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   BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R   

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BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R (https://dejure.org/2008,3270)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R (https://dejure.org/2008,3270)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - B 7/7a AL 16/07 R (https://dejure.org/2008,3270)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber - Vergleich - arbeitsmarktliche Interessen - Arbeitgeberinteressen

  • openjur.de

    Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber; Vergleich; arbeitsmarktliche Interessen; Arbeitgeberinteressen; Antragserfordernis; Anspruchsvoraussetzung; Wegfall der Kausalitätsprüfung und Prognoseentscheidung; erschwerte Vermittelbarkeit; Ermessensreduzierung; Beschäftigung ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistungen für Arbeitgeber - Voraussetzungen der Förderung eines Arbeitsverhältnisses unter Verwandten - Eingliederungszuschuss für Minderleistung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung eines Eingliederungszuschusses; Ermessen hinsichtlich der Gewährung eines Eingliederungszuschusses; Wegfall der Kausalitätsprüfung und der Prognoseentscheidung auf der Ebene der Anspruchsvoraussetzungen bei Gewährung eines ...

  • Judicialis

    SGB III F: 23.12.2003 § 217 S 1; ; SGB III F: 23.12.2003 § 217 S 2; ; SGB III F: 24.03.1997 § 217 S 1; ; SGB III F: 24.03.1997 § 217 S 2; ; SGB III F: 12.10.2001 § 218 Abs 1 Nr 2; ... ; SGB III F: 23.12.2003 § 323 Abs 1 S 1; ; SGB III F: 23.12.2003 § 324 Abs 1 S 1; ; SGB I § 39 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Zahlung eines Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 291 (Ls.)
  • NZA-RR 2009, 39
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 20/05 R

    Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber - Beginn der Antragsfrist -

    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R
    Nach § 324 Abs. 1 Satz 1 SGB III (hier ebenfalls in der Fassung, die die Norm durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt erhalten hat) bedarf es der Antragstellung - damit auch ersatzweise der Zustimmung - vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses (vgl dazu BSG SozR 4-4300 § 324 Nr. 2 RdNr 13).

    Erfüllt ist nach den tatsächlichen Feststellungen des LSG auch die materiell-rechtliche Voraussetzung, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf Grund eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt (vgl zu diesen Voraussetzungen BSG SozR 4-4300 § 324 Nr. 2 RdNr 16).

    Demgemäß ist das Bundessozialgericht (BSG) bereits zu § 217 Satz 1 SGB III aF, nach dem der Arbeitgeber "zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen" erhalten konnte, davon ausgegangen, dass mit der Formulierung "zum Ausgleich der Minderleistungen" nur eine allgemeine Zielsetzung umschrieben war (BSG SozR 4-4300 § 324 Nr. 2 RdNr 17).

    Der Senat hatte aus dieser Vorgabe gefolgert, dass eine Förderung ausgeschlossen sei, wenn der Arbeitnehmer auch ohne den Zuschuss eingestellt worden und somit die Eingliederung auch ohne Förderung erfolgt wäre (BSG SozR 4-4300 § 324 Nr. 2 RdNr 21 f); neben dieser kausalen Beziehung war die Förderungsbedürftigkeit - gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbar -prognostisch zu beurteilen, wobei nicht nur die in der Person des Arbeitnehmers liegenden Umstände, sondern auch der Arbeitsmarkt zu berücksichtigen waren (BSG, aaO, RdNr 22).

  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R
    Mit der Neufassung der §§ 217 ff SGB III ab 1. Januar 2004 sollten die Eingliederungszuschüsse zusammengeführt, vereinfacht und damit in der Praxis handhabbarer gemacht werden (BT-Drucks 15/1515, S 74); mit dem Wegfall der Kausalitätsprüfung und der Prognoseentscheidung auf der Ebene der Anspruchsvoraussetzungen hat der Gesetzgeber insoweit den bereits mit der Fassung des § 217 SGB III aF zum Ausdruck gebrachten Bedenken Rechnung getragen, dass nur in seltenen Fällen mit Sicherheit festgestellt werden könne, ob der Arbeitslose ohne Förderung nicht oder nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann (BT-Drucks 13/4941, S 192 zu § 215).

    Den Gesetzesmaterialien ist insoweit zu entnehmen, dass eine zielgruppenorientierte Förderung gewollt ist, wenn dort als Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen insbesondere Geringqualifizierte, jüngere Arbeitnehmer, die eine außerbetriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, sowie Berufsrückkehrer beschrieben werden (BT-Drucks 15/1515, S 93 zu § 218).

    Im Ansatz ist das LSG bei der Beurteilung dieser Frage zu Recht davon ausgegangen, dass für die Bestimmung des Personenkreises der förderungsbedürftigen Arbeitnehmer weiterhin die in § 218 Abs. 1 SGB III aF (bis 31. Dezember 2003) geregelten Fallgruppen eine Orientierung bieten (David/Coseriu in Eicher/Schlegel, SGB III, § 217 RdNr 25 f; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III, K § 217 RdNr 25, Stand Oktober 2005), weil der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 217 SGB III den Kreis der förderungsberechtigten Personen nicht einschränken wollte (BT-Drucks 15/1515, S 74).

  • BSG, 12.05.1993 - 7/9b RAr 14/92

    Arbeitslosigkeit - Legaldefinition - Einarbeitungszuschuß

    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R
    Der Arbeitgeber hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Leistung, sondern nur auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (§ 39 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - iVm § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG); in diesem Recht ist er dann nicht verletzt, wenn sich die ablehnende Entscheidung schon deshalb als rechtmäßig erweist, weil die Tatbestandsvoraussetzungen für einen Eingliederungszuschuss nicht vorliegen (vgl BSGE 72, 242, 243 f = SozR 3-4100 § 49 Nr. 5 S 17).

    Letztlich hätte dann die Beklagte unzulässigerweise ihr Ermessen durch eine zusätzliche verfahrensrechtliche Regelung gebunden, die allenfalls durch eine entsprechende Anordnung (§ 222 SGB III) hätte getroffen werden dürfen (vgl zu der ähnlichen Situation der durch DA vorgesehenen Arbeitslosmeldung des Arbeitnehmers für die Gewährung eines Einarbeitungszuschusses: BSGE 72, 242, 245 f = SozR 3-4100 § 49 Nr. 5 S 18 f).

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R
    Mit der Neufassung der §§ 217 ff SGB III ab 1. Januar 2004 sollten die Eingliederungszuschüsse zusammengeführt, vereinfacht und damit in der Praxis handhabbarer gemacht werden (BT-Drucks 15/1515, S 74); mit dem Wegfall der Kausalitätsprüfung und der Prognoseentscheidung auf der Ebene der Anspruchsvoraussetzungen hat der Gesetzgeber insoweit den bereits mit der Fassung des § 217 SGB III aF zum Ausdruck gebrachten Bedenken Rechnung getragen, dass nur in seltenen Fällen mit Sicherheit festgestellt werden könne, ob der Arbeitslose ohne Förderung nicht oder nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann (BT-Drucks 13/4941, S 192 zu § 215).

    Sowohl hinsichtlich des Entschließungsermessens, also der Frage, ob die Arbeitgeberleistung überhaupt gewährt werden darf, als auch hinsichtlich des Auswahlermessens, dh, in welcher Höhe bzw für welche Dauer Eingliederungszuschüsse zu leisten sind, gibt § 217 Satz 2 SGB III mit dem Umfang der Minderleistung und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen Ermessenskriterien vor (BT-Drucks 13/4941, S 192 zu § 217).

  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R
    Dies entspricht auch der Praxis der Beklagten (zur Zulässigkeit der Feststellungen derartiger - genereller - Tatsachen: Dreher in Festschrift "50 Jahre BSG", 2004, S 791 ff; Rauscher, SGb 1986, 45 ff; Eicher, SGb 1986, 501 ff; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 S 58 f; BSG, Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3 RK 16/94 - USK 9495), gestützt auf die interne DA (vgl zu dieser Problematik allgemein: BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 2 S 11 f mwN) zur Anwendung des § 217 SGB III, mit der die Beklagte zulässigerweise ihr Ermessen selbst gebunden hat (dazu allgemein: Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl, § 114 RdNr 42 f; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl, § 40 RdNr 26).
  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 37/96 R

    Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose - gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R
    Dies entspricht auch der Praxis der Beklagten (zur Zulässigkeit der Feststellungen derartiger - genereller - Tatsachen: Dreher in Festschrift "50 Jahre BSG", 2004, S 791 ff; Rauscher, SGb 1986, 45 ff; Eicher, SGb 1986, 501 ff; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 S 58 f; BSG, Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3 RK 16/94 - USK 9495), gestützt auf die interne DA (vgl zu dieser Problematik allgemein: BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 2 S 11 f mwN) zur Anwendung des § 217 SGB III, mit der die Beklagte zulässigerweise ihr Ermessen selbst gebunden hat (dazu allgemein: Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl, § 114 RdNr 42 f; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl, § 40 RdNr 26).
  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96

    Besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesses bei der Förderung der Teilnahme von

    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R
    Vielmehr sind die individuellen subjektiven und objektiven Interessen des Klägers sorgfältig gegen die objektiven Arbeitsmarktinteressen abzuwägen, die auch die Interessen der Sch. an einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt einschließen (vgl dazu BSG SozR 3-4460 § 9 Nr. 1 S 4 f und SozR 3-4100 § 43 Nr. 2 S 6 f, wo allerdings das arbeitsmarktliche Interesse aufgrund gesonderter anderer gesetzlicher Regelung nicht einbezogen wurde).
  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96

    Begriff des Betriebes iS. des § 43 Abs. 2 S. 1 AFG , Merkmal des besonderen

    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R
    Vielmehr sind die individuellen subjektiven und objektiven Interessen des Klägers sorgfältig gegen die objektiven Arbeitsmarktinteressen abzuwägen, die auch die Interessen der Sch. an einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt einschließen (vgl dazu BSG SozR 3-4460 § 9 Nr. 1 S 4 f und SozR 3-4100 § 43 Nr. 2 S 6 f, wo allerdings das arbeitsmarktliche Interesse aufgrund gesonderter anderer gesetzlicher Regelung nicht einbezogen wurde).
  • BSG, 25.10.1994 - 3 RK 16/94

    Krankenversicherung - Ersatzbatterien für Hörgeräte - Ausschluß - geringer

    Auszug aus BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R
    Dies entspricht auch der Praxis der Beklagten (zur Zulässigkeit der Feststellungen derartiger - genereller - Tatsachen: Dreher in Festschrift "50 Jahre BSG", 2004, S 791 ff; Rauscher, SGb 1986, 45 ff; Eicher, SGb 1986, 501 ff; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 S 58 f; BSG, Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3 RK 16/94 - USK 9495), gestützt auf die interne DA (vgl zu dieser Problematik allgemein: BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 2 S 11 f mwN) zur Anwendung des § 217 SGB III, mit der die Beklagte zulässigerweise ihr Ermessen selbst gebunden hat (dazu allgemein: Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl, § 114 RdNr 42 f; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl, § 40 RdNr 26).
  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 46/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Einstiegsgeld -

    Der Senat brauchte daher weder zu entscheiden, ob abgesehen von dem unzweifelhaften Erfordernis eines eigenständigen Antrags auf Einstiegsgeld (allgemein zur selbstständigen Beantragung von Eingliederungsleistungen BSG vom 2.4.2014 - B 4 AS 29/13 R - BSGE 115, 225 = SozR 4-4200 § 37 Nr. 6, RdNr 27; siehe auch Link in Eicher, SGB II, 3. Aufl 2013, § 37 RdNr 35; zum Einstiegsgeld vgl Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, K § 16b RdNr 133, Stand November 2014; aA Leopold in Schlegel/Voelzke, juris-PK SGB II, 4. Aufl 2015, § 16b RdNr 104) , dieser Antrag auch noch einer zeitlichen Befristung unterliegt, entsprechend derjenigen wie sie von der Rechtsprechung zu den Eingliederungszuschüssen nach dem SGB III entwickelt worden ist (siehe zur Rechtsprechung des BSG zu den Eingliederungszuschüssen nach §§ 217 ff SGB III idF des AFRG vom 24.3.1997, BGBl I 594: BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 20/05 R - SozR 4-4300 § 324 Nr. 2 RdNr 13; BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 16/07 R - SozR 4-4300 § 217 Nr. 2 RdNr 12; vgl für das Einstiegsgeld Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, K § 16b RdNr 133, Stand November 2014) , also ob er bis zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit gestellt worden sein muss.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 28 AS 1489/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederungszuschuss; Einstellungszuschuss

    Für die Bestimmung des Personenkreises, bei dem die Vermittlung wegen in der Person liegender Umstände erschwert ist, bieten weiterhin die in § 218 Abs. 1 SGB 3 aF geregelten Fallgruppen eine Orientierung (Anschluss an BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 16/07 R = SozR 4-4300 § 217 Nr. 2).(Rn.32).

    Ist eine Eingliederung des Arbeitnehmers nicht (mehr) erforderlich oder hätte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch ohne den Eingliederungszuschuss eingestellt, schrumpft nicht nur das der Behörde in § 217 S 2 SGB 3 eingeräumte Auswahlermessen, sondern auch das Entschließungsermessen auf Null (Anschluss an BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 16/07 R, Rn 20f).

    Eine Orientierung für die Bestimmung des Personenkreises der förderungsbedürftigen Arbeitnehmer bieten weiterhin die in § 218 Abs. 1 SGB III in seiner bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung geregelten Fallgruppen (BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R - juris, Rn. 17 ff.).

    Vielmehr war zusätzlich - wie auch nach neuem Recht - eine erschwerte Vermittelbarkeit auf Grund in der Person liegender Umstände erforderlich (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R - juris, Rn. 19).

    Es muss sich um Umstände gehandelt haben, die die allgemeine Vermittelbarkeit der Arbeitsuchenden erschwert haben (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R - juris, Rn. 19).

    Fehlt sie völlig, darf naturgemäß ein Eingliederungszuschuss überhaupt nicht gewährt werden (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R - juris, Rn. 20).

    Hierfür kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohnehin ohne Förderung durch die Arbeitsverwaltung mit den gleichen Eingliederungschancen beschäftigt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R - juris, Rn. 21).

  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 19/16 R

    Kein Abschluss einer Ausnahmevereinbarung nach Art 17 EWGV 1408/71 zur

    Zu dieser Verwaltungspraxis hat der Beklagte wie folgt vorgetragen (zur Ermittlung genereller Tatsachen im Revisionsverfahren vgl BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 16/07 R - SozR 4-4300 § 217 Nr. 2 RdNr 23, dort zur Feststellung einer Verwaltungspraxis der BA) :.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 9 AL 357/10

    Arbeitslosenversicherung

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 06.05.2008 (B 7/7a AL 16/07 R) entschieden, dass zwischen Verwandten und sonstigen Personen nicht differenziert werden dürfe und die Vermittlung des Arbeitsplatzes durch die Agentur für Arbeit nicht erforderlich sei.

    Mit dieser Argumentation hätte die Beklagte unter unzulässiger Modifizierung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen im Ergebnis eine gebundene Ablehnungsentscheidung getroffen, obwohl nach den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 217 SGB III das Arbeitsverhältnis nicht auf Grund einer Vermittlungstätigkeit der Arbeitsverwaltung zustande gekommen sein muss (Hinweis auf BSG, Urteil vom 06.05.2008, B 7/7a AL 16/07 R).

    Das BSG (Urteil vom 17.07.2008, B 7/7a AL 16/07 R) habe die Erforderlichkeit der Eingliederungsbedürftigkeit unterstrichen.

    Das BSG hat mit Urteil vom 06.05.2008 (B 7/7a AL 16/07 R, SozR 4-4300 § 217 Nr. 2; hierzu Sommer, juris PR-SozR 1/2009 Anm. 1) hierzu ausgeführt:.

    Der Arbeitgeber ist in seinem Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung dann nicht verletzt, wenn sich die ablehnende Entscheidung schon deshalb als rechtmäßig erweist, weil die Tatbestandsvoraussetzungen für einen Eingliederungszuschuss nicht vorliegen (BSG, Urteil vom 06.05.2008, B 7/7a AL 16/07 R, SozR 4-4300 § 217 Nr. 2, unter Hinweis auf BSGE 72, 242, 243 f = SozR 3-4100 § 49 Nr. 5 S. 17).

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R

    Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger zeitlicher

    Denn die §§ 323, 324 SGB III verlangen nicht die Einhaltung einer besonderen Form (vgl BSG SozR 4-4300 § 217 Nr. 2 RdNr 12) .
  • LSG Sachsen, 30.04.2009 - L 3 AS 50/08

    Eingliederungszuschuss für Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen wegen

    Die Beklagte hat allerdings erst dann Ermessen auszuüben, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen für einen Eingliederungszuschuss vorliegen (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteile vom 12. Mai 1993 - 7/9b RAr 14/92 - BSGE 72, 242 [243] = SozR 3-4100 § 49 Nr. 5 S. 17 = JURIS-Dokument Rdnr. 13 - und vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 16/07 R - Breithaupt 2009, 381 [382] = JURIS-Dokument Rdnr. 11, jeweils m. w. N.).

    Denn diese Fragen, die die Eingliederungserforderlichkeit betreffen, sind Bestandteil der Ermessenserwägung (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 16/07 R - Breithaupt 2009, 381 [384] = JURIS-Dokument Rdnr. 16).

    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 6. Mai 2008 (Az ... B 7/7a AL 16/07 R, Breithaupt 2009, 381 [384] = JURIS-Dokument Rdnr. 18, m. w. N.) bieten für die Bestimmung des Personenkreises der förderungsbedürftigen Arbeitnehmer weiterhin die in § 218 Abs. 1 SGB III in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung geregelten Fallgruppen eine Orientierung.

    Erforderlich ist vielmehr, dass positive Feststellungen zum Vorliegen bestimmter Vermittlungshemmnisse getroffen werden (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 16/07 R - Breithaupt 2009, 381 [384] = JURIS-Dokument Rdnr. 19).

  • SG Lüneburg, 05.03.2009 - S 7 AL 179/05

    Gewährung eines Eingliederungszuschusses für einen Arbeitgeber zur Eingliederung

    Langzeitarbeitslosigkeit genügt allein für die Annahme eines Vermittlungshemmnisses nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 06. Mai 2008 (B 7/7a AL 16/07 R) nicht.

    Das Bundessozialgericht hat zu dieser Frage mit Urteil vom 06. Mai 2008 (B 7/7a AL 16/07 R) folgende Ausführungen getätigt:.

    Zur Feststellung einer Minderleistung bedarf es eines Vergleiches zwischen den Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers, für den die Leistung begehrt wird und denjenigen eines in seinem Leistungsvermögen nicht eingeschränkten Angehörigen derselben oder einer vergleichbaren Berufsgruppe (vgl. Eicher/Schlegel/David/Coseriu § 217, Rd. 30; Urteil des Bundessozialgerichtes vom 28. März 1990 - B 7/7a AL 16/07 R-).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2014 - L 15 AS 22/11
    Es lägen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beklagte die beantragte Förderung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 16/07 R) hätte bewilligen müssen, wenn ihm das Verwandtschaftsverhältnis bei Antragstellung offenbart worden wäre.

    Das BSG habe in seinem Urteil vom 6. Mai 2008 (B 7/7a AL 16/07 R) ausgeführt, dass die Relation zwischen Arbeitgeberinteresse und Arbeitsmarktinteresse ein zulässiges ermessensreduzierendes Kriterium sei, weil es geeignet sei, Mitnahmeeffekte zu vermeiden.

    Soweit die Klägerin davon ausgeht, dass aus der Entscheidung des BSG vom 6. Mai 2008 (B 7/7a AL 16/07 R) hervorgehe, dass die Gewährung eines Eingliederungszuschusses an Familienangehörige prinzipiell in Betracht komme, ist dies in dieser Allgemeinheit nicht zutreffend.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2017 - L 5 AS 685/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Einstiegsgeld -

    Der erkennende Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Erforderlichkeit dann vorliegt, wenn zwischen der begehrten Förderung und der beabsichtigten Eingliederung in den Arbeitsmarkt ein kausaler Zusammenhang besteht (vgl. Urteil vom 13. November 2014, L 5 AS 682/13; so auch BSG, Urteil vom 6. April 2006, B 7 AL 20/05 R (21) zur Förderungsbedürftigkeit i.S.v. § 217 Satz 2 SGB III i.d.F. bis 31. Dezember 2003; BSG, Urteil vom 6. Mai 2008, B 7/7a AL 16/07 R (21) zu § 217 SGB III i.d.F. ab dem 1. Januar 2004).

    Demnach ist das Einstiegsgeld nicht erforderlich, wenn das Beschäftigungsverhältnis auch ohne die Bewilligung von Einstiegsgeld aufgenommen worden und somit die Eingliederung auch ohne Förderung erfolgt ist (vgl. BSG, Urteile vom 6. April 2006 und vom 6. Mai 2008, a.a.O., im Ergebnis ebenso: Bayerisches LSG, Urteil vom 20. November 2011, L 7 AS 643/11).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - L 5 AS 112/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Gewährung von Einstiegsgeld bei Antragstellung

    Der erkennende Senat geht davon aus, dass Erforderlichkeit dann vorliegt, wenn zwischen der begehrten Förderung und der beabsichtigten Eingliederung in den Arbeitsmarkt ein kausaler Zusammenhang besteht (so auch BSG, Urteil vom 6. April 2006, B 7 AL 20/05 R (21) zur Förderungsbedürftigkeit i.S.v. § 217 Satz 2 SGB III i.d.F. bis 31. Dezember 2003; BSG, Urteil vom 6. Mai 2008, B 7/7a AL 16/07 R (21) zu § 217 SGB III i.d.F. ab dem 1. Januar 2004 mit der Maßgabe der Kausalitätsprüfung im Rahmen der Ermessensausübung).

    Demnach ist das Einstiegsgeld nicht erforderlich, wenn das Beschäftigungsverhältnis auch ohne die Bewilligung von Einstiegsgeld aufgenommen wird und somit die Eingliederung auch ohne Förderung erfolgt ist (vgl. BSG, Urteile vom 6. April 2006 und vom 6. Mai 2008, a.a.O., im Ergebnis ebenso: Bayerisches LSG, Urteil vom 20. November 2011, L 7 AS 643/11, juris, zur beantragten Förderung einer bereits ausgeübten Tätigkeit).

  • LSG Sachsen, 14.05.2020 - L 3 AL 138/15
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.06.2012 - L 5 AS 261/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Voraussetzung der Gewährung eines

  • LSG Bayern, 19.09.2017 - L 10 AL 42/16

    Fehlen einer Entscheidung über einen Antrag auf Gewährung eines

  • BSG, 15.07.2014 - B 11 AL 134/13 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2013 - L 19 AS 1186/13
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2017 - L 8 R 395/13
  • LSG Hamburg, 03.02.2016 - L 2 AL 23/15

    Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbständigen Tätigkeit - Restanspruch

  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2012 - L 11 R 5319/11

    Rehabilitation - Kostenerstattung einer selbstbeschafften medizinischen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2013 - L 19 AS 1401/13
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2012 - L 18 AL 246/10

    Eingliederungszuschuss - Vermittlungshemmnisse - Einarbeitung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - L 18 AL 49/16

    Ermessen der Arbeitsagentur bei der Bewilligung des Eingliederungszuschusses

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2016 - L 18 AL 27/16
  • BSG, 16.07.2009 - B 11 AL 151/08 B
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2019 - L 8 AL 3077/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2016 - L 11 AL 59/16
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