schreiben adressiert an I L R , Aufkleber mit den Namen "P " und "M D" sowie ein Zettel mit Aufdrucken für Namensschilder "L R", "P " und "M D" (Asservate 7/19) aufgefunden und sichergestellt.

  • VG Osnabrück, 12.04.2023 - 5 B 70/23

    Iran: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel für alleinstehende Frau,

    Unter Berücksichtigung dieser Maßgaben und den dem Gericht vorliegenden Erkenntnismitteln bestehen nach Auffassung des Gerichts keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass das Asylverfahren und die Unterbringungs- und Aufnahmebedingungen in Italien grundlegende systemische Mängel aufweisen und regelhaft so defizitär sind, dass zu erwarten ist, dass der jungen, alleinstehenden und erwerbsfähigen Antragstellerin im Seite 7/22 konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit in Italien eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne der Art. 4 GRCh oder Art. 3 EMRK droht (aa.).
  • VG Hamburg, 27.03.2023 - 9 A 1520/20

    Iran: Dublin Italien: Familieneinheit in Italien möglich, keine systemischen

    Soweit auch in Italien - wie in vielen anderen europäischen Ländern - der Bedarf an Unterkünften dadurch steigt, dass zahlreiche Menschen aufgrund des Krieges in der Ukraine von dort flüchten (vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe, Stellungnahme an das VG Karlsruhe vom 29.4.2022, S. 4, Asyldokumentation des OVG Hamburg, Italien, G 7/22, im Folgenden: SFH, Stellungnahme vom 29.4.2022), sind eine Aufstockung der Plätze im Aufnahmesystem sowie weitere Unterbringungsprojekte geplant (aida, Country Report Italy 2021, S. 20; 113 f.).
  • VG Lüneburg, 16.05.2022 - 5 A 119/21

    Iran: Dublin Bulgarien; Ablehnung des Asylantrags in Deutschland als unzulässig

    Seite 7/22 -, juris Rn. 26 ff.; VG Stuttgart, Urt. v. 25.2.2021 - A 4 K 213/20 -, juris Rn. 30 ff.; VG Bayreuth, Urt. v. 10.2.2021 - B K 20.31318 -, juris Rn. 36 ff.; a.A. VG Hannover, Urt. v. 24.3.2021 - 3 A 5416/19 -, juris Rn. 40; VG Bremen, Urt. v. 28.8.2020 - 2 K 119/18 -, juris Rn. 36 ff.).
  • VG Lüneburg, 17.05.2023 - 1 A 87/22

    Kolumbien: keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung oder drohender

    Seite 7/22 die ELN oder aber andere kriminelle Banden, betroffen sind, grundsätzlich möglich, sich innerhalb des Staatsgebiets Kolumbiens einer solchen Bedrohung zu entziehen, indem sie in eine andere Stadt umziehen (st. Rspr. der Kammer, zuletzt etwa Urt. 3.5.2023 - 1 A 30/22 -, n.v.; Urt. v. 3.4.2023 - 1 A 147/21 -, n.v.; Urt. v. 1.3.2023 - 1 A 115/21 - Urt. v. 6.2.2023 - 1 A 268/20 -, n.v.; Urt. v. 31.1.2023 - 1 A 45/21 - Urt. v. 30.11.2022 - 1 A 243/20 -, n.v.; ebenso u.a. VG Oldenburg, Urt. v. 6.10.2021 - 13 A 116/21 -, juris; VG Stade, Urt. v. 7.7.2021 - 6 A 3758/17 -, juris; VG Osnabrück, Urt. v. 19.5.2021 - 2 A 10/21 -, juris).
  • VG Hamburg, 14.02.2023 - 9 A 3390/17

    Somalia: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel, Suspendierung,

  • BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52
  • BGH, 11.11.1954 - 3 StR 422/54
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 505/51
  • VG Gelsenkirchen, 15.08.2023 - 12a K 2687/19

    Abschiebungsverbot Vollstreckungshindernis, innerstaatliches familiäre Bindungen

  • VG Saarlouis, 10.07.2023 - 5 K 322/21

    Afghanistan: rechtswidriger Widerruf eines Abschiebungsverbots; keine wesentliche

  • VG Stade, 21.09.2023 - 3 A 1226/20

    Simbabwe

  • VG Oldenburg, 11.03.2022 - 15 A 3111/19

    Irak: Keine flüchtlingsrelevante Verfolgung wegen Abwendung vom Islam; Keine

  • VG Oldenburg, 17.11.2021 - 15 A 3983/17

    Irak: Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig, § 77 Abs. 2 AsylG. Auch vor dem

  • VG Stade, 26.04.2021 - 2 A 239/19

    Irak: Klage abgewiesen. Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig.

  • VG Oldenburg, 18.05.2021 - 13 A 5283/17

    Iran: Konversion; Klage abgewiesen; Hinwendung zum Christentum im Herkunftsland

  • VG Hannover, 13.04.2021 - 6 A 6731/17

    Irak: keine religiös geprägte Gruppenverfolgung von Friseuren; westlicher

  • BGH, 19.06.1958 - 4 StR 123/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.01.1955 - 3 StR 527/54

    Rechtsmittel

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