Rechtsprechung
   BSG, 09.09.1993 - 7/9b RAr 28/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1490
BSG, 09.09.1993 - 7/9b RAr 28/92 (https://dejure.org/1993,1490)
BSG, Entscheidung vom 09.09.1993 - 7/9b RAr 28/92 (https://dejure.org/1993,1490)
BSG, Entscheidung vom 09. September 1993 - 7/9b RAr 28/92 (https://dejure.org/1993,1490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BSGE 73, 83
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 66/81

    Statthaftigkeit der Anschlußberufung

    Auszug aus BSG, 09.09.1993 - 7/9b RAr 28/92
    Das gilt, wie vom Senat entschieden, auch für die sich aus den §§ 56 ff Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ergebenden Ansprüche (BSG vom 5.10.1982 - 7 RAr 66/81 - SozR 1500 § 75 Nr. 47, insoweit nicht abgedruckt).
  • BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 20/88

    Berufliche Fortbildung im Selbststudium keine Maßnahme der beruflichen

    Auszug aus BSG, 09.09.1993 - 7/9b RAr 28/92
    Soweit nämlich ein Kläger seine Rechte im Wege der Leistungsklage verfolgen kann oder hätte verfolgen können, ist für die Feststellungsklage wegen des Subsidiaritätsgrundsatzes (vgl § 43 Abs. 2 S 1 VwGO) regelmäßig kein Raum (BSG SozR 4100 § 41 Nr. 47 mwN).
  • BGH, 25.03.1986 - IX ZR 104/85

    Entscheidung über einen erstinstanzlichen nicht beschiedenen Anspruch im

    Auszug aus BSG, 09.09.1993 - 7/9b RAr 28/92
    Eine Verletzung des § 157 Sozialgerichtsgesetz (SGG) führt, da seine Einhaltung nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, sondern den Belangen der Beteiligten dient (BGHZ 97, 282, 284) [BGH 25.03.1986 - IX ZR 104/85], zu einem heilbaren Verfahrensmangel.
  • BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 29/88

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Förderungsfähigkeit einer

    Auszug aus BSG, 09.09.1993 - 7/9b RAr 28/92
    Dahinstehen kann, ob eine Klage auf Feststellung der Förderungsfähigkeit einer bereits beendeten Maßnahme ausnahmsweise dann zulässig ist, wenn sie - wie der 11. Senat angenommen hat - zu einer prozeß- und verwaltungsökonomischen baldigen Erledigung des mit dem Förderungsantrag in Gang gesetzen Verfahrens führt (BSG SozR 4460 § 5 Nr. 3; SozR 4100 § 44 Nr. 52).
  • BSG, 20.06.1985 - 11b/7 RAr 99/83

    Verfassungsmäßigkeit des Förderungsausschlusses bei Wiederholung einer

    Auszug aus BSG, 09.09.1993 - 7/9b RAr 28/92
    Dahinstehen kann, ob eine Klage auf Feststellung der Förderungsfähigkeit einer bereits beendeten Maßnahme ausnahmsweise dann zulässig ist, wenn sie - wie der 11. Senat angenommen hat - zu einer prozeß- und verwaltungsökonomischen baldigen Erledigung des mit dem Förderungsantrag in Gang gesetzen Verfahrens führt (BSG SozR 4460 § 5 Nr. 3; SozR 4100 § 44 Nr. 52).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Zum anderen hat sich der Rechtsstreit nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auch nicht teilweise dadurch erledigt, dass für den Fall der nunmehr beantragten hilfsweisen Verurteilung der Beigeladenen die Leistungserbringung des Sozialhilfeträgers bereits (teilweise) als erfüllt iS des § 107 Abs. 1 SGB X gilt (BSG vom 8.8.1990 - 11 RAr 79/88 - SozR 3-1300 § 104 Nr. 3 S 4 f; BSG vom 9.9.1993 - 7/9b RAr 28/92 - BSGE 73, 83, 84 f = SozR 3-4100 § 58 Nr. 5 S 11; BSG vom 16.5.2012 - B 4 AS 105/11 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 30 RdNr 12) .
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Die Maßnahme soll den behinderten Menschen also erst befähigen, eine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung zu erbringen und in den Arbeitsbereich der Werkstatt (oder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt) überzuwechseln (BSGE 73, 83, 88 = SozR 3-4100 § 58 Nr. 5 S 15; BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8 S 17) ; sie hat nach Inhalt und Zielsetzung ausschließlich rehabilitativen Charakter ( BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8 S 20) .
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 105/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Bezugs einer

    Der Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an; eine anstelle der Leistungsklage in Betracht zu ziehende Feststellungsklage würde dem Umstand nicht gerecht, dass die umstrittene Leistungsverpflichtung des Beklagten durch die Gewährung seitens der Beigeladenen trotz der im Verhältnis zur Klägerin eingetretenen Erfüllungsfiktion nicht erledigt ist (vgl auch BSG Urteil vom 9.9.1993 - 7/9b RAr 28/92, BSGE 73, 83, 84 f = SozR 3-4100 § 58 Nr. 5 S 11) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht